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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche Rechtswege habe ich bei Androhung körperlicher Gewalt?


E.T.
23.06.2004, 16:56
Hallo,

meiner Lebensgefährtin und mir wurde mit körperlicher Gewalt durch ihren leiblichen Vater gedroht. Wortwörtlich sagte er: "ich haue euch beiden in die Fresse rein....".

Bitte um viele Antworten.

Danke

Rechtspfleger
23.06.2004, 17:21
Hi,

zunächst haben Sie den (leider nicht besonders wirksamen) Weg zivilrechtlich eine Einstweilige Verfügung zu erwirken, durch die dem Antragsgegner derartiges Untersagt wird.
Um die Erfolgsaussichten und den Sinn einer solchen Maßnahme zu beurteilen sind Ihre Informationen zu dürftig.

Strafrechtlich können Sie eine Strafanzeige wegen Bedrohung (§241 StGB) erstatten. Einne Schutz werden Sie aber auch hierdurch nicht erhalten.

Gruß
Rpfl.

Faust
24.06.2004, 11:40
Die strafrechtliche Bedrohung ist hier nicht einschlägig, da kein Verbrechen angedroht wird.

Tatbestandsmäßig erscheint mir hier die Beleidigung ("Fresse") nach § 185 StGB und sollte die Drohung mit einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verknüpft worden sein, läge zudem eine Nötigung nach § 240 StGB vor.


@E.T.

Worum geht es eigentlich? Hat der Vater etwas gegen Eure Freundschaft? Oder gibt es andere Gründe für seine Aggressionen?

Rechtspfleger
24.06.2004, 11:49
Die strafrechtliche Bedrohung ist hier nicht einschlägig, da kein Verbrechen angedroht wird.

Stimmt!

Mir war entgangen, dass sich Bedrohung auf Verbrechen beschränkt.
KV ist ja nur ein Vergehen.

Gruß
Rpfl.

exorzis7
24.06.2004, 12:25
Folglich währe die Aussage: "Halt deinen Mund, sonst verprügel ich dich windel weich" nicht strafbar? :roll:

Rechtspfleger
24.06.2004, 12:40
Doch, das wäre dann Nötigung (§ 240 StGB):

Da hier der Angesprochene durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (Windelweich prügeln) zu einem Handeln (Mund halten) genötigt wird.

Gruß
Rpfl.

cyfarwyddi
24.06.2004, 15:09
Folglich währe die Aussage: "Halt deinen Mund, sonst verprügel ich dich windel weich" nicht strafbar? :roll:Hingegen erfüllt die Aussage: "Halt deinen Mund, sonst erwürge ich Dich" neben der Nötigung auch den Tatbestand der Bedrohung. Da Erwürgen töten wäre, somit Androhung eines Verbrechens.


MfG