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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pfändung aus Zwangssicherungshypothek



franz1967
26.06.2011, 11:51
Ein Gläubiger lässt in das Grundstück eines Schuldners eine Zwangssicherungshypothek eintragen. Der Schuldner überträgt das Eigentum an der Immobilie auf einen Verwandten. Welche Rechte hat der Gläubiger in Bezug auf die Zwangsvollstreckung seiner Forderung?

Er kann in jedem Fall die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung beantragen. Da allerdings eine vorrangigen hohen Grundschuld zugunsten einer Bank besteht, macht dies wenig Sinn. Kann der Gläubiger auch aus der Zwangssicherungshypothek die Mieteinnahmen der Immobilie mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluss pfänden, obwohl der Schuldner nicht mehr Vermieter ist?

Vaughn
26.06.2011, 17:38
Kann der Gläubiger auch aus der Zwangssicherungshypothek die Mieteinnahmen der Immobilie mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluss pfänden, ...

Ja, grundsätzlich siehe § 1123 BGB. Der PfÜB wäre jedoch nicht aus der Hypothek, sondern aus dem zugrundeliegenden Titel in Verbindung mit der dinglichen Sicherung geltend zu machen.

ABER: Wenn der vorrangige Grundschuldgläubiger das Gleiche macht, genießt er Vorrang. Insofern wäre voraussichtlich nur die Miete für ein oder zwei Monate abgreifbar, solange eben, wie der Vorranggläubiger für seine Maßnahmen braucht.



... obwohl der Schuldner nicht mehr Vermieter ist?

Der neue Eigentümer hat die Immobilie schließlich mit der Belastung durch die Grundpfandrechte erworben, also muss er sie auch (dinglich) gegen sich gelten lassen.