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		<title>Jurathek Forum - Straßenverkehrsrecht - Allgemein -</title>
		<link>http://www.jurathek.de/forum/</link>
		<description>Verkehrsrechtliche Fragestellungen allgemeiner Art inkl. MPU ohne Bezug zu Drogen oder Alkohol (Bitte vorm Schreiben prüfen, ob eines der Unterforen Ihre Thematik anspricht)</description>
		<language>de</language>
		<lastBuildDate>Fri, 10 Sep 2010 09:54:30 GMT</lastBuildDate>
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			<title>Jurathek Forum - Straßenverkehrsrecht - Allgemein -</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/</link>
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			<title>Autovermietung will mir Schaden anhängen</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122347&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 17:01:22 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Hallo,

ich bräuchte Hilfe zu folgendem Sachverhalt. Tut mir leid, dass ich so viel schreibe, aber der Fall ist recht kompliziert (zumindest für mich)...

Ich habe am Freitag den 03.09.2010 ein Auto bei einer der großen Autovermietungen für das gesamte Wochenende gemietet. Bei der Übergabe hat man mir *nicht* gesagt, dass ich einen Rundgang um das Auto machen soll, um etwaige Schäden zu suchen, bevor ich mich hineinsetze und losfahre. (Ich greife an dem Punkt schonmal vorweg, wenn ich sage, dass der Mitarbeiter nach der Abgabe meinte, dass sie jedem Kunden sagen, dass er einen Rundgang machen soll, bevor er losfährt) 
Das Parkhaus ist auch einige Meter vom Servicepunkt der Autovermietung entfernt, sodass mich niemand begleitete.
Auf dem Mietvertrag ist ein kleines Piktogramm eingezeichnet, dass die Altschäden markiert und auf diesem ist ein "*X*" markiert (dies steht für einen Kratzer - wie sich nachher herausstellte aber nicht für den, für den man mir die Schuld gibt.
Das Auto stand also auf einem Parkplatz in einem Parkhaus mit dem Heck so nah an der Rückwand, dass man nicht herumlaufen konnte. Ich bin dann losgefahren und erst als ich ca. 15min später etwas einladen wollte, fiel mir der große Kratzer (mit Beule und Lackabsplitterungen) auf. Zu dem Zeitpunkt bin ich allerdings davon ausgegangen, dass eben dieser Schaden im Piktogramm mit dem erwähnten "*X*" gemeint war, weshalb ich bis zur Abgabe am Montag den 06.09.2010 nichts gesagt hatte.

Ich habe das Auto dann abgegeben und ein Mitarbeiter von einer externen Firma, die die Wagen putzt und wieder bereitstellt, hat dann einen Rundgang gemacht und etwas in sein Gerät getippt, mir aber nicht gesagt, dass es sich bei dem Kratzer um einen Neuschaden handelt. Ich unterzeichnete die Übergabe und sollte mir das Protokoll abholen.
Erst dort ist mir aufgefallen, dass der Kratzer als Neuschaden eingetragen wurde und nun mir angehängt wird. Der Autovermieter will mir nun ("in den kommenden Tagen") Beweisfotos und einen Schadensbericht zukommen lassen. Da der Selbstbehalt bei 1000€ liegt, wurde mir gesagt, dass ich vermutlich für den Schaden aufkommen muss.

Das sehe ich so überhaupt nicht ein, und möchte mich vehement dagegen wehren. Am selben Tag (Montag) habe ich noch folgende Nachforschungen angestellt:

1. Es gibt eine "Grauzone" zwischen der Abgabe des Fahrzeugs und der Wiederbereitstellung, in der sie von der externen Firma geputzt werden. In dieser Zeit (zwischen der Abgabe meines Vormieters und meiner Anmietung) hätte der Schaden passieren können ohne dokumentiert zu werden

2. Die externe Putzfirma hat natürlich viel zu tun und fährt deshalb meines Erachtens äußerst schnell und gewagt durch das Parkhaus zum Putzraum und von dort weiter zu den Stellplätzen

3. Die zu putzenden Autos werden in einen kleinen Raum gefahren, dessen hintere Wand eine Wellblechwand ist, die schon ziemlich verbeult ist, etwa in Höhe der Front- bzw. Heckschürze eines PKWs. (Für mich sieht es so aus, als wenn diese Beulen von Autos stammen)

4. Von dem Kratzer im Auto und den Beulen in der Waschstation habe ich natürlich nachträglich Fotos gemacht

5. Auf dem Piktogramm ist nur ein "X" eingezeichnet. Laut dem Übergabeprotokoll steht dies für einen "Altschaden - Kratzer an der Stossfängerschürze vorn - (0-5cm)". Es sind keine weiteren "X" angegeben obwohl auf dem Übergabeprotokoll von weiteren Altschäden die Rede ist (Kratzer an der Alufelge vorn rechts - Kratzer an der Tür vorn links - beide 0-5cm lang. Diese beiden Kratzer gab es laut Bericht schon vor meiner Anmietung waren aber nicht im Piktogramm eingezeichnet. Dies bedeutet doch, dass das Piktogramm (mit nur einer Markierung wie es auf meinem Mietvertrag steht) nicht stimmt - es fehlen mindestens diese beiden "X". Wenn schon das Piktogramm nicht stimmt, dann kann ja auch ein Fehler im System oder sonst was dazu geführt haben, dass der Kratzer, für den ich beschuldigt werde, vor meiner Anmietung übersehen wurde.

Das Problem ist nun, dass ich mir 100% sicher bin, dass ich den Schaden nicht verursacht habe, allerdings habe ich, ohne darauf aufmerksam gemacht worden zu sein, das Schadensprotokoll unterschrieben. Mir wurde gesagt, dass "im nachhinein kein neues Protokoll angefertigt, bzw. meine Unterschrift entfernt werden kann"

Ich möchte niemanden, weder die Autovermieter noch die Putzfirma verdächtigen mich hinters Licht zu führen, allerdings ist es Fakt, dass ich nicht der Verursacher des Schadens bin, für den ich jetzt aufkommen muss. 

Ich finde, dass das eine Frechheit ist und jetzt würde ich gerne wissen, welche Chancen ich habe, bzw. was ich in diesem Fall eigentlich tun kann. Ich werde auf jeden Fall noch Kontakt zum Verbraucherschutz aufnehmen und mir dort Rat holen.
Wäre es möglich einen Sachverständiger zu kontaktieren, der den Schaden mit der Beule im Wellblech vergleicht, oder wäre das unverhältnismäßig teuer?

