Jurathek Forum
   Jurathek-Startseite   Aktuelles   Inhaltsverzeichnis   Jurathek durchsuchen    

Zurück   Jurathek Forum > Zivilrecht > Zwangsversteigerung

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 04.06.2009, 13:25   #1
Axelmann
Neuer Teilnehmer
 
Registriert seit: 04.06.2009
Beiträge: 2
neue Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV -

Zuerst ein freundliches Hallo in die Userrunde.Ein wirklich bemerkenswertes Forum.


Mit der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV - und den Änderungen von Regelungen zur Immobilienbewertung im BauGB tritt im Sommer 2009 (geplant ist der 1. Juli) ein neues Recht zur Immobilienbewertung in Kraft. Damit ändert sich die Bewertung von Immobilien komplett.

Zu meiner Frage ,die sicher viele hier interessieren dürfte.
Das Verkehrswertgutachten wird vor dem Stichtag erstellt und vom AG bestätigt, der Versteigerungstermin ist aber nach dem Stichtag, muss dann nicht auch ein neues Gutachten nach dem neuen Gesetz eingeholt werden ?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
gruß
Axel
Axelmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.06.2009, 13:41   #2
Lucius
Häufiger anwesend
 
Registriert seit: 01.08.2008
Beiträge: 20
Was soll sich durch die ImmoWertV ändern?

Stichtag des Gutachtens ist i.d.R. der Besichtigungstag durch den Gutachter. Gericht setzt dann durch Beschluss den Wert fest. ZV-Termin wird bestimmt. Objekt wird versteigert.

Soll der Wert nun etwa erst nach dem ZV-Termin ermittelt werden???

Nachtrag: Ich habs schon verstanden. Es wird nach Gründen für eine Verzögerung gesucht. Aber so weitreichend sind die Änderungen der ImmowertV nicht.

Geändert von Lucius (04.06.2009 um 13:44 Uhr) Grund: Nachtrag eingefügt
Lucius ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.06.2009, 13:50   #3
Gutachter
Seltener Besucher
 
Registriert seit: 04.06.2009
Beiträge: 5
Neue ImmoWertV

Es wird auch weiterhin der Verkehrswert gem. 194 BauGB ermittelt, sowohl bislang über die WertV als auch künftig über die ImmoWertV.

Insofern hat die Einführung der neuen ImmoWertV keine Auswirkung auf den Verkehrswert an sich, sondern kann lediglich zu Änderungen in der Vorgehensweise innerhalb des Gutachtens führen. Diese Änderungen sind aber eher für den Sachverständigen von Bedeutung.

Ziel einer Verkehrswertermittlung ist es immer, den zum Stichttag am Markt erzielbaren Kaufpreis zu ermitteln. Da sich das Marktgeschehen kaum durch die Einführung der ImmoWertV ändert, ändert sich auch der Verkehrswert nicht.
Gutachter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.06.2009, 14:04   #4
Axelmann
Neuer Teilnehmer
 
Registriert seit: 04.06.2009
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von Gutachter Beitrag anzeigen
Es wird auch weiterhin der Verkehrswert gem. 194 BauGB ermittelt, sowohl bislang über die WertV als auch künftig über die ImmoWertV.

Insofern hat die Einführung der neuen ImmoWertV keine Auswirkung auf den Verkehrswert an sich, sondern kann lediglich zu Änderungen in der Vorgehensweise innerhalb des Gutachtens führen. Diese Änderungen sind aber eher für den Sachverständigen von Bedeutung.

Ziel einer Verkehrswertermittlung ist es immer, den zum Stichttag am Markt erzielbaren Kaufpreis zu ermitteln. Da sich das Marktgeschehen kaum durch die Einführung der ImmoWertV ändert, ändert sich auch der Verkehrswert nicht.
Hintergrund meiner Frage war eine Email die ich heute morgen bekommen habe.



Die Bewertung von Immobilien ändert sich in Kürze erheblich!


Sehr geehrter

mit der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV - und den Änderungen von Regelungen zur Immobilienbewertung im BauGB tritt im Sommer 2009 (geplant ist der 1. Juli) ein neues Recht zur Immobilienbewertung in Kraft. Damit ändert sich die Bewertung von Immobilien komplett.

Wir informieren Sie praxisnah über alle Änderungen der neuen ImmoWertV sowie über die Folgen für die Immobilienbewertung und für die Erstellung und Formulierung eines Wertermittlungsgutachtens in unserem Seminar

Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Axelmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.06.2009, 14:56   #5
Gutachter
Seltener Besucher
 
Registriert seit: 04.06.2009
Beiträge: 5
Dass Sie eine solche Email bekommen haben, glaube ich Ihnen gerne.

Auch ich erhalte regelmäßig derartige Emails. Seminarveranstalter wollen auch leben. Und darunter gibt es solche, die sachlich über die Änderungen informieren und solche, die eher marktschreierisch auftreten und so tun als ob das Rad neu erfunden wurde.

Ich kann nur nochmal wiederholen, was ich bereits zuvor aufgeführt habe: In einem Verkehrswertgutachten wird das Marktgeschehen reflektiert. Und das Marktgeschehen ändert sich nicht durch eine neue Bewertungsvorschrift.
Gutachter ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:13 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.2 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.