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#61 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hab ich irgendwo (über-)gelesen, dass die GEZ überhaupt einen/alle deiner Widersprüche "erhalten und anerkannt" hat?
Ich denke, auch das ist wichtig ... |
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#62 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Was mir halt einfallen würde, wäre das der Gebührenbescheid nicht durch die GEZ, sondern von der Landesrundfunkanstalt ausgestellt ist, die als öffentlich-rechtliche Anstalt rechtlich verselbständigt und damit ebenfalls Träger von Verwaltungsrechten ist.
Es steht im Rundfunkgebührenstaatsvertrag zwar drin das die Rundfunkanstalten auch andere mit dem Einzug der Gebühren betrauen dürfen, aber das heisst mE nicht, dass die GEZ deswegen selbst Verwaltungsrechte bekommt. Für den Verwaltungsakt spricht weiter, dass im Staatsvertrag die Durchsetzung des Bescheides in Verwaltungszwangsvollstreckung geschehen kann. Dennoch muss irgendwo irgendwie eine Rechtsbehelfsbelehung auf irgendeinem der Schreiben gestanden haben. |
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#63 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Naja Ekki - du bohrst schon im richtigen Loch. Leider kommt dazu keine Antwort.
Nur halt - was nützen ihm hier eventuell gar 20 Rechtsbehelfsbelehrungen wenn er nicht nachweisen kann, dass die GEZ seine Widersprüche auch bekommen hat. Nix ... |
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#64 |
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Gast
Beiträge: n/a
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die GEZ hat jeden Wiederspruch per Post und vorab per FAX erhalten.
Die Reaktion darauf war, dass ich doch Zahlen soll, da die GEZ-Beauftragte die schon genannten Geräte (rotes Überführungskennzeichen) festgestellt hätte. Das ich schon seit 9Jahren GEZ zahle wurde einfach nicht zur Kenntnis genommen. Zur Zeit muss es der Hit sein Autohäuser zur schröpfen, mir sind Fälle bekannt da sollen Autohäuser zwischen 2.000,-- bis 8.000,-- EUR Nachzahlen. Irgendwer muss doch diesem Treiben / Abzocke einhalt gebieten. Irgendwo muss doch der Gesetzestext auch Mittel und Wege für den kleinen Bürger haben. |
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#65 |
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Forenabhängiger :-)
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 314
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Wenn die Schreiben sowohl per Post als auch als Fax verschickt wurden (Sendeberichte sind noch vorhanden?) und die GEZ sogar inhaltlich darauf eingegangen ist, ist die Zugangsfrage wohl obsolet.
Schau doch noch mal nach der ersten Rechnung, ob das ein Gebührenbescheid ist. Wie ich schon schrieb, ist dabei auch erst einmal egal,ob der eine Widerspruchsbelehrung hat oder nicht, das macht ihn nicht unwirksam. Und so ein Gebührenbescheid bleibt eben auch bei Widerspruch erst einmal vollstreckbar. Ich würde wirklich einfach mal nachfragen, wie der Stand des Widerspruchsverfahrens ist bzw. ob es eines gibt. Denn wenn eines läuft, ist dessen Ergebnis erst einmal abzuwarten. Wenn nicht, sollte man prüfen, ob man Klage erhebt... ;) |
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#66 |
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Gast
Beiträge: n/a
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also ich würde da nicht lange fackeln und einen anwalt deines vertrauens damit beauftragen. wenn du dich noch länger selber damit herumquälst und versuchst mit der gez eine lösung zu finden, kann es passieren, dass die dir aus deinen aussagen noch einen strick drehen und die kostenschraube sich weiter nach oben bewegt. ein anwalt wird sofort sehen, ob da formfehler drin sind und wie es für dich weiter geht.
ohne mahnbescheid vollstrecken??? hm, also das ding mit dem selber ausdrucken wäre schon ein starkes stück! aber durchaus denkbar bei dem irrenverein! die versuchen eben eindruck und druck zu machen, damit der kleine, ahnungslose bürger ganz verängstigt und verunssichert ist und zahlt. die meisten tun das auch (auch wenn man sich kurz aufbäumt) und somit lohnt sich der aufriss für die. und genau das ist die schwachstelle der gez. also nix wie hinein in die höhle des löwen und das mit anwalt. mal schauen, ob ihr dem löwen nicht sein fell über die öhrchen ziehen könnt. lg |
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#67 |
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Gast
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danke an alle für die Infos, habe die GEZ-geschichte samt eueren Ratschlägen dem Anwalt meines Vertrauen übergeben. Danke nochmals
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#68 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
es ist einfach so, dass die GEZ ein riesiger Verwaltungsapparat ist, dessen Bestandsberechtigung irgendwie gerechtfertigt sein muss. Neulich las ich irgendwo, dass in Holland (?) die "GEZ" mit einer Tierseuche verglichen wurde, da es dort so etwas angeblich nicht gibt. Über die GEZ wird schon seit Jahren gestritten. Es gab auch schon Klagen von Bürgern, welche nur noch Privat-Sender empfangen, nachweislich wohl gebührenpflichtige Sender "abklemmen" und trotzdem zahlen müssen. Was solls, ist wohl alles bekannt. Grüsse |
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#69 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ärgerlich finde ich, dass massenhaft Gebühren gezahlt werden, die öffentlich-rechtlichen im Bereich Werbung den Privaten aber kaum noch in irgendeiner Intensität nachstehen.
