Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führerschein von Staatsanwaltschaft zurückgeschickt
Bergader
30.06.2011, 16:14
Hallo erstmal!
Habe eine Frage zum Ablauf bei Strafverfahren, bzw. OWIs:
Am 18.05. bin ich um 00:00 Uhr in eine Routinekontrolle gekommen (Hessen).
Musste pusten und hatte 1,02.
Danach zum Revier und nochmal am stationären Gerät versuchen. Ergebnis 1,28
Daraufhin wurde der Arzt bestellt.
Einer der Polizisten meinte dann: "Jetzt wo wir ja sowieso warten müssen, können wir ja auch gleich noch mal ein Screening machen"
Das Screening ergab THC.
Führerschein wurde direkt beschlagnahmt.
Ich hatte mich gedanklich auf ein Strafverfahren eingestellt.
Am 18 Juni kam dann Per Einschreiben (unterzeichnet am 8. Juni) mein Führerschein als wieder freigegeben von der Staatsanwaltschaft zurück.
Was mich hierbei wunder ist, warum der Führerschein am 8. Juni bereits freigegeben wurde, ich aber bis heute weder von der Bußgeldstelle noch von der Staatsanwaltschaft weiteres gehört habe.
Bei den vorliegenden Werten (1,28 + verdacht auf TCH Konsum) entscheidet doch kein Richter den Führerschein frühzeitig wieder freizugeben!??
(auch wenn KEINE Ausfallerscheinungen festgestellt worden waren)
Kann es sein, dass bereits am 8. Juni dem Gericht der Blutalkohol-Wert vorlag? Und dieser um einiges geringer ausfiel als auf dem (glaub "dräger") stationären Messgerät?
Wir hatten noch ziemlich lange (ca. 2-2.5) Stunden auf den Arzt gewartet. Allerdings gehe ich davon aus, dass das auch wieder hochgerechnet wird.
Kann ich die Werte jetzt noch bei der Polizei nachfragen? Oder werden die von Polizei zu Staatsanwaltschaft und dann zur Bußgeldstelle geschickt?
Kennt jemand einen ähnlichen Fall? Was hat das Zurückschicken des Führerscheins zu bedeuten?
Besten Dank schon mal für Eure Hilfe!!!
Blackbird
30.06.2011, 18:14
das zurückschicken des FS muss nicht heissen das da nichts mehr kommt.
Es kann aber heissen das zumindest kein Strafverfahren gegen dich durchgeführt wird. (Immerhin etwas)
Möglicherweise wurden die Daten bereits an die Fsst weitergeleitet welche die nächsten Schritte plant und durchführt. In den nächsten Wochen kann sich die Fsst also durchaus melden und Sperren verhängen sowie Massnahmen anordnen. Ob eine MPU erforderlich ist können sicher die Erfahreneren hier beantworten.
Im Moment darfst du aber wieder Autofahren solange du noch kein Schreiben bekommen hast das dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
rechne mit schelte
30.06.2011, 19:39
Kann ich die Werte jetzt noch bei der Polizei nachfragen? Oder werden die von Polizei zu Staatsanwaltschaft und dann zur Bußgeldstelle geschickt?
Wie der genaue Ablauf ist, weiß ich nicht, aber es spricht doch nix dagegen, dass du mal nach deinen gemessenen Werten nachfragst. Solltest dabei natürlich auch keine weiteren Angaben machen.
Die andere Möglichkeit ist natürlich, die Füße still zu halten und vor allem jeglichen Konsum für die nächsten Monate / Jahre einstellen. Sollte die FEB aufgrund gemessener Werte Gründe für Zweifel an der Fahreignung sehen, ist dies nicht unbedingt von einer nachgewiesenen Trunkenheitsfahrt (Alk oder akt. THC-Werte) abhängig. Zweifel können auch dann begründet sein, wenn bei der nächsten Kontrolle erneut geringe Abbauwerte nachgewiesen werden.
Bin nur Laie, stelle aber das zur Diskussion, was mir dazu einfällt.