Beste Grüße und schonmal vielen Dank für eure Hilfe...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo,<br />
<br />
ich bräuchte Hilfe zu folgendem Sachverhalt. Tut mir leid, dass ich so viel schreibe, aber der Fall ist recht kompliziert (zumindest für mich)...<br />
<br />
Ich habe am Freitag den 03.09.2010 ein Auto bei einer der großen Autovermietungen für das gesamte Wochenende gemietet. Bei der Übergabe hat man mir <b>nicht</b> gesagt, dass ich einen Rundgang um das Auto machen soll, um etwaige Schäden zu suchen, bevor ich mich hineinsetze und losfahre. (Ich greife an dem Punkt schonmal vorweg, wenn ich sage, dass der Mitarbeiter nach der Abgabe meinte, dass sie jedem Kunden sagen, dass er einen Rundgang machen soll, bevor er losfährt) <br />
Das Parkhaus ist auch einige Meter vom Servicepunkt der Autovermietung entfernt, sodass mich niemand begleitete.<br />
Auf dem Mietvertrag ist ein kleines Piktogramm eingezeichnet, dass die Altschäden markiert und auf diesem ist ein &quot;<b>X</b>&quot; markiert (dies steht für einen Kratzer - wie sich nachher herausstellte aber nicht für den, für den man mir die Schuld gibt.<br />
Das Auto stand also auf einem Parkplatz in einem Parkhaus mit dem Heck so nah an der Rückwand, dass man nicht herumlaufen konnte. Ich bin dann losgefahren und erst als ich ca. 15min später etwas einladen wollte, fiel mir der große Kratzer (mit Beule und Lackabsplitterungen) auf. Zu dem Zeitpunkt bin ich allerdings davon ausgegangen, dass eben dieser Schaden im Piktogramm mit dem erwähnten &quot;<b>X</b>&quot; gemeint war, weshalb ich bis zur Abgabe am Montag den 06.09.2010 nichts gesagt hatte.<br />
<br />
Ich habe das Auto dann abgegeben und ein Mitarbeiter von einer externen Firma, die die Wagen putzt und wieder bereitstellt, hat dann einen Rundgang gemacht und etwas in sein Gerät getippt, mir aber nicht gesagt, dass es sich bei dem Kratzer um einen Neuschaden handelt. Ich unterzeichnete die Übergabe und sollte mir das Protokoll abholen.<br />
Erst dort ist mir aufgefallen, dass der Kratzer als Neuschaden eingetragen wurde und nun mir angehängt wird. Der Autovermieter will mir nun (&quot;in den kommenden Tagen&quot;) Beweisfotos und einen Schadensbericht zukommen lassen. Da der Selbstbehalt bei 1000€ liegt, wurde mir gesagt, dass ich vermutlich für den Schaden aufkommen muss.<br />
<br />
Das sehe ich so überhaupt nicht ein, und möchte mich vehement dagegen wehren. Am selben Tag (Montag) habe ich noch folgende Nachforschungen angestellt:<br />
<br />
1. Es gibt eine &quot;Grauzone&quot; zwischen der Abgabe des Fahrzeugs und der Wiederbereitstellung, in der sie von der externen Firma geputzt werden. In dieser Zeit (zwischen der Abgabe meines Vormieters und meiner Anmietung) hätte der Schaden passieren können ohne dokumentiert zu werden<br />
<br />
2. Die externe Putzfirma hat natürlich viel zu tun und fährt deshalb meines Erachtens äußerst schnell und gewagt durch das Parkhaus zum Putzraum und von dort weiter zu den Stellplätzen<br />
<br />
3. Die zu putzenden Autos werden in einen kleinen Raum gefahren, dessen hintere Wand eine Wellblechwand ist, die schon ziemlich verbeult ist, etwa in Höhe der Front- bzw. Heckschürze eines PKWs. (Für mich sieht es so aus, als wenn diese Beulen von Autos stammen)<br />
<br />
4. Von dem Kratzer im Auto und den Beulen in der Waschstation habe ich natürlich nachträglich Fotos gemacht<br />
<br />
5. Auf dem Piktogramm ist nur ein &quot;X&quot; eingezeichnet. Laut dem Übergabeprotokoll steht dies für einen &quot;Altschaden - Kratzer an der Stossfängerschürze vorn - (0-5cm)&quot;. Es sind keine weiteren &quot;X&quot; angegeben obwohl auf dem Übergabeprotokoll von weiteren Altschäden die Rede ist (Kratzer an der Alufelge vorn rechts - Kratzer an der Tür vorn links - beide 0-5cm lang. Diese beiden Kratzer gab es laut Bericht schon vor meiner Anmietung waren aber nicht im Piktogramm eingezeichnet. Dies bedeutet doch, dass das Piktogramm (mit nur einer Markierung wie es auf meinem Mietvertrag steht) nicht stimmt - es fehlen mindestens diese beiden &quot;X&quot;. Wenn schon das Piktogramm nicht stimmt, dann kann ja auch ein Fehler im System oder sonst was dazu geführt haben, dass der Kratzer, für den ich beschuldigt werde, vor meiner Anmietung übersehen wurde.<br />
<br />
Das Problem ist nun, dass ich mir 100% sicher bin, dass ich den Schaden nicht verursacht habe, allerdings habe ich, ohne darauf aufmerksam gemacht worden zu sein, das Schadensprotokoll unterschrieben. Mir wurde gesagt, dass &quot;im nachhinein kein neues Protokoll angefertigt, bzw. meine Unterschrift entfernt werden kann&quot;<br />
<br />
Ich möchte niemanden, weder die Autovermieter noch die Putzfirma verdächtigen mich hinters Licht zu führen, allerdings ist es Fakt, dass ich nicht der Verursacher des Schadens bin, für den ich jetzt aufkommen muss. <br />
<br />
Ich finde, dass das eine Frechheit ist und jetzt würde ich gerne wissen, welche Chancen ich habe, bzw. was ich in diesem Fall eigentlich tun kann. Ich werde auf jeden Fall noch Kontakt zum Verbraucherschutz aufnehmen und mir dort Rat holen.<br />
Wäre es möglich einen Sachverständiger zu kontaktieren, der den Schaden mit der Beule im Wellblech vergleicht, oder wäre das unverhältnismäßig teuer?<br />
<br />
Beste Grüße und schonmal vielen Dank für eure Hilfe...</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=25">Straßenverkehrsrecht - Allgemein -</category>
			<dc:creator>derike500</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122347</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Angefahren von einem Bus</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122334&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 09:41:06 GMT</pubDate>
			<description>Vor einigen Wochen wurde ich von einem Busfahrer umgefahren (privater Busgesellschaft).
Ich stand unmittelbar vor einer Fußgängerzone auf einem Busbahnhof mit vielen anderen Menschen und Schülern,  auf dem Weg zu meinem Zug. Es ist eine Baustelle vor den Zebrastreifen vorhanden der mit zwei LKW besetzt war so das kein Bus vorbei passte. In dem Moment wo andere und ich die Zebrastreifen überqueren wollten, fuhr der Busfahrer auf den Fußgängerinsel wo wir alle uns befanden. Der Bus stand unmittelbar vor meiner Nase so dass er mich erschreckt hatte und trotz allem Gas gab und mich an meiner Schulter erwischte, ich kam zum Fallen wo mich einer von den Schülern aufhielt. Der Busfahrer fuhr weiter bis an seine Stelle wo er die Schüler ins Bus rein lies.
Nach dem ich wieder zu mir kam bin ich zu dem Busfahrer gelaufen wo er mich anstarrte und gelächelt hatte. Er gab mir seinen Namen nicht bekannt er wusste seine Schuld und schrie mich an.
Danach kam ein Zeuge ( ein anderer privater Busfahrer und verteidigte Ihn ) und sagte zu Ihm: …er solle keine Angst haben er würde als Zeuge aussagen, weil ich angeblich den Busfahrer dazu provoziert habe mich umzufahren…
Nun haben Sie einen Schüler der die Sache gesehen haben soll als zweiten Zeugen….


