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		<title>Jurathek Forum - Kindergeld und Co.</title>
		<link>http://www.jurathek.de/forum/</link>
		<description>Fragen rund um das staatliche Kindergeld, die kindbedingten Freibeträge und den Kinderzuschlag</description>
		<language>de</language>
		<lastBuildDate>Fri, 10 Sep 2010 11:48:43 GMT</lastBuildDate>
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			<title>Jurathek Forum - Kindergeld und Co.</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/</link>
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		<item>
			<title>Bewerbung um Ausbildungsplatz aus dem Ausland</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122396&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 08:48:05 GMT</pubDate>
			<description>Hallo zusammen,

es wurde bis einschließlich September 2009 aufgrund eines freiwilligen sozialen Jahres Kindergeld gezahlt. Das freiwillige soziale Jahr wurde im September 2009 abgebrochen und im Ausland ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis absolviert. ab Oktober 2009 wurde kein Kindergeld gezahlt. Das Arbeitsverhältnis wurde im Juli 2010 beendet.

Ab Januar 2010 erfolgten diverse Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz (aus dem Ausland). Das Problem ist, dass für den Zeitraum Februar bis Mai 2010 keine Nachweise über die Ausbildungsplatzsuche eingereicht werden können. Zum 01.09.2010 absolviert er allerdings eine Ausbildung. Der Vertrag wurde am 01.09.2010 unterzeichnet. 

Würdet ihr sagen, dass ein Anspruch auf Kindergeld durchgehend ab Januar 2010 besteht und die Familienkasse das Kindergeld zahlt oder gibt es Probleme mit den fehlenden Nachweisen für den Zeitraum Februar bis Mai 2010? 

Vielen lieben Dank im Voraus.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo zusammen,<br />
<br />
es wurde bis einschließlich September 2009 aufgrund eines freiwilligen sozialen Jahres Kindergeld gezahlt. Das freiwillige soziale Jahr wurde im September 2009 abgebrochen und im Ausland ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis absolviert. ab Oktober 2009 wurde kein Kindergeld gezahlt. Das Arbeitsverhältnis wurde im Juli 2010 beendet.<br />
<br />
Ab Januar 2010 erfolgten diverse Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz (aus dem Ausland). Das Problem ist, dass für den Zeitraum Februar bis Mai 2010 keine Nachweise über die Ausbildungsplatzsuche eingereicht werden können. Zum 01.09.2010 absolviert er allerdings eine Ausbildung. Der Vertrag wurde am 01.09.2010 unterzeichnet. <br />
<br />
Würdet ihr sagen, dass ein Anspruch auf Kindergeld durchgehend ab Januar 2010 besteht und die Familienkasse das Kindergeld zahlt oder gibt es Probleme mit den fehlenden Nachweisen für den Zeitraum Februar bis Mai 2010? <br />
<br />
Vielen lieben Dank im Voraus.</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=34">Kindergeld und Co.</category>
			<dc:creator>mimic77</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122396</guid>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Fahrten zur Uni als "besondere Ausbildungskosten"?]]></title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122271&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Sun, 05 Sep 2010 12:57:06 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[guten tag,
ich hoffe, dass ich nichts übersehen habe und meine frage schon an einer anderen stelle beantwortet wurde ... :th_rolle:

ich bin 21, studiere in hessen an einer "normalen" uni, also keine BA oder so. nebenher arbeite ich und habe ein regelmäßiges einkommen. da die zugverbindungen dieses semester häufig ungünstig waren, bin ich sehr häufig mit einem privaten pkw zur universität gefahren. 

meine frage ist nun, ob ich für diese fahrten auch die kilometerpauschale ansetzen darf und die entstandenen kosten als "besondere ausbildungskosten" von meinen einkünften aus kindergeld-sicht abziehen kann?

LG,
tim]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>guten tag,<br />
ich hoffe, dass ich nichts übersehen habe und meine frage schon an einer anderen stelle beantwortet wurde ... :th_rolle:<br />
<br />
ich bin 21, studiere in hessen an einer &quot;normalen&quot; uni, also keine BA oder so. nebenher arbeite ich und habe ein regelmäßiges einkommen. da die zugverbindungen dieses semester häufig ungünstig waren, bin ich sehr häufig mit einem privaten pkw zur universität gefahren. <br />
<br />
meine frage ist nun, ob ich für diese fahrten auch die kilometerpauschale ansetzen darf und die entstandenen kosten als &quot;besondere ausbildungskosten&quot; von meinen einkünften aus kindergeld-sicht abziehen kann?<br />
<br />
LG,<br />
tim</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=34">Kindergeld und Co.</category>
			<dc:creator>tiwi89</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122271</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Anspruch auf Kindergeld?</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122270&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Sun, 05 Sep 2010 12:52:23 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Ich bin 18 Jahre und bilde mir derzeit noch schulisch fort und wohne bei meiner Mutter. Meine Eltern sind getrennt lebend und mein Vater zahlt auch Unterhalt.