Schöne Grüße
RmS
Hallo,
offensichtlich liegt kein Verdacht auf eine Straftat mehr vor. Die BAK-WErte waren unter 1,1 %o. Natürlich kommt noch was für die (doppelte) Ordnungswidrigkeit. Minimum 500.- €, 1 Monat FV, 4 Punkte. THC und Alk würden tateinheitlich gewertet, es kann aber eine Bußgelderhöhrung geben.
Das dicke Ende kommt möglicherweise zum Schluß: wenn bei Dir gelegentlicher Drogenkonsum feststeht (kommt auf die Werte an) wird die Führerscheinstelle wegen Mischkonsum Deinen FS entziehen. Du bekämest ihn dann erst nach einer MPU neu ausgestellt, für die aber 12 Monate Abstinenznachweis die Eingangsvoraussetzung sind.
Grüße
Kai
Hallo,
kurze Zwischenfrage.
Mischkonsum im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, bedeutet das nicht zwangsläufig eine Überprüfung durch die Fsst?
Liebe Grüße
Mischkonsum im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, bedeutet das nicht zwangsläufig eine Überprüfung durch die Fsst?
wenn gelegentlicher Konsum von THC feststeht ja. Aber erst würde entzogen, die Überprüfung kommt im Wiedererteilungsverfahren.
Grüße
Kai
Verstehe nicht ganz. Was hat gelegentlicher Konsum damit zu tun? Oder meinst du der wird ohne FSS entzogen? Denke doch, dass einmaliger THC Konsum + Mischkonsum mit Alk ausreicht, um die Fahreignung sofort auszuschließen, ohne ÄG.
Deinen Post verstehe ich irgendwie so, dass die FSS sich gar nicht darum kümmert und es vorher durch Staatsanwaltschaft entzogen wird. Aber was soll das Argument mit Gelegentlichen Konsum in Bezug zu Mischkonsum?
Bergader
01.07.2011, 14:59
Hallo und besten Dank für die schnellen Antworten
So wie ich selber die Situation einschätze, ist der Blutalkoholwert unter die 1.1er schwelle gesunken und die ganze Sache wurde von der Staatsanwaltschaft zur Bußgeldstelle weitergegeben.
Ich würde zwar schon sehr gerne wissen, was genau die Blutabnahme ergeben hat, gerade in Hinblick auf aktives THC usw., denke aber dass es sinnvoller ist die Füsse still zu halten und alles nötige zu tun um bei einer eventuellen Screening Aufforderung cleane Werte zu haben.
Sollte aktives THC in ausreichendem Maße vorliegen, bringt mir das Wissen darüber auch nichts, da der Führerschein von der FSST sowieso entzogen wird.
Bei der Polizei, oder bzw. irgendwo in der Akte müßte ja noch der Ausdruck vom "gerichtsverwertbaren stationären Blaßtest" mit 1.28%o vorliegen. Ich denke, daher ist es vielleicht doch besser keine schlafenden Hunde zu wecken.
Allerdings stelle ich mir hierbei doch wieder die Frage:
Wenn 2 Gerichtsverwertbare Werte vorliegen (1. Blaßtest: 1.28; 2. Blutwert: < 1.1) warum wird nicht automatisch der Höhere Wert genommen? (nicht, dass ich das wölte!!! Aber ich hätte es erwartet). Oder werden bei Blutabnahme die Blaßwerte vernichtet, oder als vorläufig, etc bewertet?
Maßgeblich ist der Blutalkoholwert.
Bergader
01.07.2011, 15:20
Hi Mr.T,
Sehr schnell! ;)
Also könnte ich dann doch meine Werte bei der Polizei erfragen, ohne Angst haben zu müssen, dass der hochmotivierte Sachbearbeiter, der mich damals auch rausgewunken hat, noch alles mögliche tun wird um dem Blaßtest doch noch Gültigkeit zu verleihen?
Nachdem der entsprechende Polizeibeamte nämlich nach Feststellung der 1.28%o mit den anderen Polizisten Hi-Fives und Handshakes ausgetauscht hatte und so stolz auf den Fang war, hab ich jetzt schiss, dass es eine Art persönliche Sache ist. Und er es bestimmt nicht auf sich sitzen lässt, wenn ich jetzt mit einem OWI davon komme...