Es ist eigentlich unmöglich diesen Vorfall zu sehen, weil es nur von lauten Schülern voll umgeben war. Die beiden Busfahrer kennen sich gegenseitig und helfen sich auch gegenseitig.
Was kann ich den machen? ich habe keine richtigen Zeugen die den Fall gesehen habe…es gibt Menschen die gesehen haben das der Busbahnhof von zwei LKW`s  blockiert waren aber Sie haben nicht gesehen wie er mich umgefahren hat. Soll ich eine Zeugensuche in einer Zeitungsannonce aufgeben.
Mein Anwalt sagt weil die alles abstreiten, dass ich eventuell laut Polizei den Unfall vortäuschen würde 

Bitte hilft mir...ich habe Angst den Fall wegen Zeugenmangels zu verlieren</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Vor einigen Wochen wurde ich von einem Busfahrer umgefahren (privater Busgesellschaft).<br />
Ich stand unmittelbar vor einer Fußgängerzone auf einem Busbahnhof mit vielen anderen Menschen und Schülern,  auf dem Weg zu meinem Zug. Es ist eine Baustelle vor den Zebrastreifen vorhanden der mit zwei LKW besetzt war so das kein Bus vorbei passte. In dem Moment wo andere und ich die Zebrastreifen überqueren wollten, fuhr der Busfahrer auf den Fußgängerinsel wo wir alle uns befanden. Der Bus stand unmittelbar vor meiner Nase so dass er mich erschreckt hatte und trotz allem Gas gab und mich an meiner Schulter erwischte, ich kam zum Fallen wo mich einer von den Schülern aufhielt. Der Busfahrer fuhr weiter bis an seine Stelle wo er die Schüler ins Bus rein lies.<br />
Nach dem ich wieder zu mir kam bin ich zu dem Busfahrer gelaufen wo er mich anstarrte und gelächelt hatte. Er gab mir seinen Namen nicht bekannt er wusste seine Schuld und schrie mich an.<br />
Danach kam ein Zeuge ( ein anderer privater Busfahrer und verteidigte Ihn ) und sagte zu Ihm: …er solle keine Angst haben er würde als Zeuge aussagen, weil ich angeblich den Busfahrer dazu provoziert habe mich umzufahren…<br />
Nun haben Sie einen Schüler der die Sache gesehen haben soll als zweiten Zeugen….<br />
<br />
<br />
Es ist eigentlich unmöglich diesen Vorfall zu sehen, weil es nur von lauten Schülern voll umgeben war. Die beiden Busfahrer kennen sich gegenseitig und helfen sich auch gegenseitig.<br />
Was kann ich den machen? ich habe keine richtigen Zeugen die den Fall gesehen habe…es gibt Menschen die gesehen haben das der Busbahnhof von zwei LKW`s  blockiert waren aber Sie haben nicht gesehen wie er mich umgefahren hat. Soll ich eine Zeugensuche in einer Zeitungsannonce aufgeben.<br />
Mein Anwalt sagt weil die alles abstreiten, dass ich eventuell laut Polizei den Unfall vortäuschen würde <br />
<br />
Bitte hilft mir...ich habe Angst den Fall wegen Zeugenmangels zu verlieren</div>


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			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=25">Straßenverkehrsrecht - Allgemein -</category>
			<dc:creator>Alpadrino</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>Parkvergehen vor Ampel</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122323&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 06 Sep 2010 20:29:15 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Hallo!
Hab da mal ne Frage, ich hab gestern am Straßenrand einer Straße OHNE halteverbot geparkt, da ich vor der nächsten Ampel der "erste in der Parkreihe" war (komisch ausgedrückt, aber ich stand halt quasie ganz vorn) hab ich extra beim aussteigen die Strecke "Vermessen".
Bzw. ich bin mit GROßEN Schritten bis zur Ampel gegangen, da man ja mind. 10m von denen entfernt sein muss!?
Es waren 17 große Schritte, das sind meiner Meinung nach um die 10-15m.
Heutemorgen hatte ich dann n Zettel drunter man würde sich aufgrund eines Parvergehns bald bei mir melden.
Es kann eigentlich nur um die Ampel gehen, ich Stand nich im Halteverbot, ich hab die Straße nicht blockiert, da ich, so wie alle anderen auch, halb auf dem Gehweg stand und auch sonst war meiner Meinung nach nichts!
Kann ich gegen das Bußgeld einspruch einlegen, da ich ja eigentlich weitgenug von der Ampel weg war? 
Danke schonmal für die Antworten! :-D]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo!<br />
Hab da mal ne Frage, ich hab gestern am Straßenrand einer Straße OHNE halteverbot geparkt, da ich vor der nächsten Ampel der &quot;erste in der Parkreihe&quot; war (komisch ausgedrückt, aber ich stand halt quasie ganz vorn) hab ich extra beim aussteigen die Strecke &quot;Vermessen&quot;.<br />
Bzw. ich bin mit GROßEN Schritten bis zur Ampel gegangen, da man ja mind. 10m von denen entfernt sein muss!?<br />
Es waren 17 große Schritte, das sind meiner Meinung nach um die 10-15m.<br />
Heutemorgen hatte ich dann n Zettel drunter man würde sich aufgrund eines Parvergehns bald bei mir melden.<br />
Es kann eigentlich nur um die Ampel gehen, ich Stand nich im Halteverbot, ich hab die Straße nicht blockiert, da ich, so wie alle anderen auch, halb auf dem Gehweg stand und auch sonst war meiner Meinung nach nichts!<br />
Kann ich gegen das Bußgeld einspruch einlegen, da ich ja eigentlich weitgenug von der Ampel weg war? <br />
Danke schonmal für die Antworten! :-D</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=25">Straßenverkehrsrecht - Allgemein -</category>
			<dc:creator>spini</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122323</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Privatgrundstück-Strafzettel wegen Falschparkens</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122321&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 06 Sep 2010 19:13:17 GMT</pubDate>
			<description>Hallo zusammen,
 wir sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in einer ruhigen Seitenstrasse. Vom Gebäude bis zur Strasse gibt es ein circa 3,5Meter breites Stück. Ich schreibe nicht Gehweg, da dieser Streifen an unserem Gebäude beginnt und circa 10 Meter lang bis zu einer Wiese führt. Ein Gehweg befindet sich auf der anderen Seite. Obwohl es sich bei diesem Stück um Privatgrundstück handelt, und es nicht als Gehweg genutzt werden kann, bekommen unsere Mieter regelmäßig Strafzettel wegen Falschparkens. Was kann ich tun? Die Stadt selber ist unkooperativ und verweigert einen Vorort-Termin.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo zusammen,<br />
 wir sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in einer ruhigen Seitenstrasse. Vom Gebäude bis zur Strasse gibt es ein circa 3,5Meter breites Stück. Ich schreibe nicht Gehweg, da dieser Streifen an unserem Gebäude beginnt und circa 10 Meter lang bis zu einer Wiese führt. Ein Gehweg befindet sich auf der anderen Seite. Obwohl es sich bei diesem Stück um Privatgrundstück handelt, und es nicht als Gehweg genutzt werden kann, bekommen unsere Mieter regelmäßig Strafzettel wegen Falschparkens. Was kann ich tun? Die Stadt selber ist unkooperativ und verweigert einen Vorort-Termin.</div>


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			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=25">Straßenverkehrsrecht - Allgemein -</category>
			<dc:creator>Anada</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122321</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Führerschein seit über 15 Jahren weg...MPU trotzdem wahrscheinlich?</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122275&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Sun, 05 Sep 2010 15:57:12 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Hallo....

