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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Karten von Autohändler an Fahrzeug auf Privatgelände



Sheepy
15.06.2011, 12:04
Guten Tag,

ich hoffe ich habe hier die richtige Stelle erwischt.
Und zwar habe ich folgendes Problem:
Ich Wohne an einer großen Hauptstraße an dieser ich vor meiner Wohnung einen Stellplatz auf Privatgelände habe.

Dort habe ich immer wieder Karten von Autohändlern an meinem Fahrzeug.
Ich möchte dieses gerne Unterbinden. Ich rufe dann auch immer dort an und bitte freundlichst darum das an die Fahrzeuge auf dem Privatgelände dort keine Karten mehr angebracht werden.
Das hält dann auch meist ein paar Monate an.

Konkreter Fall von einem Händler:
Ich habe am 18.10.2010 eine Karte an meinem KFZ gehabt, angerufen und mir wurde zugesichter das ich keine mehr an mein Auto bekomme.
Dann habe ich heute am 15.06.2011 wieder eine Karte vom selben Händler an meinem Fahrzeug gehabt.

Was für rechtliche möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen? (Auch wenn ich befürchte das mir nur weiterhin die freundliche Tour bleibt um weningstens ein bisschen ruhe zu haben)
Ich behalte die Karten immer und notiere mir das Datum des Funds und des Anrufs auf der Karte.

Ich glaube es hat nichts damit zu tun, aber mein KFZ ist umgebaut und auf den ersten Blick als bedeutend Wertvoller einzuschätzen, als mir der Händler nach Liste bieten würde.

Mfg
Sheepy

Raik
15.06.2011, 13:42
bei so etwas hast Du immer drei Ansprüche:

- Beseitigung
- Schadenersatz und
- künftiges Unterlassen

1 + 2 sind sicher weniger relevant (mangels Schaden). Aber es hindert Dich niemand daran, vom Händler eine schriftliche Unterlassenserklärung (die mit einer Strafzahlung bewehrt ist) zu fordern. Am besten über einen Anwalt, der schickt seine Rechnung dann gleich mit.

Grüße

Kai

Devil67
15.06.2011, 13:42
Zwei Fragen dazu:

Ist das Privatgelände auch als solches erkennbar, sprich eingezäunt oder ähnliches?
Ist die Zusage des Händlers auch beweisbar?

Da es vermutlich an letzterem scheitern dürfte, wird wohl nur ein weitere Anruf bleiben. Was helfen könnte, wenn denn zulässig, wäre wohl eine strafbewehrte Unterlassungserklärung die im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe vorsieht.

Mit dem Auto wird das nix zu tun haben, die Karten werden gefühlt wahllos verteilt.

Sheepy
15.06.2011, 14:03
Schonmal vielen Dank für die Antworten.


bei so etwas hast Du immer drei Ansprüche:

- Beseitigung
- Schadenersatz und
- künftiges Unterlassen

1 + 2 sind sicher weniger relevant (mangels Schaden). Aber es hindert Dich niemand daran, vom Händler eine schriftliche Unterlassenserklärung (die mit einer Strafzahlung bewehrt ist) zu fordern. Am besten über einen Anwalt, der schickt seine Rechnung dann gleich mit.

Grüße
Kai

1 ist für mich auch nicht relevant, die Karte in den Müll zu werfen schaffe ich ja noch, außerdem "sammel" ich die ja ;)
2 ist noch nicht relevant, aber mein KFZ geht auf die 10 jahre zu, die Dichtungen werden auch net besser und durch ständiges Karten dranstecken werden sie ja auch nicht besser. Und so eine Scheibendichtung liegt bei rund 100€ (Materialkosten) die ich im ernstfall nicht selber tragen möchte (wodrauf es meiner Ansicht nach aber wegen der Beweislast hinauslaufen wird).
3 Könte ich das Schreiben auch selber aufsetzen? Mir geht es nicht darum jemandem in die Tasche zu greifen, und wenn man das ganze ohne vorherige Kosten für die Händler regeln kann wäre das in beider interesse.
Und was für vorraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?


Zwei Fragen dazu:

Ist das Privatgelände auch als solches erkennbar, sprich eingezäunt oder ähnliches?
Ist die Zusage des Händlers auch beweisbar?

