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#1 |
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Foren-Dauerbesucher
Registriert seit: 05.05.2004
Beiträge: 203
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Paket zugestellt, aber nicht angekommen...
Hi,
folgender Fall, ich kaufe etwas bei einem OnlineVersandhaus von Privat. Dieser beauftragt ein Transportunternehmen zur Zustellung. Das Paket wird vom Zusteller in der Müllbox deponiert mit dem Hinweis im Briefkasten -> Müllbox. Ich will das Paket rausholen, kein Paket mehr da. Dem Zusteller habe ich keine Abstellerlaubnis erteilt. Meine Frage, das Transportunternehmen meint nun, dass ich mich an den Absender wenden muß und dieser das beim Paketdienst melden muß und dass dann seinen Weg gehen wird. Was ich nicht verstehe, was hat der Absender noch damit zu tun, letztlich wurde das Paket ja zugestellt, zumindest habe ich eine Zustellungskarte(Müllbox). Wie schaut das in dem Fall mit Versicherung aus??? Zählt das als Versandweg (VersicherungTransportunternehmen), oder hat der Zusteller jetzt persönlich das Problem (Abgestellt ohne Abstellungserlaubnis), oder gar ich??? Wie sollte ich weiter vorgehen, habe den Eindruck, dass Transportunternehmen will mich irgendwie hinhalten... Danke |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hi,
einen ähnlichen Fall habe ich mit einer Zustellfirma vor kurzer Zeit durchgespielt. Ich habe mir seinerzeit vom Absender eine Kopie des Zustellungsbelegs zufaxen lassen. Dort war ausgefüllt worden, dass die Zustellung durch persönliche Übergabe an den Empfänger erfolgt ist. Tatsächlich wurde die Sendung offen bei Wind und Wetter auf dem Grundstück abgestellt, da niemand im Hause war. Damit ist eine Falschbeurkundung erfolgt und es wurde Strafanzeige erstattet. Die Transportfirmen sind aus Kostengründen darauf aus, die Sendung bei der ersten Anfahrt irgendwie loszuwerden, um nicht eine doppelte Tour fahren zu müssen. Anders ist die Zustellweise nicht zu erklären. Ich glaube kaum, dass die Firma in deinem Fall dem Absender mitgeteilt hat, dass die Sendung durch Einlegen in die Müllbox zugestellt worden ist. Das dürfte auch alles andere als eine ordnungsgemäße Zustellung sein. In meinen Augen hat sich die Zustellfirma schadenersatzpflichtig gemacht. Derartige Zustellmethoden scheinen bei solchen Firmen gang und gäbe zu sein. Gruß 13 |
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#3 |
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Foren-Dauerbesucher
Registriert seit: 05.05.2004
Beiträge: 203
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Paket wurde wohl von unbekannter Person angenommen
Hi,
also das Paket ist weg, und das Transportunternehmen meinte, dass der Versender eine Verlustmeldung machen müßte, schön und gut, aber ich denke, der Fall ist doch anders, denn genaugenommen, ist das Paket nicht auf dem Versandweg verschwunden, sondern, dass Paket wurde "in Müllbox" zugestellt. Trägt diesen Fall auch eine Versandversicherung ??? Und nun noch folgendes, laut Transportunternehmen, wurde die Übergabe durch Person X gegengezeichnet, nur kenne ich Person X nicht einmal und ich habe ja keine Abstellerlaubnis erteilt. Was ist, wenn der Versender, den ich nicht erreiche, das paket nicht versichert losgeschickt hat ??? Danke und Gruß JojoGo |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hi,
ich kenne zwar die AGB der Transportfirma nicht, aber die Zustellung in einer Müllbox dürfte auf keinen Fall sachgerecht sein und grobe Fahrlässigkeit bedeuten. Die Zustellung an eine Person X ist nichts anderes als in meinem geschilderten Fall, wo der Zusteller den Empfängernamen selbst auf die Empfangsquittung geschrieben (Urkundenfälschung) und damit eine persönliche Übergabe vorgetäuscht hat. Ich bleibe dabei, das die Zustellfirma Schadenersatz leisten muss. Vielleicht ist hier ja noch ein Experte, der sich ganz genau auskennt?!? Gruß 13 |
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#5 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Mal abgesehen, dass mir die unverschämte Geschichte mit dem Paketboten auch schon passiert ist...
Zitat:
Sebastian |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hi,
wie siehst du das denn? Ein förmlicher Zustellungsnachweis mit Quittungsunterschrift stellt in meinen Augen einen urkundlichen Beleg für den Versender dar. Wird darauf die Empfängerunterschrift gefälscht, sollten kaum Zweifel übrig bleiben... Gruß 13 |
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#7 |
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Gehört hier zum Inventar...
Registriert seit: 18.03.2003
Beiträge: 3.385
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Eine Urkunde ist jede (dauerhaft) verkörperte menschliche Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und auch bestimmt ist und die ihren Aussteller erkennen lässt.
