Neuling
02.07.2011, 17:39
Ein Mieter hat in der Vergangenheit unregelmäßig und in Teilbeträgen, zum Teil falsch bezeichnet, gezahlt. Die Zahlungseingänge wurden exakt nach Vorschrift (nach Bezeichnung und dann nach Eingangsmonat) angerechnet. Der Rest wurde auf rückständige Zahlungen angerechnet. Es verblieb zum Schluß ein ganz geringer Restbetrag, für den der Mieter zum Ausgleich eine Eigenleistung erbringen soll. Kann man folgende Formulierung verwenden:
"Mit dem heutigen Tag sind die Mietzahlungen bis auf einen Rückstand von ... Euro vollständig ausgeglichen. Zum Ausgleich dieses Mietrückstandes wurde zwischen Mieter und Vermieter ... vereinbart".
Nicht daß der Mieter aus einer ggf. unglücklichen Formulierung ableitet, er müsse in Zukunft keine Miete mehr zahlen...
Oder sollte man zur Sicherheit noch anfügen: "Die durch den Mieter zu zahlende monatliche Miete bleibt bis auf weiteres unverändert. "
"Mit dem heutigen Tag sind die Mietzahlungen bis auf einen Rückstand von ... Euro vollständig ausgeglichen. Zum Ausgleich dieses Mietrückstandes wurde zwischen Mieter und Vermieter ... vereinbart".
Nicht daß der Mieter aus einer ggf. unglücklichen Formulierung ableitet, er müsse in Zukunft keine Miete mehr zahlen...
Oder sollte man zur Sicherheit noch anfügen: "Die durch den Mieter zu zahlende monatliche Miete bleibt bis auf weiteres unverändert. "