allroundpeter
01.08.2011, 15:46
Guten Tag,
ich habe mit meiner Ex im Jahr 2000 ein Haus gebaut. Wir waren nicht verheiratet. Sie hat einen Kredit für das Haus genommen (Beamte) ich habe meinen Anteil in Form von Eigenleistung dazu beigetragen, da selbständig.
Es gibt ein Kind.
2005 bin ich dann ausgezogen und wohne seither in einer Mietwohnung.
Mein Anteil im Grundbuch ist 25% an Haus und Grundstück.
Nun will sie mir meinen Anteil abkaufen, was auch in Kürze passieren wird.
Man sagte mir, ich könne dann aber noch anschließend eine Nutzungsentschädigung einklagen für die Zeit zwischen Auszug und Verkauf meines Grundbuchanteiles (also so ca. 6 Jahre).
Es gibt ein Gutachten (vom Gericht beglaubigt) wo auch eine Mietschätzung für das Objekt (brutto und netto) vorgenommen wurde.
Somit ließe sich ja mein Anteil (25%) ja eigentlich sehr leicht errechnen.
Folgende Fragen habe ich deshalb:
- welche Dokumente genau sind ausschlaggebend für die genaue Berechnung der Nutzungsentschädigung (Abmeldung Einwohnermeldeamt, Grundbuchübertragung, also für den Zeitraum) ?
- kann ich auch nach der Grundbuchübertragung noch die Nutzungsentschädigung einklagen ?
- brauche ich für die Klage zwingend einen Anwalt ?
- was kann meine Ex bei der monatlichen Nutzungsentschädigung (25% von der zu erwartenden Netto Miete, Netto heißt nach Abzug Hauserhaltungskosten, etc.) bei mir eventuell noch gegenrechnen ?
- spielt es eine Rolle, dass sie den Kredit zahlt ?
- kommt es bei solch einem Verfahren auch immer erst zu einer Vergleichverhandlung beim ersten Verhandlungstermin ?
- kann ich auch noch Mietausfall geltend machen, da sie einige Räume nachweislich an ihren neuen Lebenspartner ohne meine Zustimmung vermietet hat (seit 2007) ?
Für eine rasche Antwort bzw. jegliche Hinweise wäre ich sehr dankbar, da die Grundbuchübertragung meines Anteiles kurz bevor steht.
MfG
Peter Rothe
ich habe mit meiner Ex im Jahr 2000 ein Haus gebaut. Wir waren nicht verheiratet. Sie hat einen Kredit für das Haus genommen (Beamte) ich habe meinen Anteil in Form von Eigenleistung dazu beigetragen, da selbständig.
Es gibt ein Kind.
2005 bin ich dann ausgezogen und wohne seither in einer Mietwohnung.
Mein Anteil im Grundbuch ist 25% an Haus und Grundstück.
Nun will sie mir meinen Anteil abkaufen, was auch in Kürze passieren wird.
Man sagte mir, ich könne dann aber noch anschließend eine Nutzungsentschädigung einklagen für die Zeit zwischen Auszug und Verkauf meines Grundbuchanteiles (also so ca. 6 Jahre).
Es gibt ein Gutachten (vom Gericht beglaubigt) wo auch eine Mietschätzung für das Objekt (brutto und netto) vorgenommen wurde.
Somit ließe sich ja mein Anteil (25%) ja eigentlich sehr leicht errechnen.
Folgende Fragen habe ich deshalb:
- welche Dokumente genau sind ausschlaggebend für die genaue Berechnung der Nutzungsentschädigung (Abmeldung Einwohnermeldeamt, Grundbuchübertragung, also für den Zeitraum) ?
- kann ich auch nach der Grundbuchübertragung noch die Nutzungsentschädigung einklagen ?
- brauche ich für die Klage zwingend einen Anwalt ?
- was kann meine Ex bei der monatlichen Nutzungsentschädigung (25% von der zu erwartenden Netto Miete, Netto heißt nach Abzug Hauserhaltungskosten, etc.) bei mir eventuell noch gegenrechnen ?
- spielt es eine Rolle, dass sie den Kredit zahlt ?
- kommt es bei solch einem Verfahren auch immer erst zu einer Vergleichverhandlung beim ersten Verhandlungstermin ?
- kann ich auch noch Mietausfall geltend machen, da sie einige Räume nachweislich an ihren neuen Lebenspartner ohne meine Zustimmung vermietet hat (seit 2007) ?
Für eine rasche Antwort bzw. jegliche Hinweise wäre ich sehr dankbar, da die Grundbuchübertragung meines Anteiles kurz bevor steht.
MfG
Peter Rothe