Mir stellt sich nun die Frage: Habe ich einen Anspruch darauf das das Geld auch an mich ausgezahlt wird?



Im Internet habe ich das hier gefunden:

"Kindergeld Antrag auf Abzweigung

Das Kindergeld muss nicht immer zwingend an die Eltern überwiesen werde. Gerade für Kinder, die selbst auf das Geld angewiesen sind, ist es ein Vorteil, dass ein Antrag auf Abzweigung gestellt werden kann. Dieser bewirkt, dass das Kindergeld nicht mehr an die Eltern sondern direkt an das Kind ausgezahlt wird. Dies ist besonders wichtig für Studenten und Auszubildende."



Immerhin soll, wie der Name schon sagt, das Kindergeld für das Kind da sein also ist es für mich offensichtlich das ich als 18-jähriger selbst entscheiden kann wie ich mein Geld nutze.




Meine Frage nun habe ich einen Anspruch darauf dass das Kindergeld auch bei mir landet oder kann ich da irgendwas bewirken?

und wie sieht es mit dem Unterhalt aus?



Gruß]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Ich bin 18 Jahre und bilde mir derzeit noch schulisch fort und wohne bei meiner Mutter. Meine Eltern sind getrennt lebend und mein Vater zahlt auch Unterhalt.<br />
<br />
Mir stellt sich nun die Frage: Habe ich einen Anspruch darauf das das Geld auch an mich ausgezahlt wird?<br />
<br />
<br />
<br />
Im Internet habe ich das hier gefunden:<br />
<br />
&quot;Kindergeld Antrag auf Abzweigung<br />
<br />
Das Kindergeld muss nicht immer zwingend an die Eltern überwiesen werde. Gerade für Kinder, die selbst auf das Geld angewiesen sind, ist es ein Vorteil, dass ein Antrag auf Abzweigung gestellt werden kann. Dieser bewirkt, dass das Kindergeld nicht mehr an die Eltern sondern direkt an das Kind ausgezahlt wird. Dies ist besonders wichtig für Studenten und Auszubildende.&quot;<br />
<br />
<br />
<br />
Immerhin soll, wie der Name schon sagt, das Kindergeld für das Kind da sein also ist es für mich offensichtlich das ich als 18-jähriger selbst entscheiden kann wie ich mein Geld nutze.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Meine Frage nun habe ich einen Anspruch darauf dass das Kindergeld auch bei mir landet oder kann ich da irgendwas bewirken?<br />
<br />
und wie sieht es mit dem Unterhalt aus?<br />
<br />
<br />
<br />
Gruß</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=34">Kindergeld und Co.</category>
			<dc:creator>prince</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122270</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Elterngeld</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122265&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Sun, 05 Sep 2010 10:26:31 GMT</pubDate>
			<description>Moin,

ich brauche mal Eure Hilfe.

Meine Frau ist seit einem Jahr in Elternzeit. Vorher hat sie vollzeit gearbeitet. Das Elterngeld wird doch auf den Verdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet. Bekommt meine Frau dann lediglich den Sockelbetrag (300 €)?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Moin,<br />
<br />
ich brauche mal Eure Hilfe.<br />
<br />
Meine Frau ist seit einem Jahr in Elternzeit. Vorher hat sie vollzeit gearbeitet. Das Elterngeld wird doch auf den Verdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet. Bekommt meine Frau dann lediglich den Sockelbetrag (300 €)?</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=34">Kindergeld und Co.</category>
			<dc:creator>TomKl</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122265</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Auslöse und Kindergeldberechnung</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122213&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 07:15:25 GMT</pubDate>
			<description>Hallo Forum,

habe folgendes Problem.

Ich soll für ein Jahr das Kindergeld für meinen Sohn zurückzahlen, der seine Ausbildung in diesem Jahr beendet hat.
Durch die Anrechnung des auf dem Lohnzetteln vermerkten Auslösebetrages, der sich aus Montagetätigkeit ergab und der unter anderem für Übernachtungskosten benötigt wurde, liegen wir über dem Freibetrag.
Im einzelnen sieht es so aus:
Einkünfte:
Lehrlingslohn:                  5249,00
Auslöse:                         3136,00
Berufsausbildungsbeihilfe:  4140,00
Weihnachtsgeld                   95,73
                      Summe:  12620,73
Ausgaben:
Werbungskosten:             2820,00 (Fahrten Schule/Betrieb)
                      Summe:    9800,73

Die Hauptfrage ist: Wird die Auslöse (für Hotel und Verpflegungsmehraufwand bei Montagetätigkeit) mit angerechnet?
Die BAB hat mein Sohn bekommen, da ich woanders wohne.
Ist es richtig, dass der Staat auf der einen Seite eine Beihilfe gibt und auf der anderen Seite das Kindergeld wieder wegnehmen will?

