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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Körperverletzung Verjährungsfrist
vor 3 Jahren wurde ich wegen leichter Körperverletzung angezeigt. Bis heute kam jedoch keine Post von der Polizei.
Gibt es da auch bestimmte Verjährungsfristen? mfg edit by peka: Da die Frage doppelt eingestellt wurde, führe ich die Threads zusammen. |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo, vor 3 Jahren wurde ich wegen leichter Körperverletzung angezeigt. Bis heute habe ich jedoch keine Post von der Polizei erhalten, kann das mit einem Wohnungswechsel zusammenhängen?
Jetzt habe ich gelesen das nach Ablauf der Antragsfrist bis zum Eintritt der Verjährung der Fall wegen besonderem öffentl. Interesse aufgerollt werden kann (würde in meinem Fall zutreffen da ich in meinem Beruf nicht vorbestraft sein darf), ab wann hätte ich denn nichts mehr zu befürchten? Mfg Sivia |
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#3 | ||
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Moderator
Registriert seit: 21.08.2003
Ort: Nah am geographischen Mittelpunkt Deutschlands
Beiträge: 5.823
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Zitat:
Sind Sie seinerzeit als Beschuldiger vernommen worden? Denn nur dann besteht die Pflicht Ihnen eine ggf. erfolgte Verfahrenseinstellung nach § 170, Abs. 2 StPO mitzuteilen. Letztendlich kann es natürl. auch immer passieren, daß Schriftstücke auf dem Postweg verloren gehen. Zitat:
Die absolute Verjährungsfrist bei "einfacher Körperverletzung" beträgt 10 Jahre. [ §§ 78, Abs. 3, Nr. 4 iVm. 78c, Abs. 3 StGB]. |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wenn dan bekommst Du Post von der Staatsanwaltschaft ob die eröffnung des Verfahrens beantragt wurde.
Post müßtest Du so oder so bekommen ob ja oder nein glaube aber sowas verjährt nicht |
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#5 |
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Moderator
Registriert seit: 13.01.2005
Beiträge: 19.802
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Ich habe so meine Zweifel, dass da noch etwas kommt. Vielleicht wurde der Strafantrag nicht rechtzeitig gestellt oder ein Einstellungsbescheid ist verloren gegangen. Sonst dürfte die Verjährungsfrist nach der Schilderung drei Jahre betragen.
Außerdem: Das passt besser ins Strafrecht.
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Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Erst mal vielen Dank für die Antworten.
Also Vernommen wurde ich nur als die Polizei mich vor Ort zu der Tat befragte, danach hörte ich nichts mehr von Ihnen. Müsste mir denn dann eigentlich eine Unterbrechung, die die Verjährung bis zur absoluten Verjährung verlängert nicht mitgeteilt werden? Kann es denn sein das ich solange nichts von der Polizei zu hören kriege wenn nicht noch was nachkommt??? Gruß Silvia |
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#7 | ||
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Moderator
Registriert seit: 21.08.2003
Ort: Nah am geographischen Mittelpunkt Deutschlands
Beiträge: 5.823
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Zitat:
Zitat:
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