PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die Polizei


Anna-Bonney
28.03.2007, 12:56
habe mal eine frage, worin liegt der unterschied zwischen gehobenen und mittleren dienst, wenn es diese unterscheidung überhaupt noch gibt.

Kontrajunkie
28.03.2007, 13:27
Hallo,

Die Amtsbezeichnungen der Polizeibeamten - umgangssprachlich auch Dienstgrade genannt - sind in Deutschland die beamtenrechtliche Bezeichnungen von Ämtern, die ein Polizeivollzugsbeamter inne hat. Bei Beamten bis zur Anstellung wird sie Dienstbezeichnung genannt, da ihnen noch kein Amt übertragen wurde.

Sie sind für den mittleren, den gehobenen und den höheren Dienst bis einschließlich Besoldungsgruppe A 16 gleich. Lediglich für Beamte die besondere Führungspositionen der Besoldungsordnung B wahrnehmen, sind landesrechtliche Regelungen getroffen. Die Dienstbezeichnung von Beamten im Vorbereitungsdienst sind landesrechtlich geregelt, die Besoldung dagegen ist bundesweit gleich und bestimmt sich nach dem Eingangsamt.

Also gibt's diese Unterschiede bei der Polizei 'kaum' ;) Jedenfalls falls ich das jetzt richtig verstanden habe o.0

Grafenwalder
28.03.2007, 17:43
In die Laufbahn des gehobenen dienstes kann man einsteigen, wenn man Abitur hat. Beim mittleren Dienst genügt der Realschulabschluss.

sinchen
29.03.2007, 15:09
In vielen Bundesländern wird gar nicht mehr im mittleren Dienst (Polizeimeister bis A9) ausgebildet, dort gibt es nur noch den gehobenen Dienst (Kommissar ab A9 bis A12) und den höheren.

Erkennung Uniform:
mittlerer Dienst: grüne Stern(e)
gehobener Dienst: silberne Stern(e)
höherer Dienst: goldene Stern(e)

Der gehobene Dienst hat sozusagen auch die Weisungsbefugnis über den mittleren Dienst und der höhere über den gehobenen.

sinchen
29.03.2007, 15:17
Amtsbezeichnungen:

Polizeimeister
Polizeiobermeister
Polizeihauptmeister

Kommissar
Oberkommissar
Hauptkommissar
Erster Hauptkommissar

Unterschiede: Besoldung und Stand in der Hierarchie!

Rechtspfleger
29.03.2007, 15:26
@Anna

Maßgeblicher Unterschied ist, wie bei allen Beamtenlaufbahnen, als erstes mal die Einstellungsvoraussetzungen:

Mittlerer Dienst = Mittlere Reife
Gehobener Dienst = Abitur/Fachabitur
Höherer Dienst = Studium

Im Polizeidienst wird in vielen Bundesländern nicht mehr im mittleren Dienst ausgebildet, da eine eingeholte Studie zum Ergebnis kam, dass die Tätigkeit eines Polizeibeamten von Ihrer Schwierigkeit her immer als gehobener Dienst einzustufen sei.
(Ist auch einleuchtend, da im Polzeidienst Streifenbeamte des mittl. und des geh. Dienstes in weiten teilen die gleichen aufgaben hatten/haben).

In der weiteren Entwicklung zeigen sich weitere Unterschiede.

Auftiegsmöglichkeiten in Führungspositionen (Dienstgruppenleiter etc.) stehen nur Beamten des gehobenen Dienstes offen.

In NRW z.B. spricht man von einer in Abschnitte aufgeteilten "Einheitslaufbahn" was aber im Ergebnis aufs gleiche rauskommt.

§ 2 (Fn 4)
Laufbahn, Ämter, Amtsbezeichnung

(1) Die Laufbahn der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten ist eine Einheitslaufbahn, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Einheitslaufbahn gliedert sich in die Laufbahnabschnitte I bis III.

(2) Soweit dienstrechtliche Vorschriften anzuwenden sind, die auf Laufbahngruppen abstellen, gilt der Laufbahnabschnitt I als eine Laufbahn des mittleren Dienstes, der Laufbahnabschnitt II als eine Laufbahn des gehobenen Dienstes und der Laufbahnabschnitt III als eine Laufbahn des höheren Dienstes.

Anna-Bonney
29.03.2007, 17:13
vielen dank für die infos.



hmmmm.....muß ich echt mal überlegen. vll bewerb ich mich dort einfach mal.

Grafenwalder
12.04.2007, 17:03
Tipp: Ist sehr langweilig! Bewirb dich besser bei der Staatsanwaltschaft, ist

1. interessanter und
2. anspruchsvoller

Anna-Bonney
12.04.2007, 17:44
anspruchsvolle tätigkeiten liegen mir nicht so.....:wink:

semidivinus
12.04.2007, 18:55
Ist ganz gut, ein paar Ex-Kollegen zu haben. Hat mich schon mal vor einem Führerscheinverlust bewahrt (muss wohl in Gedanken gewesen sein). Er meinte damals nur, da käme Niki Lauda angeflogen und war ganz überrascht, mich nach Jahren wiederzusehen. Wobei ich natürlich grundsätzlich angemessen fahre. Was heißt grundsätzlich? (Es gibt Ausnahmen!)

Anna-Bonney
13.04.2007, 10:14
ich würde ihnen die Fe sofort und mit ziemlicher freude entziehen.

da würde ich nix anbrennen lassen.