habe eine etwas kompliziertere Frage und hoffe sehr, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Es geht um meinen Ex-Freund, der vor über 15 Jahren seinen Führerschein abgeben musste wegen einer Alkoholfahrt.
Nun sind die 15 Jahre endlich rum, so dass eigentlich eine MPU wegen damals nicht mehr angeordnet werden kann und er gerne seinen Führerschein wieder beantragen möchte.
Allerdings stellt sich ihm jetzt ein neues Problem:
Er hat ein Verfahren laufen wegen Körperverletzung. Die Tat ist mittlerweile fast drei Jahre her, doch da er in Berufung ging zog sich alles bis jetzt hin und wird vorraussichtlich erst Ende Nov. diesen Jahres abgeschlossen sein.
Wahrscheinlich wird er eine "kleine" Bewährungsstrafe erhalten, da er die Richter aufgrund mehrerer Zeugenaussagen gegen sich, nicht davon überzeugen konnte, dass viele der Anschuldigungen nicht stimmen.
Nun ist die Frage...wie wahrscheinlich ist es, dass die Führerscheinstelle von ihm wegen der Körperverletzung eine MPU fordert? Gerade dann, wenn er wirklich Bewährung bekommen sollte? Kommt sowas häufig vor? 
Und was sehen die im Führungszeugnis? Nur das Urteil, oder eine Kurzschilderung der Tat? Macht es sinn vorher bei der Fsst nachzufragen, ob diese eine MPU fordern? (vor Antragstellung...damit er nicht umsonst Gebühr bezahlt)
Wäre toll, wenn jemand weiterhelfen kann und/oder Fälle kennt, denen es ähnlich gegangen ist!
Darf er sich wieder Hoffnung machen, oder kann er das erstmal vergessen (wie lange würde es dauern, bis der Eintrag dann aus dem Behördlichen Führungszeugnis ist?)
Viele Fragen...bitte um Hilfe!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo....<br />
<br />
habe eine etwas kompliziertere Frage und hoffe sehr, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.<br />
Es geht um meinen Ex-Freund, der vor über 15 Jahren seinen Führerschein abgeben musste wegen einer Alkoholfahrt.<br />
Nun sind die 15 Jahre endlich rum, so dass eigentlich eine MPU wegen damals nicht mehr angeordnet werden kann und er gerne seinen Führerschein wieder beantragen möchte.<br />
Allerdings stellt sich ihm jetzt ein neues Problem:<br />
Er hat ein Verfahren laufen wegen Körperverletzung. Die Tat ist mittlerweile fast drei Jahre her, doch da er in Berufung ging zog sich alles bis jetzt hin und wird vorraussichtlich erst Ende Nov. diesen Jahres abgeschlossen sein.<br />
Wahrscheinlich wird er eine &quot;kleine&quot; Bewährungsstrafe erhalten, da er die Richter aufgrund mehrerer Zeugenaussagen gegen sich, nicht davon überzeugen konnte, dass viele der Anschuldigungen nicht stimmen.<br />
Nun ist die Frage...wie wahrscheinlich ist es, dass die Führerscheinstelle von ihm wegen der Körperverletzung eine MPU fordert? Gerade dann, wenn er wirklich Bewährung bekommen sollte? Kommt sowas häufig vor? <br />
Und was sehen die im Führungszeugnis? Nur das Urteil, oder eine Kurzschilderung der Tat? Macht es sinn vorher bei der Fsst nachzufragen, ob diese eine MPU fordern? (vor Antragstellung...damit er nicht umsonst Gebühr bezahlt)<br />
Wäre toll, wenn jemand weiterhelfen kann und/oder Fälle kennt, denen es ähnlich gegangen ist!<br />
Darf er sich wieder Hoffnung machen, oder kann er das erstmal vergessen (wie lange würde es dauern, bis der Eintrag dann aus dem Behördlichen Führungszeugnis ist?)<br />
Viele Fragen...bitte um Hilfe!</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=25">Straßenverkehrsrecht - Allgemein -</category>
			<dc:creator>jk83</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122275</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Wie kann man sich rechtlich bei Tachoreparatur absichern?</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122235&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 20:16:33 GMT</pubDate>
			<description>Guten Abend,

Ich betreibe einen Tacho Reparatur-Service, was einmal die Reparatur anbetrifft, sowie auch Austausch und Einbau von Sondertachos.

Sondertachos sind z.B. Sportliche Tachos mit Motiven wie Blitze, andere Farben ect.

Auch biete ich Reparatur Service an (Pixelfehler Reparatur ), sowie den Verkauf gebrauchter Tachos.

Nun kommt es vor, dass ich Kunden habe, bei denen die Anzeige komplett kaputt ist, und dieses dann repariert wird, wobei der Kunde Angaben zum Kilometerstand macht.

Wie kann ich mich rechtlich absichern, falls der Kunde unwahre Angaben macht, bzw. andere Absichten verfolgt.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Guten Abend,<br />
<br />
Ich betreibe einen Tacho Reparatur-Service, was einmal die Reparatur anbetrifft, sowie auch Austausch und Einbau von Sondertachos.<br />
<br />
Sondertachos sind z.B. Sportliche Tachos mit Motiven wie Blitze, andere Farben ect.<br />
<br />
Auch biete ich Reparatur Service an (Pixelfehler Reparatur ), sowie den Verkauf gebrauchter Tachos.<br />
<br />
Nun kommt es vor, dass ich Kunden habe, bei denen die Anzeige komplett kaputt ist, und dieses dann repariert wird, wobei der Kunde Angaben zum Kilometerstand macht.<br />
<br />
Wie kann ich mich rechtlich absichern, falls der Kunde unwahre Angaben macht, bzw. andere Absichten verfolgt.</div>


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			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=25">Straßenverkehrsrecht - Allgemein -</category>
			<dc:creator>Tacho-Reparatur</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122235</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Fahrradunfall/Schadensregulierung?</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122174&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 08:32:37 GMT</pubDate>
			<description>Schilderung des Falles:
Geschädigter A fuhr an einem 28. Juli mit seinem Fahrrad (Mountainbike) morgens um ca. 06.00 Uhr zur Arbeit. Auf dem Weg wurde er von einem Auto erfasst und auf die Strasse geschleudert.

Beschreibung des Unfallortes:
Ausgeschilderter gemeinsamer Rad- und Fußweg (Verkehrszeichen 240), welcher durch Schilderbezeichnung in beide Fahrtrichtungen an diesem Teilabschnitt zu nutzen ist. Deshalb fuhr der Radfahrer auf der vorgeschriebenen linken Seite. An besagter T-Kreuzung ist der Radweg farblich markiert und gekennzeichnet. Zudem ist davor ein Stoppschild für den Autofahrer samt dazugehöriger Haltelinie angebracht. Kreuzung ist von weitem schon sehr gut für den Autofahrer einsichtbar.
	
Unfallhergang:
Beim Benutzen des vorgeschriebenen Radwegs auf der linken Seite wurde der Radfahrer frontal auf der Motorhaube des herannahenden PKWs erfasst. Dieser hatte nicht wie vorgeschrieben an der Haltelinie/Stoppschild angehalten, sondern ist direkt über die am Boden befindliche Radwegmarkierung hinübergefahren. Durch den Aufprall wurde der Radfahrer auf die Straße geschleudert. Da dieser einen Radhelm trug, waren bis auf kleinere blutenden Schürfwunden nichts an groben äußeren Verletzungen festzustellen, so dass von einer Herbeirufung der Polizei und Notarztes abgesehen wurde. Erste Hilfe vor Ort wurde durch einen zufällig anwesenden Rettungssanitäters geleistet (Abkleben der Verletzungen). Da beide aus zwingend dienstlichen Gründen zur Arbeit mussten, und bis auf kleinere Blessuren und Sachschäden (Kaputter Helm, Schloß, Pulli etc.) vorerst nichts feststellbar war, ließ sich der Radfahrer von dem beteiligten PKW-Fahrer (Unfallverursacher) zur Arbeitsstelle fahren. Dort wurde vereinbarten, dass die dem Radfahrer entstandenen Schäden an dem Autofahrer gemeldet werden und dass vorher noch einen Arzt konsultieret werden. Nach Austausch der Nummern verabschiedete man sich. 

Persönliche Anmerkungen:
An dem Fahrrad befand sich kein Dynamobetriebenes Frontlicht. Zur visuellen Wahrnehmung trug der Radfahrer jedoch eine Warnweste und an seinem Helm selbst war eine LED-Stirnlampe befestigt. Zur Unfallzeit ca. 06.00 Uhr morgens war bereits ausreichend Tageslicht vorhanden und die T-Kreuzung ist sehr gut einsehbar.

