Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zurückbehaltungsrecht Rückzahlung nach Auszug
werweisswas
24.06.2011, 21:38
Zurückbehaltungsrecht und Mietminderung wurde ausgeübt. Vermieter beseitigte aber vorsätzlich den Schaden nicht zögerte alles hinaus. Der Mieter hat daraufhin ordentlich gekündigt da er kein Vertrauen mehr ins Mietverhältnis hatte. Ebenfalls war er es leid mit dem Mangel noch weiterhin leben zu müssen.
Fakt
Nun fordert der Vermieter nach Auszug des Mieters die "zurückbehaltenen Beträge" ein ?! Obwohl der Schaden nicht behoben wurde. Die Mietminderung möchte er ebenfalls zurück obwohl ein Gutachter den Mangel bestätigt hat.
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Im übrigen hat der Vermieter nun den Mangel beseitigt nachdem Mieter ausgezogen war. Die Wohnung wird ab Juli wieder vermietet.
werweisswas
Winniwutz
25.06.2011, 11:34
Nun fordert der Vermieter nach Auszug des Mieters die "zurückbehaltenen Beträge" ein ?! Obwohl der Schaden nicht behoben wurde.
Das Zurückbehaltungsrecht erlischt mit Beendigung des Mietvertrages (oder mit Behebung des Mangels), unabhängig davon, ob der Vermieter den Mangel behoben hat oder nicht. Daher muss der Mieter mit Beendigung des Mietvertrages zurückbehaltene Beträge zurückzahlen.
Die Mietminderung (sofern sie korrekt erhoben wurde) kann der Vermieter jedoch nicht zurück fordern.
vgl auch http://www.mietrecht-ratgeber.de (http://www.mietrecht-ratgeber.de/mietrecht/miete/content_09.html)
Gruß
werweisswas
25.06.2011, 14:27
Kann man in irgendeiner Form Schadensersatzforderung geltend machen. Es sind ja immerhin hohe Kosten für den Umzug und und und entstanden. Da spricht man immer von Skrupellosen Mietern aber es gibt auch die Gegenseite sprich die miese Vermieter Seite.
werweisswas
10.08.2011, 09:47
Das Zurückbehaltungsrecht erlischt mit Beendigung des Mietvertrages (oder mit Behebung des Mangels), unabhängig davon, ob der Vermieter den Mangel behoben hat oder nicht. Daher muss der Mieter mit Beendigung des Mietvertrages zurückbehaltene Beträge zurückzahlen.
Die Mietminderung (sofern sie korrekt erhoben wurde) kann der Vermieter jedoch nicht zurück fordern.
vgl auch http://www.mietrecht-ratgeber.de (http://www.mietrecht-ratgeber.de/mietrecht/miete/content_09.html)
Gruß
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Ein Zurückbehaltungsrecht setzt jedoch auch einen zeitgemäßen Mangelbesetiigungswillen des VM voraus. Der Vermieter hat den Mangel jedoch nie beheben wollen.
Nun sind wir ausgezogen und er möchte das zurückbehaltene Geld einfordern. Die Mietminderung ist von Ihm anerkannt.
werweisswas
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