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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderung Tagesordnung und Beschlüsse



Börni
30.07.2011, 15:18
In unserer Satzung steht zur MV:

'Eine Änderung der Tagesordnung kann durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.'


Ich nehme mal an, das bedeutet, dass zwar die Tagesordnung der MV geändert werden kann, dass aber keine Beschlüsse über solcherart hinzugekommene Punkte gefasst werden können, weil diese Punkte nicht in der Einladung enthalten waren. Mit Ausnahme vielleicht der Situation, dass ausnahmslos ALLE Mitglieder anwesend waren?

Im Grunde genommen kann man durch während der MV zusätzlich aufgenommene TOP also nur Diskussionen anregen, aber keine Beschlüsse fassen? Kann die MV dem Vorstand auf diesem Wege aber Dinge 'aufgeben' (z.B. für die nächste MV einen TOP aufzunehmen)? Was ist in diesem Sinne das Wesen eines 'Beschlusses' im Unterschied zu anderen 'Entscheidungen' der MV?

Anagrom Ataf
30.07.2011, 17:17
Ich nehme mal an, das bedeutet, dass zwar die Tagesordnung der MV geändert werden kann, dass aber keine Beschlüsse über solcherart hinzugekommene Punkte gefasst werden können, weil diese Punkte nicht in der Einladung enthalten waren. Mit Ausnahme vielleicht der Situation, dass ausnahmslos ALLE Mitglieder anwesend waren?So ist es.
Im Grunde genommen kann man durch während der MV zusätzlich aufgenommene TOP also nur Diskussionen anregen, aber keine Beschlüsse fassen?Ja.
Kann die MV dem Vorstand auf diesem Wege aber Dinge 'aufgeben' (z.B. für die nächste MV einen TOP aufzunehmen)?Verpflichtend wohl nur, wenn etwas Geeignetes in der Satzung geregelt ist.
Was ist in diesem Sinne das Wesen eines 'Beschlusses' im Unterschied zu anderen 'Entscheidungen' der MV?Alle Entscheidungen der Mitgliederversammlung sind Beschlüsse.

Börni
31.07.2011, 14:34
Hmm, das hört sich für mich so an, als ob es ausserordentllch schwierig für die Mitglieder sein kann, beschlussfähige TOP für die MV einzubringen, wenn der Vorstand es nicht selbst tut.
Selbst wenn bei der Ladung zur MV darauf hingewiesen wird, dass zusätzliche TOP von den Mitgliedern beigesteuert werden können, müssten diese doch auch noch mit hinreichender Zeit VOR der MV schriftlich allen Mitgliedern mitgeteilt werden, damit diese überhaupt beschlussfähig sind? Mit anderen Worten, Mitglieder müssten schon vorausschauend vor der ersten Ladung zur MV darauf hinwirken, dass gewünschte TOP aufgenommen werden - ohne ggfs. zu wissen, was der Vorstand selbst an TOP vorgesehen hat. Da könnte man nur froh sein, wenn der Vorstand mit deutlich mehr als der in der Satzung vorgesehen Frist einlädt. Oder anders gesagt, ein Vorstand, der nur knapp mit der vorgeschriebenen Frist einlädt, kann sich schön den Pelz sauber halten, weil er so alleine kontrolliert, was beschlussfähig ist und was nicht.

Ich nehme mal an, diese Vorankündigungsnotwendigkeit für beschlussfähige TOP gilt nicht für Entscheidungsbefugnisse, die schon explizit in der Satzung geregelt sind. Steht also in der Satzung z.B. : 'Der Mitgliedsbeitrag wird von der MV festgelegt', dann kann die Beitragshöhe wohl grundsätzlich auch ohne explizite Ankündigung in der Ladung zur MV festgelegt werden?

Spezi-2
31.07.2011, 14:41
Ich nehme mal an, diese Vorankündigungsnotwendigkeit für beschlussfähige TOP gilt nicht für Entscheidungsbefugnisse, die schon explizit in der Satzung geregelt sind. Steht also in der Satzung z.B. : 'Der Mitgliedsbeitrag wird von der MV festgelegt', dann kann die Beitragshöhe wohl grundsätzlich auch ohne explizite Ankündigung in der Ladung zur MV festgelegt werden?


Falsch, die Ankündigungspflicht ergibt sich aus § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB und muß schon durch eine umfassende Satzungsregelung ersetzt werden, wenn es anders gehen soll.
Über § 37 BGB haben die Mitglieder aber mit der entsprechenden Mehrheit die Möglichkeit eine MV mit eigenen Tagesordnungspunkten zu erzwingen.

