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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sicherungshypothek im Grunbuch



Paragrafenreiter
03.07.2011, 21:36
Hallo zusammen,
Ich habe keine direkte Frage zur ZVG, aber was weitläufig damit zu tun hat.
Wenn in einem Grundbuch eine Sicherungshypothek aufgrund eines Vergleichs unter Angabe des Aktenzeichens, besteht die Möglichkeit den Vergleich einzusehen?
Ist das eine öffentlich zugängliche Information und kann ich das evtl. sogar online irgendwo einsehen?
Gruß und Dank
Paragrafenreiter

Anagrom Ataf
03.07.2011, 22:01
besteht die Möglichkeit den Vergleich einzusehen?Für wen?
Ist das eine öffentlich zugängliche Information und kann ich das evtl. sogar online irgendwo einsehen?Nein. Dafür wäre auch keine Notwendigkeit und auch kein Sinn zu sehen.

Paragrafenreiter
04.07.2011, 11:03
Danke für deine Anwort
Ich will kurz erläutern, welche Intention sich dahinter verbirgt.
Wir interessieren uns für eine Neubau-Immobilie. Dort ist eine Sicherungshypothek von deren Bauträger eingetragen, aufgrund eines Vergleichs.
Mich würde halt brennend interessieren, worüber die sich verglichen haben. Insbesondere bei welchen Punkten am Haus es Streitigkeiten gab und ob ich diese besonders unter Augenschein nehmen müsste.

Grüße
Paragrafenreiter

Reinhard-Otto
04.07.2011, 11:14
Aus der eingetragenen Sicherungshypothek ergeben sich doch auch die Parteien dieses Vergleiches.

Warum ermitteln Sie nicht die Anschrift eines dieser Beteiligten und fragen dort höflich an, ob Sie Einsicht in den Vergleich bekommen könnten.

Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie zwar nicht, aber möglicherweise kommen Sie so viel schneller ans gewünschte Ziel.

Paragrafenreiter
04.07.2011, 22:26
Ja die Parteien sind ersichtlich, aber ich wollte den nur als letzte Instanz ansprechen. Ich weiß ja nicht in welchem Kontakt die noch stehen und mir einen möglichen Kauf damit versauen.
Meine kleine Hoffnung war den Vergleich irgendwie einsehen zu können. Gerichtsurteile werde ja auch teilweise veröffentlicht.
Ich werde wohl den Verkäufer einfach direkt ansprechen.

Gruß und Dank

magschokolade
10.07.2011, 21:42
Eine Kopie des Vergleichs müsste sich in der Grundbuchakte befinden. Die Akteneinsicht in die Grundbuchakte wird allerdings nur bei berechtigtem Interesse gewährt, das berechtigte Interesse muss auch glaubhaft dargelegt werden.

Ein berechtigtes Interesse könnte evtl. dann vorliegen, wenn die Verkaufs- / Kaufabsicht dem Grundbuchamt schriftlich nachgewiesen wird.

Anagrom Ataf
10.07.2011, 21:52
Ein berechtigtes Interesse könnte evtl. dann vorliegen, wenn die Verkaufs- / Kaufabsicht dem Grundbuchamt schriftlich nachgewiesen wird. Nein. Ein Interessent braucht die Zustimmung des Eigentümers.