PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pfändungsbetrag ist höher als in Tabelle, Gläubiger pfändet weiter trotz Inso



engelchen
02.07.2011, 15:44
hallo liebe forengemeinde,
ich freue mich sehr dass es dieses forum hier gibt, denn oft ist man aufgeschmissen, deshalb vielen dank für den betreiber und für die teilnehmer;)

seit tagen bin ich schon in google unterwegs,finde jedoch keine antwort auf meine frage.

die insolvenz meines freundes (nach langer krankheit) wurde am 12.mai 11 eröffnet. am 13.05.11 hat er noch ein offenbarungseid für einen gläubiger unterschrieben.
der OGV der hier war sagte, er müsste das machen, da ja nicht klar wäre, wann die Inso eröffnet wird.gesagt, getan.
da mein freund wieder arbeitet wurden direkt fast 400 euro lohn gepfändet. wir haben einen sohn,sind nicht verheiratet. laut tabelle von 2011 wären bei seinem netto verdienst von ca. 1795 euro bei einer unterhaltspflichtigen person ca. 217 euro fällig.
wir dachten diese pfändung hätte sich überschnitten, kein thema. aber nein, gestern ist erneut gepfändet worden. 330 euro. wieder von dem gleichen gläubiger. es handelt sich aber nicht um eine lohnabtretung.

die treuhänderin von meinem partner hat bis heut nicht zurück gerufen, geschweige hatte sie 2min zeit diesbezüglich mal rückmeldung zu halten. angefochten hat sie den betrag schon bei den gläubiger, aber nur den von mai, und geschrieben dass der betrag zurück in die insolvenzmasse geht. auch hat sie uns nur pflichten aufgeklärt,nicht über rechte. sie meinte nur, es könnte sein dass er so hoch gepfändet wird, aufgrund des hohes verdienstes, sie känne ja die tabelle nicht *haha*

ähm und was ist mit der differenz?
die frage ist nun:
es darf doch nur der pfändungsbetrag gepfändet werden,richtig?
darf der gläubiger trotz insolvenz weiter pfänden?
darf mein partner sich den differenz betrag wieder erstatten lassen aus der insolvenzmasse?
aus welchem grund/recht darf der TH dieses geld über den pfändungsfreibetrag behalten?

ich bedanke mich wirklich sehr vom herzen für die hilfe

Anagrom Ataf
02.07.2011, 16:21
Warum klärt der Freund nicht erst einmal mit dem Arbeitgeber, warum der die Tabellenbeträge nicht richtig berücksichtigt?
laut tabelle von 2011 wären bei seinem netto verdienst von ca. 1795 euro bei einer unterhaltspflichtigen person ca. 217 euro fällig.Ich lese da ab Juli 186,95 €.
darf mein partner sich den differenz betrag wieder erstatten lassen aus der insolvenzmasse?Den wird er nicht bekommen. Ggf. kann er versuchen, den auf Grund eines Fehlers des Arbeitgebers von dem zu fordern, aber ob er dann noch lange da arbeitet???

engelchen
02.07.2011, 16:29
hallo, die verwaltungsame hat wohl kein plan von nix.
die TH behauptet die frage der unterhaltspflichtigen personen sei nicht klar,was aber nicht stimmt,der auf der lohnsteuerkarte steht eindeutig 0,5 und die geburtsurkunde vom kind wurde auch vorgelegt.

ausserdem haben wir leider auch nicht so viel ahnung, denn wir waren sicher dass sich um solchen dinge grundsätzlich der TH "kümmert". ich habe mich jetzt überwiegend über das internet erkundigt.

ab juli heisst eine neue tabelle für 2011?


ok warum hat er keinen anrecht auf diesen betrag? aus welchem grund darf die TH den betrag behalten, wenn sie doch nur den pfändungsbetrag behalten darf. ich verstehe das nicht so ganz.
habe schon hier im forum gelesen und auch in 2 anderen alten foren gefunden, dass die schuldner in einem ähnlichen und einem gleichen fall, dies angefochten haben. der TH und ein gläubiger musste den betrag auszahlen. habe sogar noch irgendwo den link.

gruss

Anagrom Ataf
02.07.2011, 16:58
ok warum hat er keinen anrecht auf diesen betrag?Einfach geschrieben: weg ist weg.
aus welchem grund darf die TH den betrag behalten, wenn sie doch nur den pfändungsbetrag behalten darf.Der zu hohe Betrag wurde an einen Gläubiger bezahlt und nicht, weil die Treuhänderin etwas getan hätte, was man anfechten könnte. Sie macht beim Gläubiger einen Anspuch geltend, aber der hat nichts mehr mit einem pfändungsfreien Betrag zu tun und nur weil früher einmal ein unpfändbarer Betrag gewesen wäre, kann der Schuldner ihn jetzt nicht mehr fordern. Ihm bleibt allenfalls ein Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber, wenn er überhaupt einen Schaden nachweisen kann.

engelchen
02.07.2011, 17:11
"was weg ist ist weg" ist nicht ganz richtig.
die TH hat das geld ja schon wieder. und behält den kompletten betrag. wenn ich das richtig verstanden habe, hat sie es wohl versäumt den gläubiger und/oder den arbeitgeber rechtzeitig über die umstände zu informieren. deshalb hat der gläubiger weiter schön gepfändet und der AG auch weiter gezahlt.
ich habe schon einen termin bei einem anwalt.das dauert aber noch.
vielen dank