Weiterer Vorgang nach dem Unfall:
Nachdem Radfahrer in der Kaserne war, ließ er sich dort von seinem Brigadearzt kurz durchchecken, da er direkt auf einen wichtigen Auswärtstermin musste. Die Ärztin gab soweit grünes Licht (leichte Gehirnerschütterung), unter den Bedingungen, dass dieser keine Fahrzeuge bewege und bei Auftreten von starken Schmerzen oder sonstigen Unauffälligkeiten sofort ein Krankenhaus aufsuche.  Die Auswärtstermine nahm er war (Mithilfe Chauffeur)  (Mittwoch bis Donnerstag). Des Weiteren hielt er nochmals telefonischen Kontakt mit dem Verursacher und es wurde vereinbarten, dass der Radfahrer die Kosten des materiellen Schadens mitteilen sollte. Nach zwei verstrichene Tagen suchte der Radfahrer am Standort den ansässigen Truppenarzt auf, zwecks nochmaliger Kontrolluntersuchung aufgrund leicht stärker werdender Kopfschmerzen. Aufgrund dessen Krankheitsvorgeschichte (ungeklärte Gehirnblutung 2005) überwies der Arzt diesen an ein Krankenhaus zur Kontrolluntersuchung (Diagnose: Leichte Gehirnerschütterung). Im Anschluss wurde er krank geschrieben (Dauer: 3 Arbeitstage).

Im weiteren Verlauf der Tage ließ Radfahrer A bei einem ansässigen Fahrradfachhändler/Werkstatt einen Kostenvoranschlag des entstanden Sachschadens erstellen. Dieser betrug nach Aufnahme eine Höhe von 183,89 € (Kosten Helm, Fahrradspezialschloss, Reifen zentrieren, Inspektion und Voranschlaggebühren). Darüber hinaus machte er eine Pauschalaufwandentschädigung in Höhe von 25,00 Euro geltend sowie die ungefähren Kosten des kaputten Pullis (10€) und der LED-Stirnlampe (15€). Der ungefähr errechnete Betrag belief sich auf ca. 233,89 euro. Im darauf folgenden Anschreiben bat Radfahrer um eine Überweisung des Betrages. Den Kostenvoranschlag lag dieser dem Schreiben bei. Nachdem drei Wochen ohne Rückmeldung der Gegenpartei seit dem Briefversand verstrichen waren, rief Radfahrer telefonisch erneut beim Verursacher am 01.09. an, um sich zu erkundigen, ob er dessen Schreiben erhalten habe. Dies hat er abfällig bestätigt und mitgeteilt, dass er die Sache seinem Anwalt übergeben habe und aufgrund der Tatsache, dass der Radfahrer kein Dynamobetriebenes Licht hatte, keine Ansprüche habe und somit selbst am Unfall Schuld trage. Alles weitere regelt der Autofahrer nur noch über seinen Anwalt und beendete daraufhin das Gespräch.
Bis dato hatte der Radfahrer weder die Polizei noch meine private Haftpflichtversicherung benachrichtigt, da dieser der Meinung war, dass die Schuldfrage und die Regelung der Unfallabwickelung eindeutig geregelt wurde, schließlich sollte der Radfahrer dem Autofahrer den Schaden melden. 
Des Weiteren hat der Radfahrer bis jetzt, außer dem Telefonat am 01.09. keine Rückmeldung von der Gegenseite erhalten bzw. wurden von dieser an den Radfahrer Schadensansprüche gestellt.

Rechtsfragen:
1. Wie soll Radfahrer nun weiter Vorgehen bzw. mit was muss dieser „schlimmstenfalls“ rechnen? Auf einen langwierigen Rechtsstreit möchte er sich nur ungern einlassen, weshalb dieser auch nicht auf Schmerzensgeld, Arbeitsausfall oder sonstiges aus ist. 
2. Wie schwer liegt die Teilschuld des Radfahrers?
3. Soll Radfahrer nachträglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten?
4. Wer kommt ggf. für den entstanden Schaden auf (Schaden Rad ggf. Schaden am Unfallfahrzeug).
5. Sollte Radfahrer ggf. falls die Gegenseite mit rechtlichen Schritten droht, zusätzliche Sachschadenskosten, wie z.B. Schmerzensgeld als „Gegendrohmaßnahme“ geltend machen?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Schilderung des Falles:<br />
Geschädigter A fuhr an einem 28. Juli mit seinem Fahrrad (Mountainbike) morgens um ca. 06.00 Uhr zur Arbeit. Auf dem Weg wurde er von einem Auto erfasst und auf die Strasse geschleudert.<br />
<br />
Beschreibung des Unfallortes:<br />
Ausgeschilderter gemeinsamer Rad- und Fußweg (Verkehrszeichen 240), welcher durch Schilderbezeichnung in beide Fahrtrichtungen an diesem Teilabschnitt zu nutzen ist. Deshalb fuhr der Radfahrer auf der vorgeschriebenen linken Seite. An besagter T-Kreuzung ist der Radweg farblich markiert und gekennzeichnet. Zudem ist davor ein Stoppschild für den Autofahrer samt dazugehöriger Haltelinie angebracht. Kreuzung ist von weitem schon sehr gut für den Autofahrer einsichtbar.<br />
	<br />
Unfallhergang:<br />
Beim Benutzen des vorgeschriebenen Radwegs auf der linken Seite wurde der Radfahrer frontal auf der Motorhaube des herannahenden PKWs erfasst. Dieser hatte nicht wie vorgeschrieben an der Haltelinie/Stoppschild angehalten, sondern ist direkt über die am Boden befindliche Radwegmarkierung hinübergefahren. Durch den Aufprall wurde der Radfahrer auf die Straße geschleudert. Da dieser einen Radhelm trug, waren bis auf kleinere blutenden Schürfwunden nichts an groben äußeren Verletzungen festzustellen, so dass von einer Herbeirufung der Polizei und Notarztes abgesehen wurde. Erste Hilfe vor Ort wurde durch einen zufällig anwesenden Rettungssanitäters geleistet (Abkleben der Verletzungen). Da beide aus zwingend dienstlichen Gründen zur Arbeit mussten, und bis auf kleinere Blessuren und Sachschäden (Kaputter Helm, Schloß, Pulli etc.) vorerst nichts feststellbar war, ließ sich der Radfahrer von dem beteiligten PKW-Fahrer (Unfallverursacher) zur Arbeitsstelle fahren. Dort wurde vereinbarten, dass die dem Radfahrer entstandenen Schäden an dem Autofahrer gemeldet werden und dass vorher noch einen Arzt konsultieret werden. Nach Austausch der Nummern verabschiedete man sich. <br />
<br />
Persönliche Anmerkungen:<br />
An dem Fahrrad befand sich kein Dynamobetriebenes Frontlicht. Zur visuellen Wahrnehmung trug der Radfahrer jedoch eine Warnweste und an seinem Helm selbst war eine LED-Stirnlampe befestigt. Zur Unfallzeit ca. 06.00 Uhr morgens war bereits ausreichend Tageslicht vorhanden und die T-Kreuzung ist sehr gut einsehbar.<br />
<br />
Weiterer Vorgang nach dem Unfall:<br />
Nachdem Radfahrer in der Kaserne war, ließ er sich dort von seinem Brigadearzt kurz durchchecken, da er direkt auf einen wichtigen Auswärtstermin musste. Die Ärztin gab soweit grünes Licht (leichte Gehirnerschütterung), unter den Bedingungen, dass dieser keine Fahrzeuge bewege und bei Auftreten von starken Schmerzen oder sonstigen Unauffälligkeiten sofort ein Krankenhaus aufsuche.  Die Auswärtstermine nahm er war (Mithilfe Chauffeur)  (Mittwoch bis Donnerstag). Des Weiteren hielt er nochmals telefonischen Kontakt mit dem Verursacher und es wurde vereinbarten, dass der Radfahrer die Kosten des materiellen Schadens mitteilen sollte. Nach zwei verstrichene Tagen suchte der Radfahrer am Standort den ansässigen Truppenarzt auf, zwecks nochmaliger Kontrolluntersuchung aufgrund leicht stärker werdender Kopfschmerzen. Aufgrund dessen Krankheitsvorgeschichte (ungeklärte Gehirnblutung 2005) überwies der Arzt diesen an ein Krankenhaus zur Kontrolluntersuchung (Diagnose: Leichte Gehirnerschütterung). Im Anschluss wurde er krank geschrieben (Dauer: 3 Arbeitstage).<br />
<br />
Im weiteren Verlauf der Tage ließ Radfahrer A bei einem ansässigen Fahrradfachhändler/Werkstatt einen Kostenvoranschlag des entstanden Sachschadens erstellen. Dieser betrug nach Aufnahme eine Höhe von 183,89 € (Kosten Helm, Fahrradspezialschloss, Reifen zentrieren, Inspektion und Voranschlaggebühren). Darüber hinaus machte er eine Pauschalaufwandentschädigung in Höhe von 25,00 Euro geltend sowie die ungefähren Kosten des kaputten Pullis (10€) und der LED-Stirnlampe (15€). Der ungefähr errechnete Betrag belief sich auf ca. 233,89 euro. Im darauf folgenden Anschreiben bat Radfahrer um eine Überweisung des Betrages. Den Kostenvoranschlag lag dieser dem Schreiben bei. Nachdem drei Wochen ohne Rückmeldung der Gegenpartei seit dem Briefversand verstrichen waren, rief Radfahrer telefonisch erneut beim Verursacher am 01.09. an, um sich zu erkundigen, ob er dessen Schreiben erhalten habe. Dies hat er abfällig bestätigt und mitgeteilt, dass er die Sache seinem Anwalt übergeben habe und aufgrund der Tatsache, dass der Radfahrer kein Dynamobetriebenes Licht hatte, keine Ansprüche habe und somit selbst am Unfall Schuld trage. Alles weitere regelt der Autofahrer nur noch über seinen Anwalt und beendete daraufhin das Gespräch.<br />
Bis dato hatte der Radfahrer weder die Polizei noch meine private Haftpflichtversicherung benachrichtigt, da dieser der Meinung war, dass die Schuldfrage und die Regelung der Unfallabwickelung eindeutig geregelt wurde, schließlich sollte der Radfahrer dem Autofahrer den Schaden melden. <br />
Des Weiteren hat der Radfahrer bis jetzt, außer dem Telefonat am 01.09. keine Rückmeldung von der Gegenseite erhalten bzw. wurden von dieser an den Radfahrer Schadensansprüche gestellt.<br />
<br />
Rechtsfragen:<br />
1. Wie soll Radfahrer nun weiter Vorgehen bzw. mit was muss dieser „schlimmstenfalls“ rechnen? Auf einen langwierigen Rechtsstreit möchte er sich nur ungern einlassen, weshalb dieser auch nicht auf Schmerzensgeld, Arbeitsausfall oder sonstiges aus ist. <br />
2. Wie schwer liegt die Teilschuld des Radfahrers?<br />
3. Soll Radfahrer nachträglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten?<br />
4. Wer kommt ggf. für den entstanden Schaden auf (Schaden Rad ggf. Schaden am Unfallfahrzeug).<br />
5. Sollte Radfahrer ggf. falls die Gegenseite mit rechtlichen Schritten droht, zusätzliche Sachschadenskosten, wie z.B. Schmerzensgeld als „Gegendrohmaßnahme“ geltend machen?</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=25">Straßenverkehrsrecht - Allgemein -</category>
			<dc:creator>Raiberdatschi</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122174</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Handy am Steuer?</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122159&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 18:12:09 GMT</pubDate>
			<description>Hallo zusammen,

