stevie23
14.07.2011, 13:43
Hallo,
habe ein juristisches Problem und konnte meinem Bekannten trotz einiger Erfahrung nicht wirklich weiterhelfen.
Dieser hat mir folgenden Sachverhalt vorgetragen:
Ausgangssituation:
OHG meldet insolvenz an und Gesellschafter (G) aufgrund unzureichender Einkünfte und privater Haftungsverpflichtung nach Gesellschaftsrecht einige Zeit später auch Privatinsolvenz.
Nun hat ein Versicherungsgeber von G uneingebrachte Forderungen gegen G als Privatperson, welche allerdings nicht in die Haftungsmasse mit aufgenommen wurden.
G hat dementsprechend Bedenken, dass die Forderung nach Ablauf der Befreiungsfrist (6 Jahre) geltend gemacht werden könnte. Er hält die Forderung nicht für unbegründet, jedoch für einen Teil der Haftungsmasse und möchte daher Widerspruch gegen die Forderung als solche einlegen.
Er wird allerdings darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen bei Unbegründetheit zum Verlust der Rechtschuldfreiheit führen könnte.
Fragen:
1. Kann ein unbegründeter Widerspruch im Allgemeinen zum Verlust der Rechtschuldbefreiung führen?
2. Ist der Widerspruch prinzipiell begründet? Gehören Versicherungsbeiträge eines Schuldners in die Insolvenzmasse?
3. Kann eine solche Forderung bei Nicht-Widerspruch nach 6 Jahren vorgebracht werden und besitzt sie dann noch Gültigkeit?
3. Welche wichtigen Normen sind hier einschlägig und zu beachten?
Schönen Dank schonmal für die Auskünfte.
habe ein juristisches Problem und konnte meinem Bekannten trotz einiger Erfahrung nicht wirklich weiterhelfen.
Dieser hat mir folgenden Sachverhalt vorgetragen:
Ausgangssituation:
OHG meldet insolvenz an und Gesellschafter (G) aufgrund unzureichender Einkünfte und privater Haftungsverpflichtung nach Gesellschaftsrecht einige Zeit später auch Privatinsolvenz.
Nun hat ein Versicherungsgeber von G uneingebrachte Forderungen gegen G als Privatperson, welche allerdings nicht in die Haftungsmasse mit aufgenommen wurden.
G hat dementsprechend Bedenken, dass die Forderung nach Ablauf der Befreiungsfrist (6 Jahre) geltend gemacht werden könnte. Er hält die Forderung nicht für unbegründet, jedoch für einen Teil der Haftungsmasse und möchte daher Widerspruch gegen die Forderung als solche einlegen.
Er wird allerdings darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen bei Unbegründetheit zum Verlust der Rechtschuldfreiheit führen könnte.
Fragen:
1. Kann ein unbegründeter Widerspruch im Allgemeinen zum Verlust der Rechtschuldbefreiung führen?
2. Ist der Widerspruch prinzipiell begründet? Gehören Versicherungsbeiträge eines Schuldners in die Insolvenzmasse?
3. Kann eine solche Forderung bei Nicht-Widerspruch nach 6 Jahren vorgebracht werden und besitzt sie dann noch Gültigkeit?
3. Welche wichtigen Normen sind hier einschlägig und zu beachten?
Schönen Dank schonmal für die Auskünfte.