Der Text einer Quittung wird durch Unterschrift (als menschliche Gedankenerklärung) dauerhaft verkörpert. Eine solche Quittung ist grundsätzlich dazu geeignet, Beweis über die Ablieferung zu bringen. Zudem war sie im vorliegenden Falle auch dazu bestimmt, als Beweis über die Zustellung (beispielsweise im Falle einer Reklamation) benutzt zu werden. Mit der Unterschrift des X wird auch der (vermeintliche) Aussteller ersichtlich. Ergebnis: Eine Urkunde liegt vor. Diese Urkunde wäre unecht, wenn tatsächlicher Aussteller und der scheinbare Aussteller nicht identisch sind. Wenn hier der Postbote die Unterschrift des X selbst unter die Quittung gesetzt hat, fallen scheinbarer (hier X) und tatsächlicher Aussteller (hier der Postbote) auseinander. Das es unter Umständen gar keinen X gibt, schadet für die Strafbarkeit nach §267 StGB nicht. Ergebnis: Der Postbote hätte eine unechte Urkunde hergestellt und wäre somit wegen einer Urkundenfälschung gem. §267 I StGB strafbar.
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So mancher wird später nochmal viel arbeiten müssen... |
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Auf Urkundenfälschung würde ich mich schon eher einlassen, auf eine -mittelbare- Falschbeurkundung hingegen nicht. Bei der Urkundenfälschung käme es in tatsächlicher Hinsicht wohl darauf an, als wer der Paketbote unterschrieben hat. Wenn er selbst unterschrieben hat und das auch zu erkennen ist, fallen tatsächlicher Aussteller und scheinbarer Ausstellerl nicht auseinander.
Sebastian |
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#9 |
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Gast
Beiträge: n/a
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@ Merkattor: Man dankt für die 100 %ige Klarstellung!
@ Spichel: Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Der Paketbote hat die Zustellquittung selbst unterschrieben mit dem Namen X! |
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#10 |
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Gehört hier zum Inventar...
Registriert seit: 18.03.2003
Beiträge: 3.385
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Was Spichel meinte, ist die Frage, ob der Postbote X heißt oder nicht.
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So mancher wird später nochmal viel arbeiten müssen... |
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#11 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Siehe dazu das 4. Posting. Der Postbote (jetzt: P) hat den Empfängernamen (X) selbst auf die Quittung geschrieben und damit vorgetäuscht, der Empfänger habe selbst unterschrieben.
Gruß 13 |
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#12 |
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Foren-Dauerbesucher
Registriert seit: 05.05.2004
Beiträge: 203
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In meinem Fall, kann ich dem Postboten wohl nicht unterstellen, dass der die Unterschrift mit einem anderen Namen selbst erstellt hat, oder ???
Fakt ist, dass das Transportunternehmen sagt, es wurde zugestellt an XY, d.h. XY hat angeblich unterschrieben und zeitgleich hatte ich für das Paket ein Benachritigungszettel mit Vermerk Müllbox im Briefkasten. Bitte Meinungen! Und dann noch, darf der Zusteller irgendeine Beliebige Person das Paket übergeben, wenn keine Abstellerlaubnis erteilt wurde. Denn die Person, die unterschrieben hat, kenne ich definitv nicht. Danke
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#13 | |
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Gehört hier zum Inventar...
Registriert seit: 14.02.2002
Beiträge: 1.636
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Zitat:
Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Der absendende Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfänger) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushaltes des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Adressat eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zur Zeit und zum Ort der Übergabe. bei dir war es dann wohl Frau oder Herr Mülltonne
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Es herrscht allgemeine Konsens darüber nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber niemand hat Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun! Geändert von wasiss (08.12.2004 um 14:15 Uhr) |
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#14 | |
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Gehört hier zum Inventar...
Registriert seit: 14.02.2002
Beiträge: 1.636
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Generell ist es so, dass bei einer Nachbarschaftabgabe usw. genaue Angaben festgehalten werden sollen/müssen, d.h. z.B. 1. Stock links incl. des Namens oder eben andere Hausnummer, damit jederzeit der Empfänger (Entgegennehmer) ermittelt werden kann.
In der Nachweispflicht ist hier der Paketdienst!!! Deshalb dringend - wenn noch nicht gemacht - schriftlich reklamieren, Frist ist meistens 3 Wochen Ist den die Benachrichtigungskarte noch vorhanden? Dann als Kopie mitsenden!! Zitat:
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Es herrscht allgemeine Konsens darüber nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber niemand hat Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun! |
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#15 |
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Foren-Dauerbesucher
Registriert seit: 05.05.2004
Beiträge: 203
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Danke,
es ist doch unglaublich, der Versand wurde vom Absender, den ich zur Zeit nicht erreiche beauftragt, dann hat das Versandunternehmen I..xx(nur Variablen) den Versand GyS(nur Variablen) übertragen. Mit GyS(nur Variablen) hab ich gesprochen, der Fahrer hat per Handy Kontakt aufgenommen, mich bemüht nachzuforschen und sich dann nicht mehr gemeldet. Ich wurde von GyS an I..ox vertröstet, um eine Verlustmeldung zu machen. Per Tel. haben Sie das nachgeprüft und die Sendung wurde von GyS zugestellt, eben nur zu jemanden, den ich nicht kenne und es lag der Vermerk Müllbox im Briefkasten. Nun habe ich den Zustellungsbeleg zugeschickt bekommen und die Unterschrift für dem Entgegennehmer ist ein WITZ, gerade mal der Anfangsbuchstabe ist die Unterschrift (von 8 Buchstaben) und I..xx hat noch gesagt, vielleicht kennen Sie die Unterschrift... So, dass ganze liegt mittweile 4 Wochen zurück, obwohl ich nach 1 Tag Kontakt mir GyS aufgenommen habe (die Prozedur dauerte über 2 Wochen) und dann mit I..xx. Das war aber alles nur telefonsich... Bitte um Tipps und Bemerkungen zum empfohlenen weiteren Vorgehen, es handelte sich immerhin um eine Sendung von über 800 €. Danke |
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