Ich würde mich über fachkundige Antwort freuen.

Liebe Grüße Iris</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo Forum,<br />
<br />
habe folgendes Problem.<br />
<br />
Ich soll für ein Jahr das Kindergeld für meinen Sohn zurückzahlen, der seine Ausbildung in diesem Jahr beendet hat.<br />
Durch die Anrechnung des auf dem Lohnzetteln vermerkten Auslösebetrages, der sich aus Montagetätigkeit ergab und der unter anderem für Übernachtungskosten benötigt wurde, liegen wir über dem Freibetrag.<br />
Im einzelnen sieht es so aus:<br />
Einkünfte:<br />
Lehrlingslohn:                  5249,00<br />
Auslöse:                         3136,00<br />
Berufsausbildungsbeihilfe:  4140,00<br />
Weihnachtsgeld                   95,73<br />
                      Summe:  12620,73<br />
Ausgaben:<br />
Werbungskosten:             2820,00 (Fahrten Schule/Betrieb)<br />
                      Summe:    9800,73<br />
<br />
Die Hauptfrage ist: Wird die Auslöse (für Hotel und Verpflegungsmehraufwand bei Montagetätigkeit) mit angerechnet?<br />
Die BAB hat mein Sohn bekommen, da ich woanders wohne.<br />
Ist es richtig, dass der Staat auf der einen Seite eine Beihilfe gibt und auf der anderen Seite das Kindergeld wieder wegnehmen will?<br />
<br />
Ich würde mich über fachkundige Antwort freuen.<br />
<br />
Liebe Grüße Iris</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=34">Kindergeld und Co.</category>
			<dc:creator>idlog</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122213</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Kindergeld / Volljährig / Ausbildung</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122200&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 19:15:22 GMT</pubDate>
			<description>Hallo zusammen,

meine tochter ist im 2 ausbildungsjahr, sie wird im dezember 18 jahre.
hat sie noch weiterhin anspruch auf kindergeld wenn sie 18 ist ??

vielen dank für eure antworten</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo zusammen,<br />
<br />
meine tochter ist im 2 ausbildungsjahr, sie wird im dezember 18 jahre.<br />
hat sie noch weiterhin anspruch auf kindergeld wenn sie 18 ist ??<br />
<br />
vielen dank für eure antworten</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=34">Kindergeld und Co.</category>
			<dc:creator>phoenixine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122200</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Kindergeld bei Provision</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122134&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 06:27:35 GMT</pubDate>
			<description>Hallo,

folgender Sachverhalt:

meine Tochter hat bis Ende April ein BA Studium absolviert, dass sie abgebrochen hat.Von Mai bis Juli hatte sie einen Minijob, dann hat sie am 01.08.10 eine Ausbildung bei einer Versicherung begonnen.
Die KG Kasse hat uns ab Anfang des Jahres das KG-Geld gestrichen, da sie davon ausgegangen ist, dass meine Tochter durch die hohe Ausbildungsvergütung über dem Satz liegt. Nun bekommt sie weniger, was wir auch belegt haben und wir liegen wieder knapp darunter, KG - Geld wird wieder gezahlt.
Jetzt haben wir ein neues Problem.Sie wird Provisionen erhalten, was wiederum dazu führt, dass sie über dem Satz liegt.Werden Provisionen berücksichtigt?
Ausserdem hatte sie im Rahmen ihre Studiums eine Wohnung in Karlsruhe angemietet und der Mietvertrag läuft noch bis Ende SEptember. Allerdings muss ich dazu sagen, dass wir schon einmal um das Kindergeld kämpfen mussten und die Wohnung nicht anerkannt wurde.
WEgen ihrer neuen Ausbildung musste sie sich ein Auto kaufen, da sie im Aussendienst tätig ist, kann man da Werbungskosten absetzen?
Ausserdem muss sie zu Seminaren, Berufsschule, Aussendiensten und Geschäftsstelle fahren. Sie bekommt kein Spritgeld, wie verhält es sich mit km-Abrechnung.
Ihr Arbeitgeber hat ihr den Vorschlag gemacht einen Teil der Provisionen in eine berufliche Rentenkasse zu zahlen, kann man das genau wie die SV behandeln? 
Nächstes Jahr bekommen wir sowieso kein KG- Geld mehr, wäre es da möglich die Provisionen erst 2011 auszuzahlen.

