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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vertragsabschluss mittels Aufzeichnung einer telefonischen Willenserklärung



zacmatt
13.06.2011, 15:44
Sehr geehrtes Forum,

ich habe folgende Frage:

Ich bin Kunde eines namhaften Mobilfunkunternehmens. Nach fristgerechter Kündigung wurde mir von besagtem Unternehmen telefonisch ein Angebot zur Rücknahme der Kündigung und Verlängerung meines Vertrages gemacht, das deutlich bessere Konditionen beinhaltete, als in den Standardtarifen beworben wird.

Dieses Angebot habe ich angenommen. Bestätigt wurde das Ganze mittels einer Sprachaufnahme nach dem Motto (sinngemäß wiedergegeben):

Operator: Sehr geehrter Herr xx, sind Sie einverstanden, dass unser Gespräch aufgezeichnet wird?
Ich: Ja
Operator: Ok, sehr geehrter Herr xx, wir bieten Ihnen an, die Kündigung zurückzunehmen und Ihren Vertrag zu folgenden Konditionen zu verlängern: Sie nutzen künftig den Tarif xx, mit den Optionen x1, x2 und x3 und profitieren darüber hinaus von einer monatlichen Vergünstigung in Höhe von xx EUR. Sind Sie damit einverstanden?
Ich: Ja

Soweit so gut. Nun weigert sich das Unternehmen aber, mir die zugesagten Tarifoptionen x1, x2 und x3 zur Verfügung zu stellen. Ich habe mich bereits schriftlich beschwert und auf die Sprachaufnahme verwiesen, das hat aber nichts geholfen. Bislang werden mir die Tarifoptionen weiterhin verweigert.

Darüber hinaus habe ich das Unternehmen gebeten, mir die Sprachaufnahme zur Verfügung zu stellen, was mit folgender Begründung abgelehnt wurde:

"Sie bitten um den Mitschnitt unseres Gesprächs vom xx. Mai 2011 - diesen Wunsch können wir Ihnen leider nicht erfüllen. Zum Hintergrund:
Die Mitschnitte dienen unserer internen Qualitätskontrolle und werden auf Wunsch unserer Kunden auch gezielt von uns ausgewertet. So können wir Missverständnisse oder Fehler aufklären und individuelle Lösungen finden. Die Aufzeichnungen bewahren wir drei Monate auf, danach werden sie gelöscht.
Ein Recht darauf, den Original-Mitschnitt des Gesprächs zugeschickt zu bekommen, leitet sich daraus allerdings nicht ab. Dafür bitten wir Sie um Verständnis."

Weiterhin wurde mir nahe gelegt, von meinem 14tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, damit "der Vertrag wieder auf den Kündigungszustand zurückgesetzt werden kann und die Konditionen von vorne neu gebucht werden können". Das ich die Konditionen erneut bekommen werde, wollte man mir aber nicht schriftlich zusichern. In diesem Zusammenhang habe ich den Verdacht, dass der Operator mir Konditionen zugesichert hat, die entweder in dieser Form nicht abbildbar sind oder die seine Kompetenzen überschritten haben. Deshalb wäre es für das Unternehmen natürlich toll, wenn ich das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen würde. ;-)

Nun zu meiner Frage - ich bitte im Voraus um Entschuldigung, falls ich Begriffe aus dem Recht laienhaft verwenden sollte:

Aus meiner jetzigen Sicht ist durch die Sprachaufnahme eine beidseitige Willenserklärung erfolgt und somit ein rechtskräftiger Vertrag zustandegekommen, an den sich beide Vertragsparteien zu halten haben. Ich kann also darauf bestehen, dass mir die Tarifoptionen wie vereinbart gebucht werden. Ist das richtig?

Weiterhin beinhaltet die Sprachaufnahme meine Stimme und personenbezogene Daten, deshalb ist das Unternehmen verpflichtet, mir diese zur Verfügung zu stellen. Ist diese Aussage richtig? Gibt es anderweitig Gründe, die das Unternehmen verpflichten, mir die Sprachaufnahme auszuhändigen?

Für Tipps und Hinweise - insbesondere zum rechtlichen Hintergrund der ganzen Geschichte - bin ich euch sehr dankbar!

Mit besten Grüßen

zacmatt

Likedeeler
13.06.2011, 16:17
Aus meiner jetzigen Sicht ist durch die Sprachaufnahme eine beidseitige Willenserklärung erfolgt und somit ein rechtskräftiger Vertrag zustandegekommen, an den sich beide Vertragsparteien zu halten haben. Ich kann also darauf bestehen, dass mir die Tarifoptionen wie vereinbart gebucht werden. Ist das richtig?
Das ist soweit richtig. Allerdings stellt sich natürlich das Problem der Beweisbarkeit...




Weiterhin beinhaltet die Sprachaufnahme meine Stimme und personenbezogene Daten, deshalb ist das Unternehmen verpflichtet, mir diese zur Verfügung zu stellen. Ist diese Aussage richtig? Gibt es anderweitig Gründe, die das Unternehmen verpflichten, mir die Sprachaufnahme auszuhändigen?

Ich kann hier keinen Anspruch auf Herausgabe oder auch nur Mitteilung des Tonbandmitschnittes ableiten. Ein solches Recht hätte vor der Aufnahme vereinbart werden müssen. Das hat natürlich bedauerlicherweise mittelbare Auswirkungen auf die oben bereits angesprochene Beweisbarkeit eines entsprechenden Vertragsschlusses.

zacmatt
13.06.2011, 16:28
Hallo likedeeler,

vielen Dank für deine Antwort und Hilfe!

