zacmatt
13.06.2011, 15:44
Sehr geehrtes Forum,
ich habe folgende Frage:
Ich bin Kunde eines namhaften Mobilfunkunternehmens. Nach fristgerechter Kündigung wurde mir von besagtem Unternehmen telefonisch ein Angebot zur Rücknahme der Kündigung und Verlängerung meines Vertrages gemacht, das deutlich bessere Konditionen beinhaltete, als in den Standardtarifen beworben wird.
Dieses Angebot habe ich angenommen. Bestätigt wurde das Ganze mittels einer Sprachaufnahme nach dem Motto (sinngemäß wiedergegeben):
Operator: Sehr geehrter Herr xx, sind Sie einverstanden, dass unser Gespräch aufgezeichnet wird?
Ich: Ja
Operator: Ok, sehr geehrter Herr xx, wir bieten Ihnen an, die Kündigung zurückzunehmen und Ihren Vertrag zu folgenden Konditionen zu verlängern: Sie nutzen künftig den Tarif xx, mit den Optionen x1, x2 und x3 und profitieren darüber hinaus von einer monatlichen Vergünstigung in Höhe von xx EUR. Sind Sie damit einverstanden?
Ich: Ja
Soweit so gut. Nun weigert sich das Unternehmen aber, mir die zugesagten Tarifoptionen x1, x2 und x3 zur Verfügung zu stellen. Ich habe mich bereits schriftlich beschwert und auf die Sprachaufnahme verwiesen, das hat aber nichts geholfen. Bislang werden mir die Tarifoptionen weiterhin verweigert.
Darüber hinaus habe ich das Unternehmen gebeten, mir die Sprachaufnahme zur Verfügung zu stellen, was mit folgender Begründung abgelehnt wurde:
"Sie bitten um den Mitschnitt unseres Gesprächs vom xx. Mai 2011 - diesen Wunsch können wir Ihnen leider nicht erfüllen. Zum Hintergrund:
Die Mitschnitte dienen unserer internen Qualitätskontrolle und werden auf Wunsch unserer Kunden auch gezielt von uns ausgewertet. So können wir Missverständnisse oder Fehler aufklären und individuelle Lösungen finden. Die Aufzeichnungen bewahren wir drei Monate auf, danach werden sie gelöscht.
Ein Recht darauf, den Original-Mitschnitt des Gesprächs zugeschickt zu bekommen, leitet sich daraus allerdings nicht ab. Dafür bitten wir Sie um Verständnis."
Weiterhin wurde mir nahe gelegt, von meinem 14tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, damit "der Vertrag wieder auf den Kündigungszustand zurückgesetzt werden kann und die Konditionen von vorne neu gebucht werden können". Das ich die Konditionen erneut bekommen werde, wollte man mir aber nicht schriftlich zusichern. In diesem Zusammenhang habe ich den Verdacht, dass der Operator mir Konditionen zugesichert hat, die entweder in dieser Form nicht abbildbar sind oder die seine Kompetenzen überschritten haben. Deshalb wäre es für das Unternehmen natürlich toll, wenn ich das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen würde. ;-)
Nun zu meiner Frage - ich bitte im Voraus um Entschuldigung, falls ich Begriffe aus dem Recht laienhaft verwenden sollte:
Aus meiner jetzigen Sicht ist durch die Sprachaufnahme eine beidseitige Willenserklärung erfolgt und somit ein rechtskräftiger Vertrag zustandegekommen, an den sich beide Vertragsparteien zu halten haben. Ich kann also darauf bestehen, dass mir die Tarifoptionen wie vereinbart gebucht werden. Ist das richtig?
Weiterhin beinhaltet die Sprachaufnahme meine Stimme und personenbezogene Daten, deshalb ist das Unternehmen verpflichtet, mir diese zur Verfügung zu stellen. Ist diese Aussage richtig? Gibt es anderweitig Gründe, die das Unternehmen verpflichten, mir die Sprachaufnahme auszuhändigen?
Für Tipps und Hinweise - insbesondere zum rechtlichen Hintergrund der ganzen Geschichte - bin ich euch sehr dankbar!