Blackbird
01.07.2011, 17:44
mit verlaub, das ist blödsinn...
alle daten und angaben gehen an den staatsanwalt bzw, die Fsst. Danach sind die Polizeibeamten raus aus der Sache und haben keinen Einfluss auf die weiteren Ermittlungen. Mit Ausnahme einer Zeugenaussage bei einer Verhandlung die hier aber scheinbar schon im Vorraus eingestellt wurde.
Und sowieso müssen Polizeibeamte erst recht bei ihren Aussagen bei der Wahrheit bleiben. Keiner würde seine Karriere riskieren um einem kleinen Fisch zusätzlich eins reinzudrücken.:cool:
Keiner? Woher nimmst du die Sicherheit? Polizisten kommen leicht in den Jagdtrieb und die halten doch alle zusammen. Selbst bei schweren Vergehen werden die höchstens ein Büro weiter versetzt.
Das ist doch immer so! (um mal auf deinem Niveau zu argumentieren)
Blackbird
01.07.2011, 19:30
@ krauti
bitte nochmal meinen Beitrag GRÜNDLICH durchlesen, dann GRÜNDLICH nachdenken, im Zweifel nochmal durchlesen.
Dann kannst du versuchen eine sinnvolle Antwort zu geben.
Sätze wie: "Polizisten kommen leicht in den Jagdtrieb und die halten doch alle zusammen" passen vielleicht Freitagabend in der Kneipe an den Stammtisch aber weniger hierher. Genauso wie der Rest deines Posts.
nur um mal auf deinem Niveau zu argumentieren. Und nein, Niveau ist keine Hautcreme !
Hmm, Blackbird, lass uns mal die Karten auf den Tisch legen:
Wie oft wurdest du als völlig unschuldiger von einem freundlichen Polizisten gewürgt, nur weil in der Nähe jemand randaliert hat?
Ich schätze mal gar nicht. Ich aber schon.
Ich bleib dabei. Zu sagen, kein Polizist würde sich falsch verhalten, wegen Karriere halte ich für Humbug. Die Bürger werden ständig falsch behandelt und unter Kollegen hält man zusammen. Man ermittelt nicht gegeneinander.
Das, worum es hier in der Diskussion ging, ist da noch weitaus wahrscheinlicher und die Beiträge hier im Forum zeigen das.
Mit einem bekifften Autofahrer wird manchmal umgesprungen wie man will und so eine Person kann eh nichts gegen 2 Beamte machen/aussagen.
sehe ich ähnlich wie krauti -
Mich haben sie damals geohrfeigt, als ich unter betäubungsmitteln im Aufachraum des Krankenhauses lag mit schwerem Schädelbasistrauma - nur weil ich nen halbes gramm hasch dabei hatte.
Ich bin (auch wenn ich dem Post davor glauben schenken mag) der Meinung dass viel gemauschelt wird.. Dass wird es immer und überall, nicht nur bei der Polizei.
Mag keine "Rechtlich relevante" aussage sein, aber nach dem Handbuch wird doch nur gearbeitet wenn man immer und überall nen Perfektionist sein will, und ich glaube nicht, dass alle Polizisten so handeln / denken. :pfeif:
@ bergader
Du bekommst bestimmt bald Post, in der du zu ner nachuntersuchung gebeten wirst.
Einstellen des THC Konsums wäre ratsam -
wenns dazu kommt - kein sport / kein übermäßiges trinken vor der untersuchung so dass du nur "klahres" urinierst, und wenn du dann ab****** sollst, 1/3 in die Schüssel, 2/3 in den Becher, 3/3 in die schüssel - kein Morgenurin nehmen (vorher zu hause mal aufs wc)
Natürlich gibt es auch bei den Polizisten gute und weniger gute, das ist normal. Aber die Regel ist es nicht, dass da gemauschelt wird, nur um jemanden einen reinzuwürgen.
Es soll sogar Beamte geben, da kenne ich einen mehr oder weniger persönlich, die wollen einem dabei helfen.