Da es vermutlich an letzterem scheitern dürfte, wird wohl nur ein weitere Anruf bleiben. Was helfen könnte, wenn denn zulässig, wäre wohl eine strafbewehrte Unterlassungserklärung die im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe vorsieht.

Mit dem Auto wird das nix zu tun haben, die Karten werden gefühlt wahllos verteilt.

Das Gelände ist auf den ersten Blick vllt. nicht unbedingt als Privat erkennbar, beim zweiten Blick und mit etwas Verstand ist es aber durchaus erkennbar.
Die Geteerte Fläche ist vo Gehweg mit einem kleinen Randstein (kein höhen unterschied) abgetrennt, und am Haus sind hinweisschilder angebracht.
Darüber hinaus liegt das Haus in dem ich wohne ca. 5m weiter hinten als die daneben liegenden gebäude, wodurch halt der kleine Hof vorhanden ist auf dem die Fahrzeuge stehen.

Beim zweiten mal wollte ich noch keine weiteren Schritte unternehmen, aber ich denke wenn ich 2x freundlich drum gebeten habe das es genug ist.
Beim dritten mal würde ich gerne vorbereitet sein um dann direkt handeln zu können, darum auch der Thread hier.

Raik
15.06.2011, 15:24
3 Könte ich das Schreiben auch selber aufsetzen? Mir geht es nicht darum jemandem in die Tasche zu greifen, und wenn man das ganze ohne vorherige Kosten für die Händler regeln kann wäre das in beider interesse.
Und was für vorraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
sicher könntest Du das. In so einer Erklärung steht ja nur drin: "ich verpflichte mich, keine weiteren Kärtchen mehr an das Auto von Sheepy zu stecken und im Fall einer Zuwiderhandlung die Summe von X zu zahlen". Unterschrift: Fähnchenhändler

Ich vermute aber, das würde bei dem Händler für große Heiterkeit sorgen und Du würdest die Erklärung nicht zurückbekommen. Als anwaltliches Schreiben entfaltet so etwas schon eine größere Wirkung (und könnte notfalls unkompliziert eingeklagt werden).

Natürlich könntest Du ein schriftliches Androhungsschreiben aufsetzen und darauf hinweisen, dass Du beim nächsten Mal anwaltlich die Unterlassung geltend machen wirst und dass dabei Kosten entstehen.

Grüße

Kai

Sheepy
15.06.2011, 15:52
Das mit dem Androhungsschreiben ist eine sehr gute Idee.
So werde ich das handhaben, vielen Dank :)

Zur not muss ich halt einen Anwalt bemühen, hoffen wir mal das ich es auch ohne geregelt bekomme.

Aber was kann man machen wenn der Händler sich weigert das Anwaltliche Schreiben zu unterzeichnen?
Sollte ich mein Androhungsschreiben zur Sicherheit per Einschreiben senden damit mir niemand damit kommt das er es nicht erhalten hätte?

Raik
15.06.2011, 17:10
da das Schreiben ja eh keine Rechtswirkung hat brauchst Du es nicht per Einschreiben schicken.

Grüße

Kai

Gaul
15.06.2011, 21:24
Also ich schenk das Angebot (Visitenkarte) idR meinem Nachbarn oder dem Papierkorb.

In der Praxis sieht es doch so aus dass "ALI" einen (oder mehrere) Laufburschen (können auch Mädels sein) hat und diese die Kärtchen wahllos streuen. Wer da glaubt dass "ALI" diesen Gehilfen eine Liste mit den "verbotenen Kunden" mitgibt lebt wohl im Jenseits.

Viel schlimmer ist doch diese Truppe die dauernd Zahlungsaufforderungen an die Winschutzscheibe tackert. :p

Raik
15.06.2011, 22:28
Wer da glaubt dass "ALI" diesen Gehilfen eine Liste mit den "verbotenen Kunden" mitgibt lebt wohl im Jenseits.
Ali ist aber dafür verantwortlich wo seine Gehilfen diese Karten dran machen. Und muss sich das zurechnen lassen, wenn dadurch kostenträchtige Folgen erwachsen. Wenn Ali das nicht weiß muss er es lernen.

