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#3 |
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Neuer Teilnehmer
Registriert seit: 07.02.2010
Beiträge: 2
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vielen dank für die antwort :-)
d.h. die grundschuld kann jetzt noch eingetragen werden *juhu*. anmelden muss man das ganze dann bei der verteilung (nach der versteigerung). aber die anderen bekommen das ja direkt mit dem grundbucheintrag mit, so dass die auch handeln können... die grundschuld zu gunsten dritter muss dann aber zum versteiferungsterimn angemeldet werden, oder? viele grüße, claudi |
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| Stichworte |
| grundschuld , grundschuldeintragung , teilungsversteiergung |
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