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Neuer Teilnehmer
Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 1
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TV Entlassen - Was passiert mit seinem ausbezahlten Honorar?
Liebe Forummitglieder/innen,
der Sachverhalt stellt sich folgendermassen vor: Der Erblasser ordnete im Testament Dauervollstreckung auf 5 Jahre an und ernannte einen Testamentsvollstrecker (TV). Laut Testament war der TV zweimal jährlich zur Prüfung seiner Tätigkeit von einem Steuerberater und zur Rechnungslegung gegenüber den Erben verpflichtet. Nach 3.5 Jahren seines Amtes, hat der TV den Erben (trotz mehrfachen schriftlichen Aufforderungen) 1. kein Nachlassverzeichnis 2. keinen Prüfbericht 3. keine Rechnungslegung vorgelegt. Die Erben haben am Nachlassgericht einen Antrag auf Entlassung des TVs gestellt. Das Gericht hat den TV von seinem Amt abgesetzt und einen neuen TV ernannt. Meine Frage bezieht sich auf das Honorar des entlassenen TVs. Seine Vergütung war im Testament folgendermassen festgelegt: a) TV erhält eine einmalige Gebühr von 1% vom Gesamtwert des Nachlasses b) eine jährliche Verwaltungsgebühr im Wert von 0.35% des verwalteten Vermögens Der TV hat seine Vergütung nicht nur gemäß Punkten a), b) sondern auch gemäß der Rheinischen Tabelle abgerechnet und sich voll ausbezahlt. Es ist klar, dass keine über das Testament hinausgehende Abrechnungen (Rheinische Tabelle) in diesem Fall berechtigt sind. Meine Frage ist aber: ob der TV trotz seiner unrechtmässigen Amtsführung immernoch zu einem vollständigen Honorar gemäß a) und b) berechtigt ist. Bzw. welche rechtliche Möglichkeiten ergeben sich in diesem Fall für die Erben um ein Teil des Honorars zurückzubekommen. Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe |
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| Stichworte |
| entlassung , honorar , testamentsvollstrecker |
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