Zudem gibt es auf anderer Seite Pay-TV, was mir für 45 EUR komplett werbefreies Fernsehen bietet! Da ist irgendwie eine Diskrepanz. |
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#70 |
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Gehört hier zum Inventar...
Registriert seit: 18.03.2003
Beiträge: 3.385
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Leute! Ich habe es getan. Heute hab' ich ihn erwischt. Den GEZ-Schergen, der auch nicht vor samstäglichen Besuchen zurückschreckt. Er wollte dreist wissen, wer diese Person sei, die da neben mir noch namentlich auf dem Klingelschild genannt ist (ist noch das alte Schild vom Vormieter
). Ich habe ihn dann recht barsch dazu aufgefordert, seinen Hintern von meiner Türschwelle zu bewegen.Da wurde er patzig und hat sogar noch seinen Fuß in die Türe gestellt. Aber mit juristisch spitzfindigem Sachverstand konnte ich hierin einen rechtswidrigen Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut (die Unbeflecktheit meiner Türschwelle) erkennen und habe mich mit Anlauf und meinen 95kg gegen die Türe geworfen. Es war nur ein lautes, gellendes UUuuuaaaaaarrrrrggggg zu hören. Also Türe wieder auf und in ein schmerzverzerrtes Gesicht geblickt. Er stammelte noch etwas von irgend einer Rechtsabteilung von der ich hören würde. Als dann unser Dobermann seine Nase hinter der Tür vorstreckte zog er es vor, humpelnd von Dannen zu ziehen. Ich musste unserer Töle versprechen, dass sie das nächste mal Nothilfe leisten darf...
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So mancher wird später nochmal viel arbeiten müssen... |
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#71 |
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Foren-Dauerbesucher
Registriert seit: 17.05.2006
Beiträge: 129
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Coooooooooooolllllllllllllllllllll!!!!
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#72 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Herzlichen Glückwunsch, Merkattor!
Das ist wahrscheinlich die einzige Sprache, welche diese Herrschaften verstehen. Wundert mich nur, daß Dein Hund so ruhig geblieben ist. In so einer Situation kann ich für Ronja nicht garantieren. Die vergißt dann auch noch den Funken Erziehung, den sie überhaupt besitzt. |
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#73 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Super, Merkattor! Sei mal froh, daß die Tür dabei heil geblieben ist, sonst hättest du noch gucken müssen, wie du deinen Schaden ersetzt kriegst.
Ich hätte dem Eindringling vermutlich spontan eins auf die Zwölf gegeben. Ist mir aber zum Glück noch nicht passiert, weder bei GEZ-Schergen noch bei Zeugen Jehovas oder anderen ungebetenen Besuchern. Vermutlich wäre das aber zu meinem Nachteil, da ich dann darlegen müßte, wieso ich dem "armen Mann, der nur seinen Job tut" mitten ins Gesicht schlage, so daß diesem die Lichter ausgehen und er sich beim Fallen womöglich noch eine Platzwunde am Kopf holt. So ist der GEZ-Scherge in Erklärungsnot, denn der schlimme Fuß kann wohl nur davon kommen, daß er den unbefugt irgendwo reingestellt hat. *grübel* Vielleicht sollte ich meine Haustür von innen heraus mit Video überwachen. Dann hätte ich im Zweifelsfall wenigstens Beweise. |
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#74 | |
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Gast
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Zitat:
Hättste nech noch nen Topp warme Cola oder Ketchup rein zufällig in der Hand haben können - und wärst kurz in seine Richtung gestolpert? Mönsch ---- ich gratulier dir viel mehr - zu deiner Selbstdisziplin! Ansonsten - fein gemacht und bloß keine Angst vor deren Rechtsabteilung. Du kannst unter UNS Zeugen gar nichts dafür, dass der vorm Haus über seine eigenen Quanten gestolpert war. Sag mir Zeit und Ort - ich bin zu jeder Schandtat gegen den Verein bereit. Obwohl ich brav zahle. Geändert von Brit (20.06.2006 um 13:10 Uhr) |
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#75 | |
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Gast
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Zitat:
Nicht Alle verhauen! |
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