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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Impressumpflicht Idealverein



bandenwerfer
02.07.2011, 18:07
Wie schaut es mit der Impressumspflicht für die Homepage eines Idealvereines aus?

Reine Info-Seite (Ergebnisse, Tabellen, Spielpläne, Mannschaften, etc.), ohne Werbung.

Wäre dankbar für weiterführende Informationen. Habe bis jetzt leider nur widersprüchliche Informationen gefunden.

Vielen Dank.

Anagrom Ataf
02.07.2011, 18:17
§ 6 TDG regelte das schon früher. Jetzt steht es im TMG. Geschäftsmäßig ist ein nachhaltiges Angebot von Informations und Kommunikationsdiensten und auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es nicht an. Nachhaltigkeit ist schon vorhanden, wenn die Internetseite regelmäßig auf Dauer eingerichtet ist. Auch wenn die Rechtsprechung ggf. Ausnahmen sieht, sollte man sich nicht auf das Risiko von Abmahnungen etc. einlassen.

manshadow
02.07.2011, 18:26
Die Impressumspflicht ergibt sich aus § 1 Abs. 4 TMG, § 55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag).
Sofern der Verein also "nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient", hat er ein Impressum zu führen.



(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. Namen und Anschrift sowie

2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

(2) ...
(3) ...



Siehe auch § 5 TMG (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html)

Geschäftsmäßig ist eine Website auch schon dann, wenn nur irgendwo ein Werbebanner drauf ist.

Im Grunde kann man sagen, dass ausnahmslos alle Betreiber irgendwelcher Websites zumindest Name und Anschrift bekanntgeben müssen.

Erbsenzähler
02.07.2011, 19:03
Beruflich hab ich regelmäßig mit Abmahnungen wegen dem Impressum zu tun.

Ich kann nur raten alle Angaben zu tätigen, die Abmahnindustrie hat Zuwachsraten da träumt jeder Wirtschaftsminister von.

- Anschrift des Vereins
- voller Name des Verantwortlichen
- Telefonnummer
- Emailadresse

- falls der Verein eingetragen ist, das Amtsgericht und die Registernummer
- Name vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied

bandenwerfer
02.07.2011, 19:51
alle Klarheiten beseitigt ;)

vielen Dank euch dreien.