Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abschließen der Haustüre im Mehrparteienhaus mit Mietwohnungen
Guten Tag,
egal wen man fragt, man bekommt doch immer wieder eine andere Antwort auf die Frage:
Darf eine Haustür in einem Mehrparteienhaus mit Mietwohnung abgeschlossen werden?
Die verschiedenen Stimmen faseln immer von "Brandschutzbestimmungen", "Personenschutzbestimmungen", "Einbruchschutzbestimmungen" und was auch immer... (mal ganz davon ab, dass ich nicht einmal daran glaube, dass es den ganzen Kram überhaupt gibt, aber okay)
Habe extra im Mietvertrag geschaut und konnte keine Klausel finden, die expliziet besagt, dass die Haustür abzuschließen sei.
Gibt es also irgendwelche aushängbare Gesetze, die es verbieten oder ähnliches?
Für mich persönlich ist es immer ein mulmiges Gefühl, wenn die Haustür abgeschlossen ist, falls doch mal etwas schlimmes passiert ...
Um jetzt ein Beispiel zu nennen... Wohnungsbrand: In Panik, hektik und sonst was, renn ich aus dem 2. Stock nach unten und steh plötzlich vor der abgeschlossenen Tür und hab natürlich den Haustürschlüssen oben liegen lassen ...
Viele Grüße,
buckeT
manshadow
30.06.2011, 14:55
Zumindest in NRW ist es nicht verboten, Haustüren von Mehrfamilienhäsuern nachts zu verschließen.
Abzuwägen ist immer das Sicherheitsgefühl der Bewohner mit dem baurechtlichen Gebot, die Haustür als Fluchtweg rund um die Uhr zugänglich zu lassen
Für mich persönlich ist es immer ein mulmiges Gefühl, wenn die Haustür abgeschlossen ist, falls doch mal etwas schlimmes passiert ...
Dafür gibt es z.B. Panikschlösser: die Tür geht leicht von innen zu öffnen, aber nicht von außen. Zudem gibt es meist auch eine weitere Möglichkeit, das Haus verlassen zu können.
hallo und schon ein mal danke für die Antwort.
NRW ist richtig, Landkreis Richtlinien gibt es wohl nicht.
Haus verlassen ist halt etwas kompliziert, weil wirklich jede Tür abgeschlossen ist und man yup Not dann auf die anderen Mieter hoffen muss.
Schwierigkeiten, auch mit PanikTür gibt es dann mit Hilfe von außen, also Notarzt oder ähnliches...
Aber gut, wenn es nicht verboten ist und der Mieter im untersten stock es nicht einsieht, dann hab ich wohl oder übel Pech gehabt :-(
Grüße,
buckeT
manshadow
30.06.2011, 15:15
Schwierigkeiten, auch mit PanikTür gibt es dann mit Hilfe von außen, also Notarzt oder ähnliches...
Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, aber alle nur denkbaren Szenarien lassen sich selbst in den besten Gesetzen nicht abbilden und dies ist auch gut so.
Wie oft kommt es wohl vor, dass ein Notarzt vor einer derart verschlossenen Tür steht, dass niemand - wirklich niemand - ihm öffnen könnte. Und selbst dann gibt es Möglichkeiten: oftmals sind Rettungswagen Teil der Feuerwehr und haben ein Beil an Bord.
Im Ürbigen wäre eine weitere Möglichkeit, einen Haustürschlüssel innen im Bereich der Haustür - unsichtbar für Einbrecher - zu verwahren.
Rechtspfleger
01.07.2011, 06:52
Wie oft kommt es wohl vor, dass ein Notarzt vor einer derart verschlossenen Tür steht, dass niemand - wirklich niemand - ihm öffnen könnte. Und selbst dann gibt es Möglichkeiten: oftmals sind Rettungswagen Teil der Feuerwehr und haben ein Beil an Bord.
Kommt öfter vor, als Sie denken. Und selbst wenn man die Tür aufbricht, entsteht dadurch ein vermeidbarer Zeitverlust.
Im Ürbigen wäre eine weitere Möglichkeit, einen Haustürschlüssel innen im Bereich der Haustür - unsichtbar für Einbrecher - zu verwahren.
Das würde ich aber vorher mal mit der Versicherung abklären.
Im übrigen wird man in einer Panksituation auch Probleme haben, den sicher versteckten Schlüssel aus seinem versteck zu kramen.