Anagrom Ataf
02.07.2011, 17:23
ist nicht ganz richtig. Nun, wenn Sie glauben, es besser zu wissen, ...
ich habe schon einen termin bei einem anwalt.Na, wenn man dafür Geld ausgeben will, ...
die TH hat das geld ja schon wieder.Die Treuhänderin kann das Geld nicht "wieder" haben, weil sie es vorher nicht hatte. Sie hat es vom Gläubiger aus einem Anspruch gegen diesen gefordert, was der Schuldner nicht konnte, weil es nicht sein Anspruch war.
und behält den kompletten betrag.Mit Recht, weil der Schuldner keinen Anspruch mehr darauf hat.
wenn ich das richtig verstanden habe, hat sie es wohl versäumt den gläubiger und/oder den arbeitgeber rechtzeitig über die umstände zu informieren. deshalb hat der gläubiger weiter schön gepfändet und der AG auch weiter gezahlt.Wenn der Arbeitgeber mehr als den Pfändungsbetrag bezahlte, war es sein Fehler, für den er ggf. schadensersatzpflichtig ist. Daran hätte die Treuhänderin nichts ändern können, auch wenn sie tatsächlich zu spät gehandelt hätte.

engelchen
02.07.2011, 17:40
"was weg ist weg" es geht auf das konto der TH.. mit einem lächeln sagte sie frech: " es geht in meine kasse"...dann ist es vielleicht doch dadrauf?....also..:cool:

er hat kein anspruch darauf? der einzige der hier kein anspruch auf das geld hatte war der gläubiger. es ist unzulässig nach der insolvenzeröffnung zu pfänden. das weiß ich nun zu 100%. recht besteht auf auf den pfändungsfreien betrag und zwar meinem partner.

ok dann muss der arbeitgeber sich auch mit der tabellle auskennen.
danke sehr

Anagrom Ataf
02.07.2011, 17:47
der einzige der hier kein anspruch auf das geld hatte war der gläubiger.Richtig. Darum hat er es auch nicht mehr.
recht besteht auf auf den pfändungsfreien betrag und zwar meinem partner.Sie wollen es anscheinend nicht verstehen.Es gibt keinen pfändungsfreien Betrag mehr. Den gab es nur bei der Pfändung und den Status hat er mit der Auszahlung verloren. Einen Anspruch gegen die Treuhänderin hat er nicht. Für mich ist das Thema damit beendet. Wenn Sie Zeit und Geld für einen Anwalt verschwenden wollen, ist das Ihre Sache.

engelchen
02.07.2011, 18:35
machen sie sich mal fatamorgana keine sorgen um das geld für den anwalt;) die beratung ist kostenlos, das ist der alte anwalt der die Inso eröffnet hat und der uns immer beratend zur seite stand, leider ist er noch in urlaub und wir müssen uns noch da gedulden. er ist auch fachanwalt für insolvenzrecht

das hat nichts mit nicht verstehen zu tun. ich bleibe dabei, man darf dem schulder nur das vom lohn weg nehmen, was auch zulässig ist, nicht mehr und nicht weniger. und das gilt für TH sowie gläubiger. ausser unterhaltsansprüche rückwirkend oder schadensersatzansprüche aus vorsätzlich unerlaubten handlungen.
ich habe wie schon oben erwähnt ähnliche, und gleiche fälle gelesen, dem schuldner mussten die beträge ausbezahlt werden. wenn ich den link finde, poste ich den gerne.ich suche jetzt meine favoriten durch
dann bin ich gespannt was sie dazu sagen??

ich wollte nur die begründung dazu wissen.

manshadow
02.07.2011, 18:52
ich bleibe dabei, man darf dem schulder nur das vom lohn weg nehmen, was auch zulässig ist, nicht mehr und nicht weniger.
Das ist richtig. Heißt aber dennoch nicht, dass der Schuldner es dann wiederbekommt. Er hat die Schulden und der Gläubiger die Forderung. Die TH darf es ihm gar nicht wiedergeben.

Schadenersatz könnte man ggf. von demjenigen verlangen, der den Fehler gemacht hat. Aber welchen Schaden wollte man ansetzen ? Wirtschaftlich gesehen hat der Schuldner keinen Schaden, seine Schulden sind gesunken.



ich habe wie schon oben erwähnt ähnliche, und gleiche fälle gelesen, dem schuldner mussten die beträge ausbezahlt werden. wenn ich den link finde, poste ich den gerne.ich suche jetzt meine favoriten durch
dann bin ich gespannt was sie dazu sagen??


Und ich bin gespannt, was das wohl für ein Link sein soll, zumal hier keine Links gepostet werden dürfen.

Dass dem Schuldner die Beiträge wieder zustehen sollen, halte ich für ein Gerücht. Er hätte den Betrag dann doppelt (einmal hätte er damit Schulden bezahlt und einmal das Geld zurückerhalten)

Anagrom Ataf
02.07.2011, 19:19
die beratung ist kostenlos, das ist der alte anwalt der die Inso eröffnet hat und der uns immer beratend zur seite standEin rechtswidrig handelnder Anwalt. Dazu schreibe ich besser nichts weiter. Ein Anwalt eröffnet im Übrigen kein Insolvenzverfahren.
dann bin ich gespannt was sie dazu sagen??Sicher nichts, denn ich verlasse mich mehr auf meine Kenntnisse und Erfahrungen im Vollstreckungsrecht als auf irgendwelche Beschreibungen in Foren, die sich ohnehin meistens als eben nicht genau der Fall erweisen.