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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fristlose Kündigung zum 30.06.2011 ok?



Karli49
26.06.2011, 21:01
mein Mieter hat die Mieten für Mai und Juni nicht bezahlt, kann ich die fristlose Kündigung zum 30.06.2011 (nur noch 4 Tage) aussprechen? Ist diese Restdauer juristisch gesehen ok?

Die hilfsweise fristgerechte Kündigung, aus heutiger Sicht, muß 3 Monate betragen zum 30.09.2011?

Vielen Dank im Voraus.

brainbug
27.06.2011, 08:24
M.M.n. bedeutet fristlos, dass gar keine Frist erforderlich ist.
Jedoch habe ich mal von einem Urteil gelesen, dass der VM dem Mieter eine Woche Zeit zur Räumung geben sollte.

Karli49
27.06.2011, 12:30
Vielen Dank!

siehe ich auch so.

Gestern habe ich letztmalig versucht, mit dem Mieter zu reden/einigen. Ergebnis: er ging auf meinem Vorschlag ein, schriftlich abgemacht, dass er zum Ende Juli auszieht. Dann verzichtete ich natürlich auf die fristlose Kündigung.

Friday
27.06.2011, 18:51
Wenn ich aus den angesprochenen Gründen (2MM nicht gezahlt) fristlos kündige, dann ist die Kündigung apätestens am 10. des Monats raus, so dass ich zum Monatsende mehr als zwei Wochen habe. Das wurde bei mir bisher immer so vom Gericht akzeptiert.

Fristlos heisst doch ohne Einhaltung der normalen Frist. Heisst nicht ohne Frist, da das praxisfremd wäre. Ich habe gemäß Räumungsurteil den Anspruch auf die zwei Monatsmieten, wenn ich die Kündigung zu dem entsprechenden Monatswechsel ausgesprochen habe. Das kann ich dann auch im Rahmen der Wohnungsräumung pfänden lassen wenn der Mieter nicht rechtzeitig geht. Sofort nach Terminablauf ohne Räumung geht die Klage raus. Mein Gericht ist dann sehr schnell (aktuell gerade 3 Wochen bis ich den letzten Räumungstitel in der Hand hatte - ein Hoch auf die Deutsche Justiz!).

Karli49
27.06.2011, 20:30
Fristlos heisst doch ohne Einhaltung der normalen Frist. Heisst nicht ohne Frist, da das praxisfremd wäre. Ich habe gemäß Räumungsurteil den Anspruch auf die zwei Monatsmieten, wenn ich die Kündigung zu dem entsprechenden Monatswechsel ausgesprochen habe. Das kann ich dann auch im Rahmen der Wohnungsräumung pfänden lassen wenn der Mieter nicht rechtzeitig geht. Sofort nach Terminablauf ohne Räumung geht die Klage raus. Mein Gericht ist dann sehr schnell (aktuell gerade 3 Wochen bis ich den letzten Räumungstitel in der Hand hatte - ein Hoch auf die Deutsche Justiz!).

Vielen Dank für die Info/Beratung!

Karli