Mit besten Grüßen
zacmatt
ich habe folgende Frage:
Ich bin Kunde eines namhaften Mobilfunkunternehmens. Nach fristgerechter Kündigung wurde mir von besagtem Unternehmen telefonisch ein Angebot zur Rücknahme der Kündigung und Verlängerung meines Vertrages gemacht, das deutlich bessere Konditionen beinhaltete, als in den Standardtarifen beworben wird.
Dieses Angebot habe ich angenommen. Bestätigt wurde das Ganze mittels einer Sprachaufnahme nach dem Motto (sinngemäß wiedergegeben):
Operator: Sehr geehrter Herr xx, sind Sie einverstanden, dass unser Gespräch aufgezeichnet wird?
Ich: Ja
Operator: Ok, sehr geehrter Herr xx, wir bieten Ihnen an, die Kündigung zurückzunehmen und Ihren Vertrag zu folgenden Konditionen zu verlängern: Sie nutzen künftig den Tarif xx, mit den Optionen x1, x2 und x3 und profitieren darüber hinaus von einer monatlichen Vergünstigung in Höhe von xx EUR. Sind Sie damit einverstanden?
Ich: Ja
Soweit so gut. Nun weigert sich das Unternehmen aber, mir die zugesagten Tarifoptionen x1, x2 und x3 zur Verfügung zu stellen. Ich habe mich bereits schriftlich beschwert und auf die Sprachaufnahme verwiesen, das hat aber nichts geholfen. Bislang werden mir die Tarifoptionen weiterhin verweigert.
Darüber hinaus habe ich das Unternehmen gebeten, mir die Sprachaufnahme zur Verfügung zu stellen, was mit folgender Begründung abgelehnt wurde:
"Sie bitten um den Mitschnitt unseres Gesprächs vom xx. Mai 2011 - diesen Wunsch können wir Ihnen leider nicht erfüllen. Zum Hintergrund:
Die Mitschnitte dienen unserer internen Qualitätskontrolle und werden auf Wunsch unserer Kunden auch gezielt von uns ausgewertet. So können wir Missverständnisse oder Fehler aufklären und individuelle Lösungen finden. Die Aufzeichnungen bewahren wir drei Monate auf, danach werden sie gelöscht.
Ein Recht darauf, den Original-Mitschnitt des Gesprächs zugeschickt zu bekommen, leitet sich daraus allerdings nicht ab. Dafür bitten wir Sie um Verständnis."
Weiterhin wurde mir nahe gelegt, von meinem 14tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, damit "der Vertrag wieder auf den Kündigungszustand zurückgesetzt werden kann und die Konditionen von vorne neu gebucht werden können". Das ich die Konditionen erneut bekommen werde, wollte man mir aber nicht schriftlich zusichern. In diesem Zusammenhang habe ich den Verdacht, dass der Operator mir Konditionen zugesichert hat, die entweder in dieser Form nicht abbildbar sind oder die seine Kompetenzen überschritten haben. Deshalb wäre es für das Unternehmen natürlich toll, wenn ich das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen würde. ;-)
Nun zu meiner Frage - ich bitte im Voraus um Entschuldigung, falls ich Begriffe aus dem Recht laienhaft verwenden sollte:
Aus meiner jetzigen Sicht ist durch die Sprachaufnahme eine beidseitige Willenserklärung erfolgt und somit ein rechtskräftiger Vertrag zustandegekommen, an den sich beide Vertragsparteien zu halten haben. Ich kann also darauf bestehen, dass mir die Tarifoptionen wie vereinbart gebucht werden. Ist das richtig?
Weiterhin beinhaltet die Sprachaufnahme meine Stimme und personenbezogene Daten, deshalb ist das Unternehmen verpflichtet, mir diese zur Verfügung zu stellen. Ist diese Aussage richtig? Gibt es anderweitig Gründe, die das Unternehmen verpflichten, mir die Sprachaufnahme auszuhändigen?
Für Tipps und Hinweise - insbesondere zum rechtlichen Hintergrund der ganzen Geschichte - bin ich euch sehr dankbar!
Mit besten Grüßen
zacmatt