Ich kann den Beamten, die mich kontrolliert haben, nur danken, wie sie mit mir und meiner Family umgegangen sind. Auch im Nachhinein, auch wenn ich der Meinung bin, eine erkennungsdienstliche Behandlung wäre nicht nötig gewesen. Aber nach mir gehts ja nicht.
Langer Rede, kurzer Sinn: nicht so negativ denken. Wenn es danach ginge, wären alle Pizzalieferanten der Welt furchtbar eklig und bekifft (sucht man bei xxx nach der bekiffte Pizzafahrer).
Bergader
04.07.2011, 16:12
Hallo zusammen,
...ähm, bei meinem letzten Post wollte ich den Herren Polizisten keine "Falschaussagen" oder ähnliches unterstellen. Auch wenn mir das an dem Abend schon so etwas nach Jagdtrieb ausgesehen hat.
Meine eigentliche Frage war ja, ob der Polizist die Staatsanwaltschaft noch mal auf die vorliegenden gerichtsverwertbaren 1.28%o aufmerksam machen könnte.
Aber wie Mr.T geschrieben hat, ist ja der Blutwert der Ausschlaggebende (und damit alle anderen hinfällig).
Und wie Blackbird geschrieben hat, lag dem entscheidenden Richter ja sowieso alles vor...
...also kann ich ohne Probleme anrufen und erfragen (Ab Mittwoch ist der PHK wieder erreichbar).
@ Steve84:
Danke für Deine Tipps!
Dir geht es glaube ich darum:
A. kurz vor dem Termin durch Sport nicht mehr so viel aus den Fettreserven in den Flüssigkeitskreislauf zu bekommen..
B. das Urin nicht zu dünn zu machen, dass die Probe ungültig wird...
Mein Plan ist
(bitte mal Checken ob da kein Denkfehler vorliegt ;):
Keine Neuzufuhr von THC. Plus JETZT viel, bis sehr viel Sport machen (mache ich sowieso), viel Sauna, viel Trinken (Entwässerungs-Tees, Kürbiskern, Granberrysaft, viel viel viel Flüssigkeit, usw.).
Das werde ich die nächsten 3 Wochen so machen (falls das Schreiben noch nicht kommt).
Falls es kommt höre ich gleich mit Sport auf und werde ab 2 Tage vorher wieder "normal viel" Flüssigkeit zu mir nehmen.
Falls in den nächsten 4-6 Wochen noch nichts gekommen ist, werde ich wohl selbständig schon mal einen "verwertbaren" Nachweis beginnen.
Gefühlsmäßig wird es aus meiner Sicht nämlich eher auf "aktives" THC hinauslaufen...
...aber das wird mir ja hoffentlich der PHK am Mittwoch mitteilen können.
Da ist jetzt das Problem mit dem Sport, wo man verschiedene Meinungen hört.
Durch Fettabnahme kann THC-COOH wieder in das Blut zurück diffundieren (wie auch immer das geschrieben wird).
Dadurch soll es möglich sein, dass der THC-COOH-Wert steigt, obwohl nichts zugeführt wurde. Einfach nur, weil das Fett verbrannt wurde und die gespeicherte Carbonsäure so wieder in Blut und damit auch Urin gelangt.
Andererseits wird oft dazu geraten, viel Sport und Sauna zu machen.
Was ich empfehlen würde:
Leben wie bisher, nur halt ohne Kiff.
sehe ich genau so -
Kein Sport und weiterhin essen was du sonst immer isst. Übermäßiger Sport brint wie eben gesagt, die COOH Werte wieder nach oben - und dir geht es um Abbau.
Viel trinken kann durchaus gut sein, iss aber auch umstritten -
Die Fettspeicherung wird dadurch nicht beeinflusst.
Mehr essen bringt auch nix, z.B: um mehr fett anzulegen damit der bereits gespeicherte COOH Wert "verdünnt" wird. Da müsste man schon 20 - 30 % zulegen zu der Fettmasse die man so schon besitzt.
-> UNMÖGLICH und UNGESUND
Das einzigste was hilft iss Nix rauchen - und naja deine Werte wissen wir nicht.
