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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Landesschulbehörde droht Schülern Strafanzeigen an
An einem Gymnasium einer Kreisstadt wurde ein schwerwiegender Notenbetrug aufgedeckt. (Verfälschen von Fachkonferenzbeschlüssen, um Schüler gezielt ab- oder aufwerten zu können).
Monatelang versuchten die Schule und die Landesschulbehörde die Notenmanipulation zu vertuschen. Es gelang dennoch die meisten Schüler zu informieren. Etliche Eltern und Schüler schrieben daraufhin Beschwerdebriefe an die zuständige Behörde, größtenteils anonym- um sich selbst vor Sanktionen zu schützen, denn das Kind der Eltern, welche den Betrug aufgedeckt hatten, bekam umgehend die Empfehlung, die Schule zu verlassen. Die Behörde geriet unter Druck und reagierte drastisch: Sie droht nun allen Schülern, die anonym das falsche Benotungssystem bestätigt haben mit Strafanzeigen. Man würde anhand der Handschriften die Schüler identifizieren. Angeblich sei der Fall bei der Staatsanwaltschaft gelandet. Jetzt zittern sämtliche Schüler, die sich ehrlich und anständig verhalten haben, ob sie dafür eine Anzeige kassieren. Was können diese Schüler tun? Zur Polizei gehen können sie nicht, da dann die Anonymität nicht gewahrt werden kann. Außerdem wären sie den Rachepraktiken der Schule völlig ausgeliefert. Die Schule wechseln kann auch nicht jeder....Dürfen eine Landesschulbehörde und eine Schule unschuldige Schüler derart in die Enge treiben ? |
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#2 | |
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Häufiger anwesend
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Bielefeld
Beiträge: 86
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Die Schüler/ Eltern welche das falsche Benotungssystem der Schule zur Anzeige gebracht haben werden von der Schule bestraft
Ich kann mir nicht vorstellen das da Sanktionen folgen, das Verhalten war das einzig richtige! Zumindest Strafrechtlich sehe ich keinen TB erfüllt. So wie ich das sehe sind eher die Lehrer in Gefahr strafrechtlich verfolgt zu werden Zitat:
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__________________________ Lionel Hutz: That was a right-pretty speech, sir. But I ask you, what is a contract? Webster's defines it as 'an agreement under the law which is unbreakable.' Which is unbreakable!... Excuse me, I must use the restroom.
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#3 | |
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Gehört hier zum Inventar...
Registriert seit: 07.08.2007
Ort: Süddeutschland
Beiträge: 2.532
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Zitat:
Falls (!) die Anschuldigungen erweislich der Wahrheit entsprechen, sehe ich nicht, wo eine Straftat liegen sollte; insofern können die Schüler einer Anzeige gelassen entgegen sehen. Falls diese Anschuldigungen unwahr oder nicht erweislich wahr sind, haben sich die Schüler weder ehrlich noch anständig verhalten und sind auch nicht unschuldig, würden also zurecht bestraft. -thh |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Alle Beweise für den Betrug liegen schriftlich vor.
Unter dem Thema:" Müssen sich Lehrer an das Schulgesetz halten?" finden Sie dazu nähere Erläuterungen unter XXXNutzungsbedingungen lesenXXX im Forum Recht und Politik, die sich aber nicht auf die Position der Schüler beziehen, die nun eine Anzeige bekommen sollen. Dort wird primär der Sachverhalt der Gesetzgebung zur Diskussion gestellt. Bei Interesse ist der Fall dort nachzulesen. Das größte Problem ist allerdings momentan, dass man die Schüler und Eltern auffordert, den "Mund zu halten",- sonst wird Anzeige erstattet. Der "gute Ruf" der Schule darf auf keinen Fall ruiniert werden. Und wenn es auch ein paar Schülern mieserabel ergeht... |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Kleine Ergänzung:
Die Schüler, die bereits den Betrug gemeldet haben, rechnen inzwischen fest mit einer Anzeige, was ihnen ja auch in agressiver Art und Weise angedroht worden ist. Nun wird eine Beschwerde beim Petitionsausschuss eingereicht. Natürlich wird hier sich kein Schüler mehr melden, da nur noch die bloße Angst umhergeht... Haben Schüler keine Möglichkeit, sich gegen den Betrug zu wehren? Der Petitionsausschuss des Landtages wird sich niemals gegen die Bescheide der Landesschulbehörde stellen. Das ist nachzulesen unter XXXNutzungsbedingungen lesenXXX Erfahrungswerte wie Behörden an den Gesetzen vorbei entscheiden liegen ja ausreichend vor. Denkt niemand an die Schüler, die jahrelang betrogen werden dürfen? |
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#6 |
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Moderator
Registriert seit: 13.01.2005
Beiträge: 19.802
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Die Schilderung liest sich leider nicht sehr glaubhaft. Eine Aufsichtsbehörde, die rechtswidrige und ggf. strafbare Handlungen an einer Schule nicht nur duldet sondern auch noch unterstützt. Die Drohungen mit Strafanzeigen, obwohl keine Straftaten vorliegen und man damit auf das rechtswidrige Verhalten an der Schule und durch die Aufsichtsbehörde erst richtig aufmerksam machen würde. "Etliche Eltern und Schüler" die sich nur anonym beschweren, obwohl sie eindeutig im Recht sind. Wenn das wirklich alles so wäre, wäre das Ganze leicht zu klären, wenn sich die Eltern und Schüler zusammen täten und die Geschehnisse der der Aufsichtsbehörde vorgesetzten Behörde bzw. dem Kultusministerium schildern,sich an die Presse und die Staatsanwaltschaft wenden würden. Ein gemeinsam beauftragter Anwalt täte ein Übriges.
