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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prozesskostenhilfe zurückzahlen.



DrSeltsam
03.08.2011, 08:58
Guten Tag,

ich habe vor ungefähr einen Jahr Prozesskostenbeihilfe bekommen, zu einer gerichtlichen Verhandlung ist es damals aber nicht mehr gekommen, da sich die Gegenseite dazu entschied einen Vergleich zu akzeptieren. So weit so gut. Vor ein paar Tagen habe ich das Schreiben vom Arbeitsgericht bekommen, inwiefern sich meine geldliche Situation geändert hatte. Zu mir: Ich bin zur Zeit Student, habe kein Einkommen und wohne bei meinen Eltern unentgeltlich. Desweiteren bezahle ich die Studiengebühren und Krankenkasse. Meine Frage ist muss/soll ich trotzdem den Mietvertrag an das Arbeitsgericht schicken und was für besondere Aufwendungen kann ich angeben ? Die Studiengebühren und Krankenkasse?

brainbug
03.08.2011, 09:24
ich habe vor ungefähr einen Jahr Prozesskostenbeihilfe bekommen, zu einer gerichtlichen Verhandlung ist es damals aber nicht mehr gekommen, da sich die Gegenseite dazu entschied einen Vergleich zu akzeptieren.


Warum ging es?
was war Gegenstand des Vergleiches?



Zu mir: Ich bin zur Zeit Student, habe kein Einkommen und wohne bei meinen Eltern unentgeltlich. Desweiteren bezahle ich die Studiengebühren und Krankenkasse.


Woher bezahlen Sie die Gebühren / Krankenkasse?
Wie alt sind Sie?

Erlotan
03.08.2011, 11:25
Das Gericht wird 4 Jahre lang prüfen, ob Sie aufgrund Ihres Einkommens in der Lage
sind, die Kosten zurück zu zahlen.
Deshalb sind Sie verpflichtet die Angaben zu machen.

DrSeltsam
03.08.2011, 12:18
Warum ging es?
was war Gegenstand des Vergleiches?



Woher bezahlen Sie die Gebühren / Krankenkasse?
Wie alt sind Sie?




Gegenstand des Vergleich waren die nicht bezahlten Gehälter für 2 Monate.

Ich besitze noch genügend Erspartes u.a auch durch den Vergleich und bin 25 Jahre alt.

@Erlortan. Mir ist bewusst, warum das das Gericht macht. Es geht nur darum, ob ich den Mietvertrag und bestimmte Aufwendungen angeben soll bzw. nachweisen muss.

Gruß

brainbug
03.08.2011, 13:43
Gegenstand des Vergleich waren die nicht bezahlten Gehälter für 2 Monate.

Ich besitze noch genügend Erspartes u.a auch durch den Vergleich und bin 25 Jahre alt.


Vielleicht nun eine blöde Frage, aber warum zahlen Sie dann die Prozesskostenhilfe nicht zurück?