Aber gut, wenn es nicht verboten ist und der Mieter im untersten stock es nicht einsieht, dann hab ich wohl oder übel Pech gehabt :-(
Regelt die Hausordnung nichts zu der Frage?
Wenn nicht, würde ich mich mit meinen bedenken mal an den Vermieter wenden, und Ihn bitten, sich um eine entsprechende Regelung zu kümmern.
manshadow
01.07.2011, 08:17
Das würde ich aber vorher mal mit der Versicherung abklären.
Im übrigen wird man in einer Panksituation auch Probleme haben, den sicher versteckten Schlüssel aus seinem versteck zu kramen..
Sie sollen ihn ja nicht einbetonieren.
Ich wollte eigentlich nur darauf hinaus, dass es zahlreiche Möglichkeiten gibt.
Was die Versicherung angeht: sollte man vielleicht auch mit denen abklären, dass eine Haustür gar nicht abgeschlossen ist ?
Wie gesagt, es gibt mE wirksame Methoden.
Regelt die Hausordnung nichts zu der Frage?
Wenn nicht, würde ich mich mit meinen bedenken mal an den Vermieter wenden, und Ihn bitten, sich um eine entsprechende Regelung zu kümmern.
Genau so ein Punkt ("Ab xx Uhr sind die Türen zu schließen") in der Hausordnung ist von einzelnen Gerichten schon als unwirksam erklärt worden, weil es in den jeweiligen Bundesländern eben der Bauordnung widerspricht, die Türen abzusperren.
Rechtspfleger
01.07.2011, 10:22
Genau so ein Punkt ("Ab xx Uhr sind die Türen zu schließen") in der Hausordnung ist von einzelnen Gerichten schon als unwirksam erklärt worden, weil es in den jeweiligen Bundesländern eben der Bauordnung widerspricht, die Türen abzusperren.
Wenn es der BauO widerspricht, dann hat man je kein Problem, dann hätte man ja einen Anspruch auf Einhaltung der BauO.
Hätten Sie zu einem solchen gerichtsurteil mal eine Fundstelle oder ein Aktenzeichen, dann könnte man sich mal mit der Argumentation auseinandersetzen.
manshadow
01.07.2011, 10:50
auf die Schnelle
Nürnberg (D-AH) - Ein Hausbesitzer kommt der gesetzlichen Pflicht, sein Miethaus vor nächtlichen Einbrechern zu schützen, im ausreichenden Maße nach, wenn er die Eingangstür lediglich mit einem Schnappschloss versehen lässt. Das entschied jetzt das Amtsgericht Frankfurt/Main (Az. 33 C 1726/04 - 13). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline betont, hat der Frankfurter Amtsrichter damit ausdrücklich einer schon älteren Entscheidung (Az. 11 C 198/89) seines Berliner Amtskollegen in Tempelhof-Kreuzberg widersprochen, wonach der Vermieter dafür Sorge zu tragen hatte, dass die Hauseingangstür ab 20 Uhr zugeschlossen ist.
ein Urteil speziell im hinblick auf die Hausordnung hatte ich gestern noch gesehen, find es im Moment aber nicht.
Es dürfte mE aber auf der Hand liegen, dass auch eine Hausordnung sich nicht über die BauO (da wo es sie gibt) hinwegsetzen darf, die da verlangt, dass Flucht- und Rettungswege nicht versperrt sein dürfen.
In NRW gilt die BauO in diesem Punkt meines Wissens nach nur für öffentliche Gebäude.
Rechtspfleger
01.07.2011, 10:55
In NRW gilt die BauO in diesem Punkt meines Wissens nach nur für öffentliche Gebäude.
Richtig.
Deshalb wäre ich an einem Urteil interessiert gewesen.
So weit ich weiss, ich die BauO zwar Landesrecht, aber inhaltlich überwigend identisch in den Bundesländern.
VollMachtloser
01.07.2011, 23:54
Zu den rechtlichen Hintergründen kann ich in dem Fall nichts wirklich beitragen. Aber meine Vermieterin, eine Baugenossenschaft in Berlin, ist vor einigen Jahren von der per Hausordnung festgelegten Pflicht zum Abschließen der Haustür abgerückt - wegen Brandschutzbestimmungen. Da die in der Regel recht gut informiert sind, gehe ich - völlig ungeprüft - davon aus, dass da was dran ist...
Grüße,
VM
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