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Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
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#7 | |
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Moderator
Registriert seit: 13.01.2005
Beiträge: 19.802
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Zitat:
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Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Also haben die Schüler, die den Betrug schriftlich bestätigt haben, keine Straftat begangen? ( nur diese Frage soll hier gestellt werden!)
"Stammtischbehauptungen" haben wir nicht aufgestellt. (siehe Hinweis auf anderes Forum-der leider gelöscht wurde! Wird aber natürlich akzeptiert.) Gern stellen wir den kompletten Fall hier auch herein...wenn dies gewünscht wird und erlaubt sein sollte. |
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#9 | ||||
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Moderator
Registriert seit: 13.01.2005
Beiträge: 19.802
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wir einigen uns natürlich nicht auf " Boulevardmedienbehauptungen".
Es handelt sich in den eleminieten Hinweisen übrigens um Bescheide von Landesschulbehörde, Kultusministerium und Petitionsausschuss (also keine Boulevardmedienbehauptungen etc.) zu einem vergleichbaren Fall. Wenn man dieses hier löscht, ist das sehr bedauerlich...aber wohl nicht zu ändern. Warten wir mal ab, ob das Thema Interesse findet. Dass Lehrer oder Schulpolitiker keinen Bedarf haben, sich damit auseinanderzusetzen ist verständlich. Nett von Ihnen, dass Sie den Schülern Straffreiheit bescheinigen... |
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#11 |
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Gehört hier zum Inventar...
Registriert seit: 07.08.2007
Ort: Süddeutschland
Beiträge: 2.532
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#12 |
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Gehört hier zum Inventar...
Registriert seit: 07.06.2004
Beiträge: 663
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Ich verstehe das Problem auch nicht.
Entspricht es der Wahrheit, haben die Lehrer ein Problem und die Strafanzeige ist ein Witz. Also kein Grund zur Sorge. Entspricht es nicht der Wahrheit, dann haben die Schüler allerdings ein Problem... und das, wie hier schon bestätigt, zu Recht. Gruß Menzemer |
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#13 |
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Häufiger anwesend
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Bielefeld
Beiträge: 86
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Wenn die Situation tatsächlich den Angaben entspricht, was wirklich nur schwer zu glauben ist, dann würde ich sogar vorschlagen selber einmal zu einem Anwalt zu gehen.
Da es sich ja anscheinend um eine Summe von Schülern und Eltern geht wird sich mit Sicherheit jemand finden der rechtsschutzversichert ist. Wurde denn neben der Androhung einer Anzeige auch benannt welchem Tatbestand man sich schuldig gemacht hat? Denn wie bereits mehrfachgesagt, aus dem Tatbestand alleine sehe ich nichts.
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#14 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Guten Morgen,
schnell noch diese Ergänzung- kann dann erst morgen wieder nachschauen... In den Briefen wurde bestätigt, dass ein falsches Benotungssystem verkündet und angewandt wurde.(eventuell wurde auch der Name der Lehrkraft genannt). Wieviele Briefe genau es sind , wissen wir nicht. Es wurde von einer "Flut von Zuschriften" gesprochen. Einsehen können wir die Briefe nicht. Die Landesschulbehörde hat den Fall für abgeschlossen erklärt und auch denen, die noch weiter Bestätigungen schreiben würden, ebenfalls Anzeigen angedroht. Viele sind der Meinung, man könne ja leider nichts dagegen unternehmen und müsse diese Dinge hinnehmen. Traurig, dass die Schüler keinen Schutz haben und sich auch nicht mehr auf das Schulgesetz berufen können. Denn das Verfälschen von Fachkonferenzbeschlüssen ist in dem Schulfgesetz des Bundeslandes genau geregelt. Hier wurde den Lehrkräften trotz des bestehenden Gesetzes nun ein Freibrief erteilt. Sie müssen sich nicht mehr an das Gesetz halten. Eine Eingabe beim Petitionsausschuss gegen den Gesetzesverstoss wird natürlich gemacht. Aber das wird den betroffenen Schülern nichts nützen. Die Jagdt haben die rachsüchtigen Personen, längst eingeläutet. Das Verpassen eines Maulkorbes scheint nach außen hin zu funktionieren. Trotzdem: Vielen herzlichen Dank an diejenigen, die den Schülern hier Mut machen. Allen Ungläubigen sei noch gesagt: wenn wir dieses nicht selbst erlebt hätten, hätten wir solche Dinge auch nicht für möglich gehalten! Um so wichtiger erscheint es uns aber, darauf hinzuweisen. |
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#15 | |
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Häufiger anwesend
Registriert seit: 18.02.2005
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Beiträge: 86
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