Vielen Dank
baladi</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo,<br />
<br />
folgender Sachverhalt:<br />
<br />
meine Tochter hat bis Ende April ein BA Studium absolviert, dass sie abgebrochen hat.Von Mai bis Juli hatte sie einen Minijob, dann hat sie am 01.08.10 eine Ausbildung bei einer Versicherung begonnen.<br />
Die KG Kasse hat uns ab Anfang des Jahres das KG-Geld gestrichen, da sie davon ausgegangen ist, dass meine Tochter durch die hohe Ausbildungsvergütung über dem Satz liegt. Nun bekommt sie weniger, was wir auch belegt haben und wir liegen wieder knapp darunter, KG - Geld wird wieder gezahlt.<br />
Jetzt haben wir ein neues Problem.Sie wird Provisionen erhalten, was wiederum dazu führt, dass sie über dem Satz liegt.Werden Provisionen berücksichtigt?<br />
Ausserdem hatte sie im Rahmen ihre Studiums eine Wohnung in Karlsruhe angemietet und der Mietvertrag läuft noch bis Ende SEptember. Allerdings muss ich dazu sagen, dass wir schon einmal um das Kindergeld kämpfen mussten und die Wohnung nicht anerkannt wurde.<br />
WEgen ihrer neuen Ausbildung musste sie sich ein Auto kaufen, da sie im Aussendienst tätig ist, kann man da Werbungskosten absetzen?<br />
Ausserdem muss sie zu Seminaren, Berufsschule, Aussendiensten und Geschäftsstelle fahren. Sie bekommt kein Spritgeld, wie verhält es sich mit km-Abrechnung.<br />
Ihr Arbeitgeber hat ihr den Vorschlag gemacht einen Teil der Provisionen in eine berufliche Rentenkasse zu zahlen, kann man das genau wie die SV behandeln? <br />
Nächstes Jahr bekommen wir sowieso kein KG- Geld mehr, wäre es da möglich die Provisionen erst 2011 auszuzahlen.<br />
<br />
Vielen Dank<br />
baladi</div>


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			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=34">Kindergeld und Co.</category>
			<dc:creator>baladi</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122134</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Welche Bearbeitungszeit ist angemessen ?</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122121&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 18:25:22 GMT</pubDate>
			<description>Hi,

mein Sohn hat im April 2010 den Antrag für Abzweigung des KG gestellt. Bis dato fliesst kein Geld.

Ist dies noch angemessen ?

lg</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hi,<br />
<br />
mein Sohn hat im April 2010 den Antrag für Abzweigung des KG gestellt. Bis dato fliesst kein Geld.<br />
<br />
Ist dies noch angemessen ?<br />
<br />
lg</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=34">Kindergeld und Co.</category>
			<dc:creator>weinliebhaber50</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122121</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Verzwickt: Kindergeld Abzweigung (Beamte bei Telekom)</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122092&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 01:17:50 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Hallo liebe Jurathekianer und Jurathekianerinnen,

Ich hoffe ihr könnt mir bzw.uns bei einem etwas verzwickten Problem weiterhelfen. Meine Freundin und ich versuchen nun schon seit geraumer Zeit Infos oder besser eine Lösung zu folgendem Problem zu finden.

Meine Freundin (23) studiert an einer deutschen Uni und wohnt allein. Ihre Mutter (Vater verstorben) lebt seit Anfang des Jahres in Spanien und bezieht Kindergeld. Sie war Angestellte der T*l*k*m (Beamtin) und ist nun im Ruhestand. Meine Freundin bekommt keinen Unterhalt oder ihre Mutter ist nicht unterhaltspflichtig wegen zu geringem Einkommens (sind uns da nicht sicher). Das Kindergeld wird nicht überwiesen mit der Begründung, dass "Sie (die Mutter) darauf angewiesen ist". Für das Kindergeld von Nicht-Beamten haben wir herausgefunden, gibt es eine Möglichkeit zur Abzweigung. Für Beamte und speziell für Angestellte der T*l*k*m, oder deutschen Post scheinen hier noch andere Gesetzeslagen einbezogen zu werden, bei denen wir nicht wirklich durchsteigen.

Nun zu unseren Fragen:
* ist die Mutter überhaupt Kindergeld berechtigt ? (Wohnhaft im europäischen Ausland als ehemalige Beamtin der T*l*k*m). Dies nur zu unser eigenen Info falls sowieso kein Anspruch auf Kindergeld besteht und wir uns möglicherweise noch der Mitwisserschaft schuldig machen


* gibt es eine Möglichkeit das Kindergeld direkt an meinen Freundin abzweigen zu lassen (Mutter zahlt keinen Unterhalt, Freundin (das Kind) lebt allein)


* wer ist für das alles zuständig ? (Familienkasse sagte es gibt für Beamte extra zuständige Familienkassen, die wiederum sagten für die T*l*k*m sei die Service Stelle der T*l*k*m zuständig, da wiederum wollte man uns keine Auskunft erteilen (nicht mal eine allgemeine) ohne Bezugsnummer der Mutter