Von daher kann man nur Spekulieren. Wenn du also 1-2 Tage davor (evtl den Vorabend) geraucht hast. Und oft konsumierst - geh in der Regel von mehr als 2.0 Aktiv aus - und mind 65 ng/ml Cooh. (Aktiv beim rauchen am Vorabend)
Nur ne grobe schätzung.
Aber ich wünsch dir alles gute - Vergiss dass mit dem Morgenurin net !!! und den "Mittelstrahl" benutzen - auch wenns bei ner "untersuchung" wo jemand hinter dir steht komisch aussieht - ES IST DEIN RECHT es so zu machen - und durchaus von Vorteil.
Um es genau zu sagen - Nicht kurz vorher mit dem Sport aufhören, sondern sofort.
Und Urin nicht verdünnen. 1 Tag vorm Termin normal trinken. Evtl nen Liter mehr als sonst.
Keine "Urinreiniger" trinken die es so zu kaufen gibt - sowas wird im Verfahren entdeckt.
Informier dich über "Konsumverhaltens-Fragen" die evtl gestellt werden um nichts dummes zu sagen.
Steht ja noch in den Wolken ob was kommt, aber besser man iss Vorbereitet.
:P
Gruss
Bergader
06.07.2011, 15:07
Hallo zusammen,
konnte heute mit entsprechenden PHK telefonieren. Über die Werte konnte er mir keine Auskunft geben, da sämtliche Unterlagen weitergeschickt wurden.
Er konnte sich aber daran erinnern, dass der Alkoholwert unter die 1,1er Marke gefallen sei und ich mit einer OWI rechnen soll.
Bei nachfrage der THC werte sagte er, die müssen negativ gewesen sein, sonst hätte ich den Führerschein nicht wieder zugeschickt bekommen.
Wie komme ich jetzt am besten an meine Werte ran? Kann ich die bei der Bußgeldstelle erfragen? (habe ja nur das Aktenzeichen, das auf dem Brief der Staatsanwaltschaft war).
Oder ist es sinnvoller auf die FSST zu gehen und mal in meine Akte zu schauen?
Der Vorfall ist jetzt 7 Wochen her, liegen da die Infos der FSST überhaupt schon vor?
ich würde einfach abwarten.
Grüße
Kai
Bergader
14.07.2011, 20:01
Hallo Zusammen,
hallo kai, gut, ich hab gewartet.
Und soo lang wars zum Glück dann auch wieder nicht.
Heute ist die förmliche Zustellung reingeflattert.
Angeführt ist eine Blutalkoholkonzentration von 1,02%o.
Das Bußgeld ist auf 500 Euro festgesetzt. (quasi Ersteintrag)
Hinzu kommen Gebühren: 25,00 Euro
Und Auslagen von 134,06 Euro
kann das bedeuten, dass doch nicht nach THC gesucht wurde? Trotz positivem Urintest? (PHK: "die Linie schliesst sich nicht")
Bei einem THC-Fund hätte ich doch bestimmt ein höheres Bußgeld bekommen!?
Da ich am selben Abend geraucht hatte, muß ja zwangsläufig genug "aktives" im Blut gewesen sein, um mir ein Bußgeld dafür zu erteilen.
Kann man vielleicht anhand der Auslagen ableiten, ob im Hintergrund noch was rumschwirrt?
Ich schätze, dass ein Alkoholtest und ein Drogentest zusammen, sicher mehr kosten als 134 Euro.
Kennt sich hier jemand mit den Kosten für die entsprechenden Tests aus?
Wird der positive Urintest irgenwo erfasst? Dann kommt sicherlich von der Führerscheinstelle doch noch die Aufforderung für ein ärztliches Gutachen (oder schlimmeres)?
Grüße Euch!
Hallo,
scheint, als bliebe es beim Thema Alkohol. Genaueres kann man aber nur sagen, wenn sich die FSSt nicht meldet. Entscheidend ist auf jeden Fall die Blutprobe, Urintests zählen nicht.
Grüße
Kai
Wird der positive Urintest irgenwo erfasst?
Bestimmt. Aber er ist nicht verwertbar.
Dann kommt sicherlich von der Führerscheinstelle doch noch die Aufforderung für ein ärztliches Gutachen (oder schlimmeres)?
