Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab wann beginnt die Probezeit???
diddi1970
30.06.2011, 12:12
Hallo liebe wissende!!!
Ich habe im November vergangenen Jahres bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen - Wegen Auftragsmangel wurde mir dann im Dezember 2010 wieder gekündigt, im Januar erfolgte eine "Neuanstellung" mit erneuter 6 monatiger Probezeit - Auf meinen Gehaltsabrechnungen steht aber weiter das Datum des ersten Vertrags als Betriebseintrittsdatum- Ab wann gilt nun die Probezeit - Ab neuem Vertrag, dem alten oder werden da die Zeiten addiert???
Silent Bob
30.06.2011, 19:31
Zu wann genau wurde denn gekündigt und wieder neu eingestellt?
Kündigung zum 31.12. und dann neuer Vertrag ab 01.01.?
Oder gab es einen Zwischenraum?
Hallo liebe wissende!!!
Ich habe im November vergangenen Jahres bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen - Wegen Auftragsmangel wurde mir dann im Dezember 2010 wieder gekündigt, im Januar erfolgte eine "Neuanstellung" mit erneuter 6 monatiger Probezeit - Auf meinen Gehaltsabrechnungen steht aber weiter das Datum des ersten Vertrags als Betriebseintrittsdatum- Ab wann gilt nun die Probezeit - Ab neuem Vertrag, dem alten oder werden da die Zeiten addiert???
Hallo,
unabhängig ob sie den Monat aus November an die Probezeit angerechnet bekommen oder nicht, ist ihre Probezeit (6 Monate) vorbei.
Warum möchten sie nun noch wissen ob der November angerechnet wird oder nicht ?
Gruß
Achiles
brainbug
01.07.2011, 16:06
Hallo,
unabhängig ob sie den Monat aus November an die Probezeit angerechnet bekommen oder nicht, ist ihre Probezeit (6 Monate) vorbei.
Auch bei einem neuen Vertrag ab z.B. 25.01. ?
Auch bei einem neuen Vertrag ab z.B. 25.01. ?
Juup,
aus hiesiger Sicht wird die Probezeit auf den Zeitraum der betrieblichen Zugehörigkeit gerechnet. Somit ist aus hiesiger Sicht die Probezeit vorbei.
Meine Aussage resultiert aus dem Teilzeit und Befristungsgesetz. Sollte dem nicht so sein, würde im Umkehrschluss jede erneute Vertragsverlängerung mit einer erneuten Probezeit verankert sein.
OT
Schau mal in deine Mails :-)
Gruß
Achiles
Silent Bob
01.07.2011, 17:09
Reden wir hier nur über die Probezeit oder auch über die (wesentlich relevantere) Wartezeit bis zum Kündigungsschutz bei neuen Arbeitsverhältnissen?
brainbug
01.07.2011, 19:03
aus hiesiger Sicht wird die Probezeit auf den Zeitraum der betrieblichen Zugehörigkeit gerechnet. Somit ist aus hiesiger Sicht die Probezeit vorbei.
Meine Frage bezog sich auf den Fall, dass es tatsächlich ein neues Beschäftigungsverhältnis mit (komplett) neuer Probezeit ist.
OT
Schau mal in deine Mails :-)
gesehen und werde gleich antworten (wobei-könnt ihr die Mail vor Montag lesen?)
diddi1970
01.07.2011, 22:50
es war so - zunächst arbeitete ich von anfang november bis mitte dezember bei der firma xy--- aus mangel an arbeit wurde mir dann gekündigt--nach knapp 4 wochen, wurde ich wiedereingestellt, mit neuem vertrag(gleiche position und aufgaben)--
hatte jetzt einen arbeitsunfall und der arbeitgeber hat mich rausgeschmissen.
von daher wäre es sehr relevant, ob die probezeit der ersten beschäftigung mit angerechnet wird, denn dann wäre die jetzige kündigung nicht rechtwirksam
Silent Bob
01.07.2011, 23:15
Wann wurdest Du genau im januar wieder eingestellt, und wann erfolgte mit welcher Frist zu wann die Kündigung?
diddi1970
02.07.2011, 10:36
vielen lieben dank schon mal für die zahlreichen antworten antworten -
Also nun nocheinmal genau daten-
Das erste arbeitsverhältnis ging vom10.11.2010 - 27.12.2010
Der jetzige vertrag begann am 27.01.2011- die kündigung wurde am 29.06 mit 14tätiger frist ausgesprochen -
Also, für mich ist es wie gesagt sehr wichtig - Ich hatte einen arbeitsunfall und meines erachtens nach wurde mir deshalb gekündigt - die behaupten jetzt natürlich, es sei eine normale kündigung, ohne angabe von gründen, innerhalb der probezeit.
weiss zwar auch nicht, was die davon haben - gehalt muss ja eh für 6 wochen bezahlt werden -
also am telefon hat der geschäftsführer gesagt, ich sei denen zu teuer, wenn ich jetzt 6 wochen ausfalle - wahrscheinlich wußte die tröte gar nicht, daß das gehalt auch weiter gezahlt werden muss, wenn ich dem betrieb nicht mehr angehöre.
Silent Bob
02.07.2011, 10:48
Aus meiner Sicht ist die Kündigung sowohl wirksam als auch fristgerecht.
Du hast aber dennoch wenig zu verlieren, wenn Du einfach mal zum Arbeitsgericht gehst und klagst (Frist zur Klage: spätestens 3 Wochen nach Zugang). Anwalt ist erstinstanzlich nicht nötig, man kann ja mal abwarten, wie der Richter an der Güteverhandlung reagiert.
brainbug
02.07.2011, 12:00
weiss zwar auch nicht, was die davon haben - gehalt muss ja eh für 6 wochen bezahlt werden -
Nein, siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__8.html
diddi1970
21.11.2011, 14:56
zwischen der ersten anstellung und der weiterbeschäftigung waren es weniger als vier wochen - deshalb ist die probezeit der ersten beschäftigung mit anzurechnen.....
Glückwunsch, diddi!! Na das ist doch mal `ne tolle Nachricht! Toll auch, und danke, dass du uns das Ergebnis hier noch mitteilst!
Alles Gute
wünscht
CathyM
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