was mich interessiert:

Ist es erlaubt, im Auto an der roten Ampel mit dem Handy eine SMS zu schreiben?

Viele Grüße</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo zusammen,<br />
<br />
was mich interessiert:<br />
<br />
Ist es erlaubt, im Auto an der roten Ampel mit dem Handy eine SMS zu schreiben?<br />
<br />
Viele Grüße</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=25">Straßenverkehrsrecht - Allgemein -</category>
			<dc:creator>Mane123</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122159</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Draht über land. Weg gespannt, reingefahren</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122157&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 17:49:11 GMT</pubDate>
			<description>Servus liebes Forum,
das was mir heute passiert ist, hätte ich eher in Afghanistan erwartet, aber schön, dass es auch in Deutschland passiert...
Ich bin verbotener Weise einen landwirtschaftlichen Weg langgefahren mit etwa 40 auf dem Tacho, als ich Leute links und rechts des Weges gesehen habe, bremste  ich auf maximal 30 ab, eher noch weniger, aber keine Schrittgeschwindigkeit....
Dann machte es zack und ein Draht (schwarz, kaum zu sehen, kniehoch gespannt), suchte sich seinen Weg um mein Auto...
Ich habe ihn nicht gesehen, stoppte umgehend und sah, das mein Scheibenwischer quer hang, drückte Ihn wieder zurück und er ging wieder ...
Es waren drei Personen anwesend und ich meinte, ich denke, dass nichts passiert ist (wobei mein Augenmerk auf den Scheibenwischer lag, der nach dem zurechtdrücken wieder seinen Dienst versah), als mich einer blöd von der Seite ansprach selbst Schuld...
Ich dachte es hackt...
Eine herbei geeilte Frau war da deutlich geschockter und meinte, gut, dass nichts passiert ist...
Wie kann man den einen kleinen Draht in der Höhe spannen und keinen Absperrposten auf die Strasse stellen, wenn da ein (Renn)radsportler durchgefahren wäre, ich weiß nicht was passiert wäre...
Ende vom Lied, bin dann etwa 300 Meter zu einem Freund weiter gefahren und nahm mein Auto unter die Lupe...
Fazit: Mehrer Kratzer auf der Motorhaube und meiner Scheibe (Solarreflekt, teuerste die es gibt, gerade ein Jahr als:()
Ich wieder zurück (vielleicht 5-10 Minuten später...), keiner mehr da...
Meiner Meinung nach hätte ich, wenn ich die Polizei gerufen hätte eine Ordnungswidrigkeit wegen des Befahrens des landw. Weges bekommen, aber muss ich (man) mit sowas rechnen?
Der Draht war wirklich nicht zu sehen, extrem dünn und kniehoch über die Straße gespannt.
Freu mich auf Eure Meinungen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Servus liebes Forum,<br />
das was mir heute passiert ist, hätte ich eher in Afghanistan erwartet, aber schön, dass es auch in Deutschland passiert...<br />
Ich bin verbotener Weise einen landwirtschaftlichen Weg langgefahren mit etwa 40 auf dem Tacho, als ich Leute links und rechts des Weges gesehen habe, bremste  ich auf maximal 30 ab, eher noch weniger, aber keine Schrittgeschwindigkeit....<br />
Dann machte es zack und ein Draht (schwarz, kaum zu sehen, kniehoch gespannt), suchte sich seinen Weg um mein Auto...<br />
Ich habe ihn nicht gesehen, stoppte umgehend und sah, das mein Scheibenwischer quer hang, drückte Ihn wieder zurück und er ging wieder ...<br />
Es waren drei Personen anwesend und ich meinte, ich denke, dass nichts passiert ist (wobei mein Augenmerk auf den Scheibenwischer lag, der nach dem zurechtdrücken wieder seinen Dienst versah), als mich einer blöd von der Seite ansprach selbst Schuld...<br />
Ich dachte es hackt...<br />
Eine herbei geeilte Frau war da deutlich geschockter und meinte, gut, dass nichts passiert ist...<br />
Wie kann man den einen kleinen Draht in der Höhe spannen und keinen Absperrposten auf die Strasse stellen, wenn da ein (Renn)radsportler durchgefahren wäre, ich weiß nicht was passiert wäre...<br />
Ende vom Lied, bin dann etwa 300 Meter zu einem Freund weiter gefahren und nahm mein Auto unter die Lupe...<br />
Fazit: Mehrer Kratzer auf der Motorhaube und meiner Scheibe (Solarreflekt, teuerste die es gibt, gerade ein Jahr als:()<br />
Ich wieder zurück (vielleicht 5-10 Minuten später...), keiner mehr da...<br />
Meiner Meinung nach hätte ich, wenn ich die Polizei gerufen hätte eine Ordnungswidrigkeit wegen des Befahrens des landw. Weges bekommen, aber muss ich (man) mit sowas rechnen?<br />
Der Draht war wirklich nicht zu sehen, extrem dünn und kniehoch über die Straße gespannt.<br />
Freu mich auf Eure Meinungen...</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=25">Straßenverkehrsrecht - Allgemein -</category>
			<dc:creator>rhein-culture</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122157</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Manipulierter Auspuff</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122137&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 08:12:54 GMT</pubDate>
			<description>Hallo,

mal angenommen jemand entfernt an seinem Motorrad aus der an sich zulässigen Auspuffanlage den Schalldämpfereinsatz (DB-Eater) und wird damit erwischt - welche Konsequenzen drohen?

