franz1967
26.06.2011, 11:51
Ein Gläubiger lässt in das Grundstück eines Schuldners eine Zwangssicherungshypothek eintragen. Der Schuldner überträgt das Eigentum an der Immobilie auf einen Verwandten. Welche Rechte hat der Gläubiger in Bezug auf die Zwangsvollstreckung seiner Forderung?
Er kann in jedem Fall die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung beantragen. Da allerdings eine vorrangigen hohen Grundschuld zugunsten einer Bank besteht, macht dies wenig Sinn. Kann der Gläubiger auch aus der Zwangssicherungshypothek die Mieteinnahmen der Immobilie mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluss pfänden, obwohl der Schuldner nicht mehr Vermieter ist?
Er kann in jedem Fall die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung beantragen. Da allerdings eine vorrangigen hohen Grundschuld zugunsten einer Bank besteht, macht dies wenig Sinn. Kann der Gläubiger auch aus der Zwangssicherungshypothek die Mieteinnahmen der Immobilie mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluss pfänden, obwohl der Schuldner nicht mehr Vermieter ist?