Ich hoffe auf euren fachlichen Rat]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo liebe Jurathekianer und Jurathekianerinnen,<br />
<br />
Ich hoffe ihr könnt mir bzw.uns bei einem etwas verzwickten Problem weiterhelfen. Meine Freundin und ich versuchen nun schon seit geraumer Zeit Infos oder besser eine Lösung zu folgendem Problem zu finden.<br />
<br />
Meine Freundin (23) studiert an einer deutschen Uni und wohnt allein. Ihre Mutter (Vater verstorben) lebt seit Anfang des Jahres in Spanien und bezieht Kindergeld. Sie war Angestellte der T*l*k*m (Beamtin) und ist nun im Ruhestand. Meine Freundin bekommt keinen Unterhalt oder ihre Mutter ist nicht unterhaltspflichtig wegen zu geringem Einkommens (sind uns da nicht sicher). Das Kindergeld wird nicht überwiesen mit der Begründung, dass &quot;Sie (die Mutter) darauf angewiesen ist&quot;. Für das Kindergeld von Nicht-Beamten haben wir herausgefunden, gibt es eine Möglichkeit zur Abzweigung. Für Beamte und speziell für Angestellte der T*l*k*m, oder deutschen Post scheinen hier noch andere Gesetzeslagen einbezogen zu werden, bei denen wir nicht wirklich durchsteigen.<br />
<br />
Nun zu unseren Fragen:<ul><li>ist die Mutter überhaupt Kindergeld berechtigt ? (Wohnhaft im europäischen Ausland als ehemalige Beamtin der T*l*k*m). Dies nur zu unser eigenen Info falls sowieso kein Anspruch auf Kindergeld besteht und wir uns möglicherweise noch der Mitwisserschaft schuldig machen</li>
</ul><ul><li>gibt es eine Möglichkeit das Kindergeld direkt an meinen Freundin abzweigen zu lassen (Mutter zahlt keinen Unterhalt, Freundin (das Kind) lebt allein)</li>
</ul><ul><li>wer ist für das alles zuständig ? (Familienkasse sagte es gibt für Beamte extra zuständige Familienkassen, die wiederum sagten für die T*l*k*m sei die Service Stelle der T*l*k*m zuständig, da wiederum wollte man uns keine Auskunft erteilen (nicht mal eine allgemeine) ohne Bezugsnummer der Mutter</li>
</ul><br />
Ich hoffe auf euren fachlichen Rat</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=34">Kindergeld und Co.</category>
			<dc:creator>Axolotl2312</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122092</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Wichtige Frage zur Kindergeldberechnung</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122087&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 21:20:23 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Hallo liebes Jurathek Forum,
ich habe bereits gegoogelt und auch hier im forum konnte die Suche mir nichts ausspucken.

Ich habe folgende leichte frage.

Ich bin dualer Student und möchte Kindergeld beantragen.

Die Rechnung meiner Einkünfte von der Familienkasse sieht wie folgt aus.

Einkünfte aus nichtselbst.  Tätigkeit: 8574,15&#8364; - 920&#8364; (Arbeitnehmerpauschbetrag) = 7654,15&#8364;(Anzurechnende Einkünfte).
Gesamtrente 802,56&#8364; - 102&#8364;(WK Pauschbetr)- 180&#8364; (Kostenpauschale) = 520,56&#8364; (Anzurechnende Rente).
Summe der Einnahmen: 8174,71&#8364;   (Einkommensgrenze von 8004,00&#8364; wird überschritten).

Sprich ich liege gut 170 &#8364; über dem Grenzbetrag.

Jetzt meine Frage. 

Muss ich nur diese 170 &#8364; mit Werbekosten ausgleichen, oder die 170 + den Pauschbetrag von 920 also ca. 1090 &#8364;?

Dann noch 2 Verständnisfragen zu den Werbekosten die ich nur mal bestätigt haben möchte.

Habe mir einen Laptop für 750 &#8364; gekauft, davon kann ich nur ein Drittel angeben richtig? 

Ich studiere in Mannheim, wohne auch in Mannheim und bin hier als Erstwohnsitz gemeldet. Der Wohnsitz meiner Eltern ist in Berlin. Das sind 600 km die ich mit meinem eigenen PKW regelmäßig fahre. Kann man da was rausholen ? 

Und sind 1000 &#8364; Werbekosten überhaupt zu erreichen ? 