Wird nur ein Bussgeld fällig, ggf. wie hoch?

Kann die Weiterfahrt bis zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes untersagt werden?

Wäre es daher nicht besser den DB-Eater mitzuführen und dann ggf. wieder zu montieren oder wird dann Vorsatz unterstellt? Welche Konsequenzen hätte dieser Vorsatz?

Diese Frage wurde an anderer Stelle mal diskutiert, ich persönlich bevorzuge unauffällig leise Auspuffanlagen, schont meine und Nachbars Nerven! Außerdem möchte ich nicht unnötig von der Polizei angehalten werden, wer weiß was die sonst noch bemängeln? :lol:

Gruß
Frido</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo,<br />
<br />
mal angenommen jemand entfernt an seinem Motorrad aus der an sich zulässigen Auspuffanlage den Schalldämpfereinsatz (DB-Eater) und wird damit erwischt - welche Konsequenzen drohen?<br />
<br />
Wird nur ein Bussgeld fällig, ggf. wie hoch?<br />
<br />
Kann die Weiterfahrt bis zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes untersagt werden?<br />
<br />
Wäre es daher nicht besser den DB-Eater mitzuführen und dann ggf. wieder zu montieren oder wird dann Vorsatz unterstellt? Welche Konsequenzen hätte dieser Vorsatz?<br />
<br />
Diese Frage wurde an anderer Stelle mal diskutiert, ich persönlich bevorzuge unauffällig leise Auspuffanlagen, schont meine und Nachbars Nerven! Außerdem möchte ich nicht unnötig von der Polizei angehalten werden, wer weiß was die sonst noch bemängeln? :lol:<br />
<br />
Gruß<br />
Frido</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=25">Straßenverkehrsrecht - Allgemein -</category>
			<dc:creator>Fridolinchen</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122137</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Fahrten zum TÜV ausserhalb des Saison Zeitraums</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122059&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 12:53:57 GMT</pubDate>
			<description>Hallo!

Habe eine kurze Frage:

Ich habe ein Winterauto mit Saisonkennzeichen 12-04.
Die HU ist rein zufällig auch fällig, wenn die Saison beginnt, also 12/2010.

Allerdings wollte ich jetzt ausserhalb der Saison (09/2010) schon zur HU fahren, damit ich, falls Mängel gefunden werden, ich nicht im tiefsten WInter draussen am Auto diese Mängel beseitigen muss, sondern das jetzt noch bei moderaten Temperaturen machen kann.

Daher meine Frage:
Darf ich mit dem Fahrzeug AUSSERHALB der Saison zur HU fahren?

Wenn ja, werde ich ja sicher für diesen Tag eine Versicherungsbestätigung von der Versicherung haben müssen. Da ich meinen Vertreter gerade nicht erreiche - weiß jemand, was sowas in etwa bei seiner Versicherung kostet?

Gruß und Danke,
Ben</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo!<br />
<br />
Habe eine kurze Frage:<br />
<br />
Ich habe ein Winterauto mit Saisonkennzeichen 12-04.<br />
Die HU ist rein zufällig auch fällig, wenn die Saison beginnt, also 12/2010.<br />
<br />
Allerdings wollte ich jetzt ausserhalb der Saison (09/2010) schon zur HU fahren, damit ich, falls Mängel gefunden werden, ich nicht im tiefsten WInter draussen am Auto diese Mängel beseitigen muss, sondern das jetzt noch bei moderaten Temperaturen machen kann.<br />
<br />
Daher meine Frage:<br />
Darf ich mit dem Fahrzeug AUSSERHALB der Saison zur HU fahren?<br />
<br />
Wenn ja, werde ich ja sicher für diesen Tag eine Versicherungsbestätigung von der Versicherung haben müssen. Da ich meinen Vertreter gerade nicht erreiche - weiß jemand, was sowas in etwa bei seiner Versicherung kostet?<br />
<br />
Gruß und Danke,<br />
Ben</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=25">Straßenverkehrsrecht - Allgemein -</category>
			<dc:creator>CRXFan</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122059</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Parken auf Privatgrundstück</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122031&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Sun, 29 Aug 2010 15:39:22 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Hallo,
einer unserer Fahrer hat ohne Karte auf dem Parkplatz vom Bahnhof geparkt.
Als Halter bekomme ich eine Mahnung vom Betreiber über €25,-.
Ein RA rät mir den Betrag nicht zu zahlen, da ich nur der Halter bin und nicht der "Verursacher". Nun bekomme ich eine weitere Mahnung von einem Inkassounternehmen über €83,-.
Wie soll ich mich verhalten?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo,<br />
einer unserer Fahrer hat ohne Karte auf dem Parkplatz vom Bahnhof geparkt.<br />
Als Halter bekomme ich eine Mahnung vom Betreiber über €25,-.<br />
Ein RA rät mir den Betrag nicht zu zahlen, da ich nur der Halter bin und nicht der &quot;Verursacher&quot;. Nun bekomme ich eine weitere Mahnung von einem Inkassounternehmen über €83,-.<br />
Wie soll ich mich verhalten?</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=25">Straßenverkehrsrecht - Allgemein -</category>
			<dc:creator>Koki</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122031</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Evtl. Missachtung der Vorfahrt mit Folgen</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122029&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Sun, 29 Aug 2010 14:45:27 GMT</pubDate>
			<description>Hallo
neulich begab sich bei mir (in der Probezeit)  folgende Situation.
ich kam von einer Auffahrt (2 spurige auffahrt, sie führt zum Krankenhaus) auf eine STraße gefahren.
ich wollte nach links abbiegen.
Rechts ist alles frei.
Von Links kommt ein Auto und will nach rechts (also zu mir in die einfahrt) abbiegen.
auto1 wird sehr langsam
auto 2 kommt hinter auto 1 und will gradeaus fahren-wird langsamer weil auto1 abbiegen will.
wärend auto1 nach rechts abbiegt biege ich links herrum um das auto1 ab
ich fahre ein stück weiter und höre es krachen und halte an um zu gucken ob hilfe gebraucht wird
ich sehe folgende situtation: auto 3 (welches nach auto2 gefahren ist) ist auto2 hinten aufgefahren.
nun kommt der Besitzer von Auto2 zu mir und sagt ich sei schuld weil er wegen mir hat bremsen müssen.

Als die Polizei da war wurde mir gesagt, dass es durchaus sein kann, dass ich die vorfahrt misachtet habe.
zu dem besitzer von auto3 haben sie gesagt, dass er gepennt hat weil er ja aufgefahren ist.

Meine Frage:
Kann es sein, dass ich eine Teilschuld zugesprochen bekomme?
Wenn ja-gibt es dafür Punkte in Flensburg?

