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Alt 12.02.2010, 16:28   #1
unklar
Forenabhängiger :-)
 
Registriert seit: 28.10.2008
Beiträge: 450
Ich bin dafür, sich doch noch einmal mit dem Vermieter zu beschäftigen. Es ist ja ein größeres Miethaus. Da kann man m. E. nicht einfach so jedem einzelnen Mieter die pauschale Räumpflicht überhelfen, denn im Zweifelsfall müsste dann ja ein Mieter (der das größte Interesse daran hat) alles streuen.

Ist der Vertrag so gestaltet, dann sehe ich - unter diesem Aspekt - gute Chancen für eine Klage. Denn Unklarheiten in Formularverträgen gehen zu Lasten des Verwenders; im Zweifel gilt dann die Streupflicht eben nicht als auf den Mieter abgewälzt.

Die zweite (wahrscheinlichere) Variante ist wohl die, dass es einen ordentlichen Streuplan gibt. Gibt es ihn und hat Dein Vater diesen verletzt, indem er - trotzdem er mit dem Räumen dran war - eben nicht ordnungsgemäß abgestumpft hat, dann hat er überwiegende Mitschuld. War er gerade nicht mit Streuen dran (und hat ein anderer Mieter seine Räumpflicht verletzt), so haftet trotzdem der Vermieter: Weshalb sollte der seine Pflichten Deinem Vater gegenüber auf Dritte abwälzen können? Er kann sie (also den mutmaßlich säumigen dritten Mieter) höchstens in Regress nehmen.

Das Ganze setzt voraus, dass wirklich nicht (oder nicht ordentlich) auf dem WEG, den Dein Vater gerade benutzt hat, gestreut war (sogenannte "Weißräumung", "Schwarzräumung", dh. Beseitigung der Eisschollen ist regulär nicht erforderlich). Weiter muss man sich wohl über ein Mitverschulden Deines Vaters Gedanken machen. Aber wenn er einen regulären Weg benutzt hat (beispielsweise zur Mülltonne) und dabei langsam gegangen ist und nicht gerade Stöckelschuhe getragen hat, sehe ich da kein Problem.

Ich würde zum AG gehen, mir einen Beratungsschein holen und dann den Anwalt meines Vertrauens aufsuchen. Viel Glück!
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Stichworte
bruch , eis , mieter , vermieter

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