Wäre super wenn ihr mir die Fragen nur kurz beantworten könntet.
Vielen Dank im Vorraus.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo liebes Jurathek Forum,<br />
ich habe bereits gegoogelt und auch hier im forum konnte die Suche mir nichts ausspucken.<br />
<br />
Ich habe folgende leichte frage.<br />
<br />
Ich bin dualer Student und möchte Kindergeld beantragen.<br />
<br />
Die Rechnung meiner Einkünfte von der Familienkasse sieht wie folgt aus.<br />
<br />
Einkünfte aus nichtselbst.  Tätigkeit: 8574,15&#8364; - 920&#8364; (Arbeitnehmerpauschbetrag) = 7654,15&#8364;(Anzurechnende Einkünfte).<br />
Gesamtrente 802,56&#8364; - 102&#8364;(WK Pauschbetr)- 180&#8364; (Kostenpauschale) = 520,56&#8364; (Anzurechnende Rente).<br />
Summe der Einnahmen: 8174,71&#8364;   (Einkommensgrenze von 8004,00&#8364; wird überschritten).<br />
<br />
Sprich ich liege gut 170 &#8364; über dem Grenzbetrag.<br />
<br />
Jetzt meine Frage. <br />
<br />
Muss ich nur diese 170 &#8364; mit Werbekosten ausgleichen, oder die 170 + den Pauschbetrag von 920 also ca. 1090 &#8364;?<br />
<br />
Dann noch 2 Verständnisfragen zu den Werbekosten die ich nur mal bestätigt haben möchte.<br />
<br />
Habe mir einen Laptop für 750 &#8364; gekauft, davon kann ich nur ein Drittel angeben richtig? <br />
<br />
Ich studiere in Mannheim, wohne auch in Mannheim und bin hier als Erstwohnsitz gemeldet. Der Wohnsitz meiner Eltern ist in Berlin. Das sind 600 km die ich mit meinem eigenen PKW regelmäßig fahre. Kann man da was rausholen ? <br />
<br />
Und sind 1000 &#8364; Werbekosten überhaupt zu erreichen ? <br />
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Wäre super wenn ihr mir die Fragen nur kurz beantworten könntet.<br />
Vielen Dank im Vorraus.</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=34">Kindergeld und Co.</category>
			<dc:creator>berlin89</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122087</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Anspruch auf Kindergeld bei Arbeitslosigkeit nach Ausbildung</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122055&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 11:16:16 GMT</pubDate>
			<description>Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Sohn ist 23 Jahre alt. Mit 19 Jahren hat er seinen Zivildienst abgeleistet.
Direkt im Anschluss machte er eine 3 jährige Ausbildung.
Jetzt ist er arbeitsuchend gemeldet.

Ich habe von einer Sonderregelung gehört, wenn der Zivildienst vor dem 
21 Lebensjahr abgeleistet wird. Stimmt das?
Besteht für ihn noch ein Kindergeldanspruch?
Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
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mein Sohn ist 23 Jahre alt. Mit 19 Jahren hat er seinen Zivildienst abgeleistet.<br />
Direkt im Anschluss machte er eine 3 jährige Ausbildung.<br />
Jetzt ist er arbeitsuchend gemeldet.<br />
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Ich habe von einer Sonderregelung gehört, wenn der Zivildienst vor dem <br />
21 Lebensjahr abgeleistet wird. Stimmt das?<br />
Besteht für ihn noch ein Kindergeldanspruch?<br />
Vielen Dank im Voraus.<br />
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Mit freundlichen Grüßen<br />
<br />
Silvia</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=34">Kindergeld und Co.</category>
			<dc:creator>silnon</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122055</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Ratenzahlung bei Rückzahlung?</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=121920&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 19:03:34 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Hallo,

habe heute Schreiben vom Kindergeldamt erhalten, hatte die Möglichkeit Werbungskosten einzureichen, was ich gemacht hatte. Nun kam das ich 589,57€ eingereicht habe von 613, 33 € --> das sind nicht mak 24 € die fehlen :-(

Nun meine Frage ich hatte denen geschrieben das ich das nicht mit einmal zurückzahlen kann, sie antworten auf Ratenzahlung das ich das muss und ich einen Kredit aufnehmen kann. Ansonsten gehe ich ne Straftat ein.

Kann man trotzdem irgendwie ne Ratenzahlung vereinbahren? Muss doch möglich sein.

Kann ich meinen Exmann mit daran beteiligen lassen, auch mit zahlt geht immerhin um 1400 € und er hat ja mitdavon gelebt oder ist er fein raus aus der Sache, er hatte damals weniger als ich verdient.

LG Mandy]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo,<br />
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habe heute Schreiben vom Kindergeldamt erhalten, hatte die Möglichkeit Werbungskosten einzureichen, was ich gemacht hatte. Nun kam das ich 589,57€ eingereicht habe von 613, 33 € --&gt; das sind nicht mak 24 € die fehlen :-(<br />
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Nun meine Frage ich hatte denen geschrieben das ich das nicht mit einmal zurückzahlen kann, sie antworten auf Ratenzahlung das ich das muss und ich einen Kredit aufnehmen kann. Ansonsten gehe ich ne Straftat ein.<br />
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Kann man trotzdem irgendwie ne Ratenzahlung vereinbahren? Muss doch möglich sein.<br />
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Kann ich meinen Exmann mit daran beteiligen lassen, auch mit zahlt geht immerhin um 1400 € und er hat ja mitdavon gelebt oder ist er fein raus aus der Sache, er hatte damals weniger als ich verdient.<br />
<br />
LG Mandy</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=34">Kindergeld und Co.</category>
			<dc:creator>Mandy86</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=121920</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Kindergeld auf Unterhaltszahlung angerechnet</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=121896&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 08:40:44 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, 

ich hoffe ihr könnte mir weiterhelfen. Ein Kind lebt schon seit einem Jahr nicht mehr bei der Mutter sondern beim Vater. Die Mutter hat das Kindergeld nicht weitergeleitet, sondern die Höhe der Unterhaltszahlung entsprechend gekürzt. Darüber gibt es auch eine Vereinbarung. 