PS: am nächsten Tag hat die Polizei bei mir angerufen und mitgeteilt, dass ich als Zeuge und dritter beteiligter vermerkt wurde

Vielen Dank fürs Lesen. Ich würde mich freuen, wenn ein Anwalt oder jemand anderes (evtl Polizist?) der sich auskennt auch eine ANtwort geben kann.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo<br />
neulich begab sich bei mir (in der Probezeit)  folgende Situation.<br />
ich kam von einer Auffahrt (2 spurige auffahrt, sie führt zum Krankenhaus) auf eine STraße gefahren.<br />
ich wollte nach links abbiegen.<br />
Rechts ist alles frei.<br />
Von Links kommt ein Auto und will nach rechts (also zu mir in die einfahrt) abbiegen.<br />
auto1 wird sehr langsam<br />
auto 2 kommt hinter auto 1 und will gradeaus fahren-wird langsamer weil auto1 abbiegen will.<br />
wärend auto1 nach rechts abbiegt biege ich links herrum um das auto1 ab<br />
ich fahre ein stück weiter und höre es krachen und halte an um zu gucken ob hilfe gebraucht wird<br />
ich sehe folgende situtation: auto 3 (welches nach auto2 gefahren ist) ist auto2 hinten aufgefahren.<br />
nun kommt der Besitzer von Auto2 zu mir und sagt ich sei schuld weil er wegen mir hat bremsen müssen.<br />
<br />
Als die Polizei da war wurde mir gesagt, dass es durchaus sein kann, dass ich die vorfahrt misachtet habe.<br />
zu dem besitzer von auto3 haben sie gesagt, dass er gepennt hat weil er ja aufgefahren ist.<br />
<br />
Meine Frage:<br />
Kann es sein, dass ich eine Teilschuld zugesprochen bekomme?<br />
Wenn ja-gibt es dafür Punkte in Flensburg?<br />
<br />
PS: am nächsten Tag hat die Polizei bei mir angerufen und mitgeteilt, dass ich als Zeuge und dritter beteiligter vermerkt wurde<br />
<br />
Vielen Dank fürs Lesen. Ich würde mich freuen, wenn ein Anwalt oder jemand anderes (evtl Polizist?) der sich auskennt auch eine ANtwort geben kann.</div>


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			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=25">Straßenverkehrsrecht - Allgemein -</category>
			<dc:creator>rumpsa</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122029</guid>
		</item>
		<item>
			<title>trailer mit boot in norwegen kaufen</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122019&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Sun, 29 Aug 2010 11:15:00 GMT</pubDate>
			<description>wie stell ich die ganze sache an?
kann ich mit norw. kennzeichen hier nach D fahren?
kann ich den trailer dann ohne weiteres hier zulassen?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>wie stell ich die ganze sache an?<br />
kann ich mit norw. kennzeichen hier nach D fahren?<br />
kann ich den trailer dann ohne weiteres hier zulassen?</div>


<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=25">Straßenverkehrsrecht - Allgemein -</category>
			<dc:creator>regentonne</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122019</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Fahrlässige Körperverletzung - jedoch kein Schaden!</title>
			<link>http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=122016&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Sun, 29 Aug 2010 10:50:22 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Hallo,
Vorweg: habe mir schon den Thread (http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=110076) angeschaut.

ich habe ca. vor 2 Monaten einen "Unfall" gehabt.

150Meter vor mir ist eine Ampel die gerade auf Rot geschaltet hat. Ca. 50m ist das nächste Fahrzeug. Ich fahre an die 40km/h und lasse den Wagen ausrollen.
Kurz vorm vollständigen Anhalten, werde ich kurz abgelenkt,durch ein Kind hinten bei mir im Wagen (Ich fahre Kinder die psychisch nicht so "labil" sind zu Therapien etc.) weil ich dachte er hat sich abgeschnallt und dann gings auch schon krach.
Sprich ich bin dem stehenden Auto vor mir mit ca. maximal 5km/h hinten links aufgefahren.

Kurze Zwischeninfo: Im Auto von mir war abgesehen von dem Kind noch eine Betreuerin dabei.

Wir fahren beide zur Seite und steigen aus. Er wollte mir verklickern, dass ein Kratzer hintenrechts von mir sei. Das war aber unmöglich und ich sagte ihm das auch. Meine Kollegin stieg auch aus und sagte, dass es unmöglich sei, da wir ja hintenlinks auf ihn draufgefahren sind. Auf seinem und meinem Auto gab es keinen Schaden.(außer bei unserem Kennzeichen, die dünne Plastikhalterung, hatte einen kleinen Riss bekommen, also nix) Sein Auto hatte nichts. 
Nachdem der Mann gecheckt hatte, dass es wirklich keinen Schaden gibt, sagte er, dass ihm sein Hals sehr Weh tut, aber wenn wir ihm jetzt Geld geben würden, wäre die Sache vergessen. Wir sagten, das geht nicht(Sind eine öffentliche Einrichtung) , er soll bitte, wenn ihm was weh tut, zum Arzt gehen. Er war total danach total sauer. Haben Name etc. ausgetauscht und das wars.

Nun 2 Monate später krieg ich von der STAATSANWALTSCHAFT einen Brief. Dieser besagt das ich Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren bin wegen Fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr.

Nun meine Frage. Wie soll ich vorgehen, dass das Verfahren eingestellt wird bzw das ich nicht "SCHULDIG" gesprochen werde wegen Fahrlässiger Körperverletzung.

Info: Bin Vollkasko versichert

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

mfg]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo,<br />
Vorweg: habe mir schon den Thread (<a href="http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=110076" target="_blank">http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=110076</a>) angeschaut.<br />
<br />
ich habe ca. vor 2 Monaten einen &quot;Unfall&quot; gehabt.<br />
<br />
150Meter vor mir ist eine Ampel die gerade auf Rot geschaltet hat. Ca. 50m ist das nächste Fahrzeug. Ich fahre an die 40km/h und lasse den Wagen ausrollen.<br />
Kurz vorm vollständigen Anhalten, werde ich kurz abgelenkt,durch ein Kind hinten bei mir im Wagen (Ich fahre Kinder die psychisch nicht so &quot;labil&quot; sind zu Therapien etc.) weil ich dachte er hat sich abgeschnallt und dann gings auch schon krach.<br />
Sprich ich bin dem stehenden Auto vor mir mit ca. maximal 5km/h hinten links aufgefahren.<br />
<br />
Kurze Zwischeninfo: Im Auto von mir war abgesehen von dem Kind noch eine Betreuerin dabei.<br />
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Wir fahren beide zur Seite und steigen aus. Er wollte mir verklickern, dass ein Kratzer hintenrechts von mir sei. Das war aber unmöglich und ich sagte ihm das auch. Meine Kollegin stieg auch aus und sagte, dass es unmöglich sei, da wir ja hintenlinks auf ihn draufgefahren sind. Auf seinem und meinem Auto gab es keinen Schaden.(außer bei unserem Kennzeichen, die dünne Plastikhalterung, hatte einen kleinen Riss bekommen, also nix) Sein Auto hatte nichts. <br />
Nachdem der Mann gecheckt hatte, dass es wirklich keinen Schaden gibt, sagte er, dass ihm sein Hals sehr Weh tut, aber wenn wir ihm jetzt Geld geben würden, wäre die Sache vergessen. Wir sagten, das geht nicht(Sind eine öffentliche Einrichtung) , er soll bitte, wenn ihm was weh tut, zum Arzt gehen. Er war total danach total sauer. Haben Name etc. ausgetauscht und das wars.<br />
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Nun 2 Monate später krieg ich von der STAATSANWALTSCHAFT einen Brief. Dieser besagt das ich Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren bin wegen Fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr.<br />
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Nun meine Frage. Wie soll ich vorgehen, dass das Verfahren eingestellt wird bzw das ich nicht &quot;SCHULDIG&quot; gesprochen werde wegen Fahrlässiger Körperverletzung.<br />
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Info: Bin Vollkasko versichert<br />
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Ich hoffe ihr könnt mir helfen.<br />
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mfg</div>


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			<category domain="http://www.jurathek.de/forum/forumdisplay.php?f=25">Straßenverkehrsrecht - Allgemein -</category>
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