Schade, dass es keine zwingenden Gründe gibt, die das Unternehmen verpflichten, mir die Sprachaufnahme auszuhändigen.

Aus meiner laienhaften Sicht gehe ich aber davon aus, das bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Sprachaufnahme als Beweismittel dienen müsste und nicht einfach "verschwinden" kann, oder?

Interessant ist, dass das entsprechende Unternehmen diese Vorgehensweise systematisch verwendet, da im unternehmenseigenen Forum viele Nutzer klagen, dass ihnen Konditionen mittels Sprachaufzeichnung zugesichert wurden, die im Nachhinein nicht eingehalten werden, oder mit Begründungen wie "ein neuer Mitarbeiter hat sich zu weit aus dem Fenster gelehnt", "systemseitig so garnicht buchbar", etc. verweigert werden. Alle Nutzer berichten weiterhin, dass ihnen die Sprachaufnahmen nicht ausgehändigt werden.

Dieses Vorgehen halte ich auch rechtlich für äußerst fragwürdig, nicht? Insbesondere da es sich wirklich um ein sehr namhaftes und großes Unternehmen handelt.

Beste Grüße

zacmatt

Likedeeler
13.06.2011, 16:38
Aus meiner laienhaften Sicht gehe ich aber davon aus, das bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Sprachaufnahme als Beweismittel dienen müsste und nicht einfach "verschwinden" kann, oder?
Schon möglich. Das würde aber voraussetzen, dass der Anbieter die Aufnahme freiwillig in den Prozess einbringt. Das Gericht wird und darf dahingehend keine eigenständigen Ermittlungen betreiben.

Ein freiwilliges Offenbaren der eigenen Aufnahmen zu Beweiszwecken wird aber zumindest dann unwahrscheinlich, wenn sich aus den Aufnahmen etwas anderes ergibt als beabsichtigt.

Folglich wäre eine Vorlegung durch den Anbieter in einem gerichtlichen Verfahren wohl nur wahrscheinlich, wenn Sie den Vertragsschluss an sich bestreiten. Nur dann würden Sie eben den Prozess verlieren und mit Kosten belastet, die den Vorzug des entsprechenden Vertrages wohl mindestens egalisieren.


Interessant ist, dass das entsprechende Unternehmen diese Vorgehensweise systematisch verwendet, da im unternehmenseigenen Forum viele Nutzer klagen, dass ihnen Konditionen mittels Sprachaufzeichnung zugesichert wurden, die im Nachhinein nicht eingehalten werden, oder mit Begründungen wie "ein neuer Mitarbeiter hat sich zu weit aus dem Fenster gelehnt", "systemseitig so garnicht buchbar", etc. verweigert werden. Alle Nutzer berichten weiterhin, dass ihnen die Sprachaufnahmen nicht ausgehändigt werden.
Das wäre eine miese Masche, die durch entsprechende Inaussichtstellung von Provisionen für die ködernden Hotlinemitarbeiter wohl noch forciert wird. Das wäre ein Grund, auf derartige Vertragsschlüsse zu verzichten und sich das Angebot zumindest schriftlich machen zu lassen. Aber dazu ist es bei Ihnen wohl zu spät.

zacmatt
13.06.2011, 16:53
Hallo likedeeler,

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

Ich sehe, diesmal scheint das Mobilfunkunternehmen gewonnen zu haben - jetzt bleibt mir nur zu hoffen, das kulanterweise die Konditionen nach meiner Beschwerde doch noch gebucht werden. Wenn ich mich da nur mal im Voraus informiert hätte! *seufz*

Künftig werde ich mit diesem Unternehmen und bei vertragsbezogenen Themen nur noch schriftlich kommunizieren. Der Verdacht der "miesen Masche" erhärtet sich allerdings dadurch, das ich bei anderen Angelegenheiten häufig schon nach schriftlichen Angeboten etc. gefragt habe und diese mit der Begründung, die Angebote seien tagesgültig, weshalb das nicht helfen würde, abgewimmelt wurden.

Mit etwas Abstand betrachtet würde ich dieses Verhalten nun auch eher den üblichen Telefonverkäufern / -betrügern und nicht einem namhaften Konzern zuschreiben.

Ich danke in jedem Fall für Ihre Hilfe und die Auskunft!

Beste Grüße

zacmatt

Riverrun
14.06.2011, 10:43
Schon möglich. Das würde aber voraussetzen, dass der Anbieter die Aufnahme freiwillig in den Prozess einbringt. Das Gericht wird und darf dahingehend keine eigenständigen Ermittlungen betreiben.


Das ist in zweierlei Hinsicht unzutreffend. Erstens: Das Gericht darf selbstredend gem. § 144 ZPO motu proprio die Inaugenscheinnahme der Aufzeichnung veranlassen. Es wird dies nur regelmäßig nicht tun. Zweitens: natürlich kann auch der Kunde die Aufzeichnung in den Prozess einbringen. Der Beweisantritt würde dann durch Bezeichnung der Aufnahme und der Aufforderung, eine Frist nach § 144 Abs. 3 ZPO zu setzen erfolgen, erfolgen. Bei Weigerung wäre § 371 Abs. 3 ZPO anzuwenden.

Merkattor
15.06.2011, 23:11
Vorab sei noch auf das Beweissicherungsverfahren hingewiesen, das auch schon vor dem eigentlichen Verfahren durchgeführt werden kann.