Anagrom Ataf
31.07.2011, 15:00
das hört sich für mich so an, als ob es ausserordentllch schwierig für die Mitglieder sein kann, beschlussfähige TOP für die MV einzubringen, wenn der Vorstand es nicht selbst tut.Ohne Regelung in der Satzung ist es das, aber, wie schon im Vorbeitrag steht, bleibt § 37 BGB.
Selbst wenn bei der Ladung zur MV darauf hingewiesen wird, dass zusätzliche TOP von den Mitgliedern beigesteuert werden können, müssten diese doch auch noch mit hinreichender Zeit VOR der MV schriftlich allen Mitgliedern mitgeteilt werdenSo ist es.
Mitglieder müssten schon vorausschauend vor der ersten Ladung zur MV darauf hinwirken, dass gewünschte TOP aufgenommen werden - ohne ggfs. zu wissen, was der Vorstand selbst an TOP vorgesehen hat.Das wäre dann ja kein Problem, weil eine Anregung für einen Punkt, den der Vorstand ohnehin schon wollte, nicht schädlich ist.
ein Vorstand, der nur knapp mit der vorgeschriebenen Frist einlädt, kann sich schön den Pelz sauber halten, weil er so alleine kontrolliert, was beschlussfähig ist und was nicht.Das kann er ja auch bei einer frühzeitigen Einladung, weil er im Normalfall über die Tagesordnung entscheidet und die Anregung des Mitglieds ignorieren kann.
Steht also in der Satzung z.B. : 'Der Mitgliedsbeitrag wird von der MV festgelegt', dann kann die Beitragshöhe wohl grundsätzlich auch ohne explizite Ankündigung in der Ladung zur MV festgelegt werden?Nein.

Börni
06.08.2011, 13:14
Aus § 37 BGB ergibt sich aber dann, dass im Grunde genommen auch der dafür notwendige Teil der Mitglieder jederzeit eine eigene Tagesordnung durchsetzen könnte, sprich, man setzt eine MV zum Termin der ordentlichen MV an und kann dann auch eine eigene TO umsetzen? Man muss wohl davon ausgehen, dass für die Einberufung einer ausserdordentlichen MV durch die Mitglieder die gleiche Ladungsfrist gelten muss wie die in der Satzung ggfs. festgelegte für die ordentliche MV?

Anagrom Ataf
06.08.2011, 15:29
dass im Grunde genommen auch der dafür notwendige Teil der Mitglieder jederzeit eine eigene Tagesordnung durchsetzen könnteSo ist es.
sprich, man setzt eine MV zum Termin der ordentlichen MV an und kann dann auch eine eigene TO umsetzen?Nein. Für die Mitgliederversammlung stellt der Vorstand die Tagesordnung auf. Ob er die Punkte der Minderheit darin einarbeitet oder einen anderen Versammlungstermin dafür ansetzt, entscheidet er auch.
dass für die Einberufung einer ausserdordentlichen MV durch die Mitglieder die gleiche Ladungsfrist gelten muss wie die in der Satzung ggfs. festgelegte für die ordentliche MV?Ja, wenn es für eine außerordentliche Mitgliederversammlung keine besonderen Regeln gibt.

Börni
07.08.2011, 15:33
So ist es.Nein. Für die Mitgliederversammlung stellt der Vorstand die Tagesordnung auf. Ob er die Punkte der Minderheit darin einarbeitet oder einen anderen Versammlungstermin dafür ansetzt, entscheidet er auch.

Der könnte also, wenn er besonders unwillig wäre, auch einen extrem ungünstigen Termin ansetzen? Sicher, irgendwann riskierte er bei solchen Spielchen vermutlich schon Ärger mit dem Amtsgericht? Aber Anrecht auf eine eigene Terminsetzung haben die Mitglieder unmittelbar erstmal nicht?

ugoetze
07.08.2011, 16:17
In Folge dieser Diskussion gestatte ich mir den Hinweis, dass der Verein den Vorstand hat, den die Mitglieder gewählt haben - mit allen Schwächen und Stärken.
In der Praxis tun sich viele Vorstände schwer mit der Beachtung des "Vereins"-Rechts (BGB und Satzung). Zum Ausgleich sind sie regelmäßig perfekt in der Gestaltung und Umsetzung des Vereinszwecks.

Anagrom Ataf
07.08.2011, 17:02
auch einen extrem ungünstigen Termin ansetzen?Es muss einen Termin so ansetzen, dass die Mitglieder im Normalfall ohne Probleme teilnehmen können, denn sonst riskiert er erfolgreiche Anfechtungen von Beschlüssen. Ein Termin um 0 Uhr oder am Weihnachtsabend oder unter Umständen sogar zur Haupturlaubszeit etc. wäre ein Problem.