Muss der Vater trotzdem das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse beantragen oder kann die Mutter das Kindergeld weiterhin erhalten? Was für Unterlagen benötigt die Familienkasse?

Es ist von beiden Elternteilen gewünscht, dass die Mutter das Kindergeld erhält. 

Vielen lieben Dank</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo, <br />
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ich hoffe ihr könnte mir weiterhelfen. Ein Kind lebt schon seit einem Jahr nicht mehr bei der Mutter sondern beim Vater. Die Mutter hat das Kindergeld nicht weitergeleitet, sondern die Höhe der Unterhaltszahlung entsprechend gekürzt. Darüber gibt es auch eine Vereinbarung. <br />
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Muss der Vater trotzdem das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse beantragen oder kann die Mutter das Kindergeld weiterhin erhalten? Was für Unterlagen benötigt die Familienkasse?<br />
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Es ist von beiden Elternteilen gewünscht, dass die Mutter das Kindergeld erhält. <br />
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Vielen lieben Dank</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=34">Kindergeld und Co.</category>
			<dc:creator>mimic77</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=121896</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Kindergeld, BaföG, Minijob, Arbeitslosengeld!!!</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=121890&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 04:54:12 GMT</pubDate>
			<description>hallo 

habe ein problem!!  familienkasse möchte von mir für das letzte ganze Jahr Einkünfte und Bezüge wissen! 2009-2010

 Januar- Juni hab ich BaföG bekommen (elternunabhängig) 509 €/monat,
 dann hab ich paar Monate(bis zum studium) Arbeitslosengeld bekommen    stand mir noch zu! insgesamt 1871 €
und ab oktober bis dezember BaföG 431 €( davon muss ich aber die hälfte zurückzahle)
ah ja dann hat ich das ganze jahr über einen minijob Bruttoinsgesamt 3396

also rechne ich zusammen 509*6=3054 BaföG
                                              1871Arbeitslosengeld
                                    431*3=1293 BaföG 
                                              3396 Minijob
                               =====================
                                  Summe     9614


1. Also wenn ich das alles, so da eintrage , muss ich doch kindergeld für das ganze jahr zurückbezahlen?

2. wird die familienkasse da noch was  SELBER abziehen oder soll ich das machen? 

3. Hab beim Minijob zwar 3396 euro verdient, hab aber auch 430 euro steuern bezahlt( kamm paar mal über die 400 euro grenze) Soll ich der familienkasse die letzte abrechnung mitschicken, dort steht es drauf??

4. Das Bafög was ich jetzt bekomm, die 431 euro,davon muss ich die hälfte zurückzahlen 217 euro, wie soll ich es eintage? die volle summe oder nur die hälfte!??

5. und dann noch fahrkosten? muss jeden tag zum studium 30 km fahren in eine richtung? kann ich das als werbungskosten eintragen??

danke schon mal für die antworten!!:smile:</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>hallo <br />
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habe ein problem!!  familienkasse möchte von mir für das letzte ganze Jahr Einkünfte und Bezüge wissen! 2009-2010<br />
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 Januar- Juni hab ich BaföG bekommen (elternunabhängig) 509 €/monat,<br />
 dann hab ich paar Monate(bis zum studium) Arbeitslosengeld bekommen    stand mir noch zu! insgesamt 1871 €<br />
und ab oktober bis dezember BaföG 431 €( davon muss ich aber die hälfte zurückzahle)<br />
ah ja dann hat ich das ganze jahr über einen minijob Bruttoinsgesamt 3396<br />
<br />
also rechne ich zusammen 509*6=3054 BaföG<br />
                                              1871Arbeitslosengeld<br />
                                    431*3=1293 BaföG <br />
                                              3396 Minijob<br />
                               =====================<br />
                                  Summe     9614<br />
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1. Also wenn ich das alles, so da eintrage , muss ich doch kindergeld für das ganze jahr zurückbezahlen?<br />
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2. wird die familienkasse da noch was  SELBER abziehen oder soll ich das machen? <br />
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3. Hab beim Minijob zwar 3396 euro verdient, hab aber auch 430 euro steuern bezahlt( kamm paar mal über die 400 euro grenze) Soll ich der familienkasse die letzte abrechnung mitschicken, dort steht es drauf??<br />
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4. Das Bafög was ich jetzt bekomm, die 431 euro,davon muss ich die hälfte zurückzahlen 217 euro, wie soll ich es eintage? die volle summe oder nur die hälfte!??<br />
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5. und dann noch fahrkosten? muss jeden tag zum studium 30 km fahren in eine richtung? kann ich das als werbungskosten eintragen??<br />
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danke schon mal für die antworten!!:smile:</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=34">Kindergeld und Co.</category>
			<dc:creator>tanset</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=121890</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Hilfe zur Berechnung Werbungskosten</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=121855&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 12:16:47 GMT</pubDate>
			<description>Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Berechnung der Werbungskosten. Ich befinde mich in einer Ausbildung zur Industriekauffrau und habe vorher ein Studium abgeschlossen. Ist also meine Zweitausbildung.

