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#1 |
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Neuer Teilnehmer
Registriert seit: 04.06.2009
Beiträge: 2
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neue Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV -
Zuerst ein freundliches Hallo in die Userrunde.Ein wirklich bemerkenswertes Forum.
Mit der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV - und den Änderungen von Regelungen zur Immobilienbewertung im BauGB tritt im Sommer 2009 (geplant ist der 1. Juli) ein neues Recht zur Immobilienbewertung in Kraft. Damit ändert sich die Bewertung von Immobilien komplett. Zu meiner Frage ,die sicher viele hier interessieren dürfte. Das Verkehrswertgutachten wird vor dem Stichtag erstellt und vom AG bestätigt, der Versteigerungstermin ist aber nach dem Stichtag, muss dann nicht auch ein neues Gutachten nach dem neuen Gesetz eingeholt werden ? Vielen Dank für eure Unterstützung. gruß Axel |
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#2 |
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Häufiger anwesend
Registriert seit: 01.08.2008
Beiträge: 20
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Was soll sich durch die ImmoWertV ändern?
Stichtag des Gutachtens ist i.d.R. der Besichtigungstag durch den Gutachter. Gericht setzt dann durch Beschluss den Wert fest. ZV-Termin wird bestimmt. Objekt wird versteigert. Soll der Wert nun etwa erst nach dem ZV-Termin ermittelt werden??? Nachtrag: Ich habs schon verstanden. Es wird nach Gründen für eine Verzögerung gesucht. Aber so weitreichend sind die Änderungen der ImmowertV nicht. Geändert von Lucius (04.06.2009 um 13:44 Uhr) Grund: Nachtrag eingefügt |
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#3 |
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Seltener Besucher
Registriert seit: 04.06.2009
Beiträge: 5
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Neue ImmoWertV
Es wird auch weiterhin der Verkehrswert gem. 194 BauGB ermittelt, sowohl bislang über die WertV als auch künftig über die ImmoWertV.
Insofern hat die Einführung der neuen ImmoWertV keine Auswirkung auf den Verkehrswert an sich, sondern kann lediglich zu Änderungen in der Vorgehensweise innerhalb des Gutachtens führen. Diese Änderungen sind aber eher für den Sachverständigen von Bedeutung. Ziel einer Verkehrswertermittlung ist es immer, den zum Stichttag am Markt erzielbaren Kaufpreis zu ermitteln. Da sich das Marktgeschehen kaum durch die Einführung der ImmoWertV ändert, ändert sich auch der Verkehrswert nicht. |
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#4 | |
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Neuer Teilnehmer
Registriert seit: 04.06.2009
Beiträge: 2
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Zitat:
Die Bewertung von Immobilien ändert sich in Kürze erheblich! Sehr geehrter mit der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV - und den Änderungen von Regelungen zur Immobilienbewertung im BauGB tritt im Sommer 2009 (geplant ist der 1. Juli) ein neues Recht zur Immobilienbewertung in Kraft. Damit ändert sich die Bewertung von Immobilien komplett. Wir informieren Sie praxisnah über alle Änderungen der neuen ImmoWertV sowie über die Folgen für die Immobilienbewertung und für die Erstellung und Formulierung eines Wertermittlungsgutachtens in unserem Seminar Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) |
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#5 |
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Seltener Besucher
Registriert seit: 04.06.2009
Beiträge: 5
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Dass Sie eine solche Email bekommen haben, glaube ich Ihnen gerne.
Auch ich erhalte regelmäßig derartige Emails. Seminarveranstalter wollen auch leben. Und darunter gibt es solche, die sachlich über die Änderungen informieren und solche, die eher marktschreierisch auftreten und so tun als ob das Rad neu erfunden wurde. Ich kann nur nochmal wiederholen, was ich bereits zuvor aufgeführt habe: In einem Verkehrswertgutachten wird das Marktgeschehen reflektiert. Und das Marktgeschehen ändert sich nicht durch eine neue Bewertungsvorschrift. |
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