Sollte da von der Führerscheinstelle was kommen, ginge es um Mischkonsum. Damit ist der Entzug des Führerscheins angesagt.
Da musst Du aber abwarten, was da noch kommt. In der Regel wird nicht auf ein Stoff untersucht, sondern auf mehrere. Im Endeffekt auf alle, die Spaß machen.
Könntest Dich ja mal mit der ausstellenden Behörde zusammensetzen und nachfragen, ob Du in die Akte sehen darfst.
Bergader
19.10.2011, 20:55
Hallo zusammen,
habe heute nach echt langem warten die Post von der Führerscheinstelle und die Aufforderung zur MPU erhalten.
Hier mal die Eckdaten:
Trunkenheitsfahrt am 01.09.2002 mit 1,87%o
Danach bestandene MPU mit Zielsetzung "kontroliertem trinken"
Wiederholte Drunkenheitsfahrt am 19.05.2011 mit 1,02%o
Aufgrund der wiederholten Trunkenheitsfahrt werde ich jetzt aufgefordert bis ende des Monats eine MPU Stelle zu benennen, von der ich bis Jahresende ein Gutachten erbringen muss.
Mache ich das nicht würde mir dann die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Fragestellung der MPU lautet:
"Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss fahren wird?"
Und meine Frage ist jetzt:
Ist es denn überhaupt möglich ein positives Gutachten bis Jahresende zu bekommen?
In der kurzen Zeit?
Ich habe zwar nach dem 20.05. kaum noch Alkohol getrunken (wieder Trinktagebuch geführt) und bin seit dem 17.7. sogar komplett abstinent, aber dadurch kann ich doch nicht bis Jahresende beweisen, dass ich so überzeugt und gefestigt bin, um nie wieder Alkohol zu trinken.
Wie soll ich am besten an die MPU herran gehen?
Oder sollte ich sie erst gar nicht antreten?
Die Führerscheinstelle hat mir angeboten mich zur "beabsichtigten Entziehung" des Führerscheins zu äußern.
Ist es sinnvoll das zu tun?
Ich würde dort gerne fragen, ob es möglich ist den Führerschein zu behalten, 1 Jahr (oder länger) Abstinenznachweise zu erbringen und dann erst eine entscheidende MPU zu machen.
Befürchte aber, dass man mit denen nicht handeln kann.
Was würdet Ihr mir in dieser Situation raten?
Besten Dank schon mal!
Bergader
mark8568
20.10.2011, 05:55
Aufgrund der wiederholten Trunkenheitsfahrt werde ich jetzt aufgefordert bis ende des Monats eine MPU Stelle zu benennen, von der ich bis Jahresende ein Gutachten erbringen muss.
Mache ich das nicht würde mir dann die Fahrerlaubnis entzogen.
Dazu ist die FsSt berechtigt.
Die Fragestellung der MPU lautet:
"Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss fahren wird?"
Und meine Frage ist jetzt:
Ist es denn überhaupt möglich ein positives Gutachten bis Jahresende zu bekommen?
In der kurzen Zeit?
Als erstes solltest Du mit einem MPI abklären, wie lange Dein Abstinenzzeitraum sein sollte. 6 oder 12 Monate.
Ich habe zwar nach dem 20.05. kaum noch Alkohol getrunken (wieder Trinktagebuch geführt) und bin seit dem 17.7. sogar komplett abstinent, aber dadurch kann ich doch nicht bis Jahresende beweisen, dass ich so überzeugt und gefestigt bin, um nie wieder Alkohol zu trinken.
Du könntest z. B die ersten 3 Monate durch eine Haaranalyse nachweisen und dann den Rest über ein normales Screening
Wie soll ich am besten an die MPU heran gehen?
Oder sollte ich sie erst gar nicht antreten?
Du klingst schon einigermaßen gut vorbereitet. Wichtig ist jetzt auch allerdings die Länge des AB-Zeitraums
Die Führerscheinstelle hat mir angeboten mich zur "beabsichtigten Entziehung" des Führerscheins zu äußern.