1.) Fahrten zur Ausbildungsstätte sind von der Wohnung einfach anzusetzen, sprich in meinem Fall 22 km x 0,3 €.

2.) Fahrten zur Berufsschule sind als Dienstreise anzusetzen, die zuhause beginnt und auch dort endet. In meinem Fall zweimal 25 km = 50 km x 0,3 €.

Nun meine Frage:

An manchen Tagen müssen wir nach der Schule auch noch zur Arbeit.
Es ergeben sich demnach folgende Fahrten:

   - Zuhause - Berufsschule, also Hinfahrt der Dienstreise: 25 km
   - Berufsschule - Ausbildungsstätte, also Rückfahrt der Dienstreise: 4 km
   - Ausbildungsstätte - zuhause: 22 km.

Wie muss hier gerechnet werden? (25 km x 0,3 €) +(4 km x 0,3 €) + (22 km x 0,3 € : 2)?
Ich habe gelesen, dass die Strecke Arbeit - Zuhause dann nur hälftig angesetzt wird, weil sie an dem Tag nur einmal statt zweimal gefahren wird.
Finde ich einleuchtend, aber stimmts auch?

Noch eine weitere Frage:

Parallel zur Berufsausbildung zur Industriekauffrau fängt jetzt nach den Sommerferien eine Weiterbildung zum staatl. geprüften Betriebswirt an (an einer Fachschule für Wirtschaft). Bin jetzt im zweiten Lehrjahr, d.h. Ausbildung und Weiterbildung überschneiden sich 1 1/2 Jahre.
Sind die Fahrten zur Fachschule dann auch als Dienstreise anzusetzen, sprich mit Hin- und Rückfahrt?

Vielen dank für eure Auskünfte!</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo zusammen,<br />
<br />
ich habe eine Frage zur Berechnung der Werbungskosten. Ich befinde mich in einer Ausbildung zur Industriekauffrau und habe vorher ein Studium abgeschlossen. Ist also meine Zweitausbildung.<br />
<br />
1.) Fahrten zur Ausbildungsstätte sind von der Wohnung einfach anzusetzen, sprich in meinem Fall 22 km x 0,3 €.<br />
<br />
2.) Fahrten zur Berufsschule sind als Dienstreise anzusetzen, die zuhause beginnt und auch dort endet. In meinem Fall zweimal 25 km = 50 km x 0,3 €.<br />
<br />
Nun meine Frage:<br />
<br />
An manchen Tagen müssen wir nach der Schule auch noch zur Arbeit.<br />
Es ergeben sich demnach folgende Fahrten:<br />
<br />
   - Zuhause - Berufsschule, also Hinfahrt der Dienstreise: 25 km<br />
   - Berufsschule - Ausbildungsstätte, also Rückfahrt der Dienstreise: 4 km<br />
   - Ausbildungsstätte - zuhause: 22 km.<br />
<br />
Wie muss hier gerechnet werden? (25 km x 0,3 €) +(4 km x 0,3 €) + (22 km x 0,3 € : 2)?<br />
Ich habe gelesen, dass die Strecke Arbeit - Zuhause dann nur hälftig angesetzt wird, weil sie an dem Tag nur einmal statt zweimal gefahren wird.<br />
Finde ich einleuchtend, aber stimmts auch?<br />
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Noch eine weitere Frage:<br />
<br />
Parallel zur Berufsausbildung zur Industriekauffrau fängt jetzt nach den Sommerferien eine Weiterbildung zum staatl. geprüften Betriebswirt an (an einer Fachschule für Wirtschaft). Bin jetzt im zweiten Lehrjahr, d.h. Ausbildung und Weiterbildung überschneiden sich 1 1/2 Jahre.<br />
Sind die Fahrten zur Fachschule dann auch als Dienstreise anzusetzen, sprich mit Hin- und Rückfahrt?<br />
<br />
Vielen dank für eure Auskünfte!</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=34">Kindergeld und Co.</category>
			<dc:creator>soccerqueen1987</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=121855</guid>
		</item>
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