Grüße

Kai

Merkattor
16.06.2011, 00:24
So schauts aus. Gilt ebenso für den Briefkasten. Daher prangt bei mir schon seit Jahren erfolgreich ein Aufkleber mit "Keine Werbung einwerfen - sonst Anwalt!" am Briefkasten. :icon12:

Gaul
16.06.2011, 00:56
Au fein.
Jetzt weiss ich ja welcher Aufkleber noch an meinem Auto fehlt. ;)

Die Aufklebervariante belegt doch nur meine Ausführungen.

Gaul
16.06.2011, 01:27
Jetzt kommt noch was hinzu:
Jemand will ALI in Bedrängnis bringen, baut sich Visitenkarten mit seinen Daten und bringt die unters Volk.
ALI sagt aber (zu Recht) ich wars nicht.

Und nu?

Sheepy
16.06.2011, 09:12
Ich denke dann würde es vor Gericht gehen und der Richter würde Ali das nicht glauben.

Weil wer sollte soetwas tun?
Ein Mitkonkurrent? Garantiert nicht. Der wäre ja schön blöd wenn er die ganze Zeit für seinen Mitbewerber kostenlose Werbung streut die ihn in bedrengniss bringen sollen.
Das wird "Ali" in dem fall wohl mehr bringen als kosten.

Ansonsten jemand aus dem persönlichen umfeld von "Ali" der im schädigen will. Aber der müsste schon genaue Inforationen haben bei was für Adressen es für "Ali" gefährlich wird.
Ansonsten würde er ihm auch wohl wieder mehr gutes tun als schaden.

Also denke ich das wenn "Ali" nicht nachweisen kann das er und seine Leute es definitiv nicht wahren siehts schlecht für ihm aus, zumal in der Vergangenheit "Ali" schon öfter gesagt hat das es nicht mehr vorkommt und er hat sich trotzdem nicht dran gehalten.

Und wenn "Ali" schlau ist hat er für seine Leute eh fest gebiete und lässt sich von denen Vertraglich zusichern das die an eben diesen Adressen keine Karten streuen.

Und im schlimmsten fall wird "Ali" zu "Murrat" und der kläger schaut inne röhre :D

P.S.: Ich bin kein Jurist und das ist meine Leihenhafteeinschätzung. Ich lasse mich gerne korrigieren ^^

Stadtinspektor
16.06.2011, 15:55
So schauts aus. Gilt ebenso für den Briefkasten. Daher prangt bei mir schon seit Jahren erfolgreich ein Aufkleber mit "Keine Werbung einwerfen - sonst Anwalt!" am Briefkasten. :icon12:

Öhm wird der Anwalt dann per Post zugestellt oder als Fax? :icon10:

Nachteule
20.06.2011, 17:54
Hallo, Gaul,


Jetzt kommt noch was hinzu:
Jemand will ALI in Bedrängnis bringen, baut sich Visitenkarten mit seinen Daten und bringt die unters Volk.
ALI sagt aber (zu Recht) ich wars nicht.

Und nu?

man muss gar nicht die Karten fälschen, sondern nimmt die vorhandenen Karten und steckt sie an die Fahrzeuge, deren Fahrer/Halter nicht belästigt werden wollen.

Es ist fraglich, ob dann überhaupt etwas passiert, weil man dies kaum nachweisen kann.

Wäre es anders, würde so mancher Gewerbetreibende Prospekte eines Konkurrenzunternehmens heimlich aus den Briefkästen entwenden (soweit zugänglich) und diese in die Briefkästen werfen lassen, deren Besitzer solche Post nicht haben wollen.

Ruck zuck hätte der Laden dann unberechtigterweise mit massiven Abmahnungen zu kämpfen.

Viele Grüße,

Nachteule

Laie
21.06.2011, 07:52
falls es so wäre, dass das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum stünde -
wäre dann nicht eine Überprüfung ob einer gebühren-/ erlaubnispflichtigen Sondernutzung von Seiten der Verwaltung/ Ordnungsbehörde hilfreich ?
(OLG Düsseldorf, 01.07.2010, Az. IV-4RBs-25/10)

Möglicherweise schrecken die Unkosten /Bußgelder die Kärtchenstecker ab und die Kommune profitiert noch nebenbei.

LG

Kalla510
19.11.2011, 12:11
Karten einfach wegwerfen!