Ist es sinnvoll das zu tun?
ist nicht sinnvoll
Ich würde dort gerne fragen, ob es möglich ist den Führerschein zu behalten, 1 Jahr (oder länger) Abstinenznachweise zu erbringen und dann erst eine entscheidende MPU zu machen.
Befürchte aber, dass man mit denen nicht handeln kann.
Der FS wird Dir zum vorgesehenen Zeitpunkt entzogen werden. Gibst Du den FS dann freiwillig ab, geschieht dies kostenfrei. Lässt Du ihn entziehen, kostet daws zwar ein paar Euronen, allerdings werden bei Neuerteilung die Punkte wieder gelöscht. Das musst Du selbst entscheiden
Was würdet Ihr mir in dieser Situation raten?
Besten Dank schon mal!
Bergader
Hier viel mitlesen und evtl. ein paar Stunden bei einem VP buchen, damit der Dir den nötigen Feinschliff verpassen kann. Ich empfehle freie VPs (Verkehrspsychos) statt der einem MPI angeschlossenen.
Bergader
20.10.2011, 18:13
Hi Mark,
danke für Deine Antwort. Werde mich Asap mit einem Verkehrspsychologen in Verbindung setzten. Ich schätze, es wird einige Stunden in Anspruch nehmen um hinter die Gründe meines früheren Trinkverhaltens zu kommen und sicherzustellen, dass die Abstinenz auch dauerhaft bleibt.
Die vergangenen 3 Monate kann ich leider nicht nachweisen, dafür sind die Haare zu kurz. Ich werde aber so schnell wie möglich EtG Screenings machen lassen.
Ich glaube immer noch, dass die Zeit für eine Positive MPU viel zu kurz ist. Schätze mal, dass ich sie nicht antreten werde und mir dann der Führerschein entzogen wird.
Ich will aber lieber mit ausreichenden Erfolgen und guter Reflektion an die Sache ran gehen und nicht zwischendurch ein negatives Gutachten sammeln.
Da mir keine Sperrfristen, etc. genannt wurden bin ich mir jetzt nicht sicher, ob ich nach dem Führerschein Entzug den Lappen komplett neu machen muss, oder ob ich ihn wenn ich innerhalb der 2 Jahresfrist bleibe ihn dann neu erteilt bekomme.
Das spielt natürlich auch noch eine Rolle in der Frage.
Grüße
Bergader
mark8568
20.10.2011, 18:47
Hi Mark,
danke für Deine Antwort. Werde mich Asap mit einem Verkehrspsychologen in Verbindung setzten. Ich schätze, es wird einige Stunden in Anspruch nehmen um hinter die Gründe meines früheren Trinkverhaltens zu kommen und sicherzustellen, dass die Abstinenz auch dauerhaft bleibt.
finde ich gut. Du machst es mir leicht, denn Du hörst Dich wie jemand an, der schon einen großen Teil kapiert hat.
Die vergangenen 3 Monate kann ich leider nicht nachweisen, dafür sind die Haare zu kurz. Ich werde aber so schnell wie möglich EtG Screenings machen lassen.
Ich glaube immer noch, dass die Zeit für eine Positive MPU viel zu kurz ist. Schätze mal, dass ich sie nicht antreten werde und mir dann der Führerschein entzogen wird.
Ich will aber lieber mit ausreichenden Erfolgen und guter Reflektion an die Sache ran gehen und nicht zwischendurch ein negatives Gutachten sammeln.
Ich würde mal mit der FsSt reden, es kann meines Wissens die Frist verlängert werden.. Vor allem, wenn die Behörde sieht, das Du dich ernsthaft bemühst.
Da mir keine Sperrfristen, etc. genannt wurden bin ich mir jetzt nicht sicher, ob ich nach dem Führerschein Entzug den Lappen komplett neu machen muss, oder ob ich ihn wenn ich innerhalb der 2 Jahresfrist bleibe ihn dann neu erteilt bekomme.
Das spielt natürlich auch noch eine Rolle in der Frage.
Grüße
Bergader
Die 2Jahresfrist gibt es nicht mehr. Du erhälst nach erfolgreicher MPU deinen Lappen wieder, egal wie lange es dauer:icon_cool:
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