Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mobbing und StGB ?
Hallo §§-Gurus !
Dieser Beitrag war bereits im "Arbeitsrecht" und ist diesbezüglich abgehakt, dennoch habe ich die ganze Geschichte drin gelassen, um das Bild abzurunden, offen ist für mich noch das Fettgedruckte.
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Meine Tochter ist seit über 5 Jahren in einer Steuerkanzlei, deren Chef ein Trottel und dessen Frau, bayrisch gesagt "a ausgschprochne Bißgurkn", aber leider auch "DIE Chefin" ist.
Nun hatte meine Tochter deren üble Laune satt (es traten bereits psychosomatische Störungen, Schlafprobleme, Hautausschlag... auf) und kündigte zum Ende des Jahres. Mit dem Novembergehalt hätte lt. Arbeitsvertrag ein Weihnachtgeld gezahlt werden müsen, was nicht der Fall war. Nun will meine Tochter nicht streiten, da sie ja noch ein Arbeitszeugnis braucht und dann ein schlechtes Zeugnis befürchtet.
Kann sie ihr Arbeitsende (16. Dez., da noch Resturlaub) abwarten, ihr Zeugnis entgegennehmen und danach ihr Weihnachtgeld nachfordern ? Sie wäre damit zufrieden. Ich, jedoch als verärgerter und rachsüchtiger Vater würde den Heini am liebsten auch noch wg. Körperverletzung mit einem Straf- und Schmerzensgeldprozess zum Nachdenken bewegen. Wie sind da die Chancen ? Klagen würde dann natürlich meine Tochter, da volljährig.
Das hab ich dazu gefunden, vielleicht hilfts ja ein bißchen:
Die Schwierigkeit der rechtlichen Bewertung von Mobbing liegt darin, dass Mobbing ein Prozess mit einer Vielzahl von Verhaltensweisen ist, die zumindest in frühen Phasen noch "sozialädaquat" sind, d. h. im Rahmen des "rechtlich Erlaubten". Dem Mobber muss sein rechtlich bedeutsames Tun immer bewiesen werden. So liegt ein großes Problem bei gerichtlichen Verfahren auch in der Beweislast, die bei den Mobbingbetroffenen liegt. Deshalb ist es bei der Vorbereitung einer gerichtlichen Auseinandersetzung unabdingar, nach möglichen Zeugen Ausschau zu halten, Beweise zu sichern (ärztliche Atteste, bestimmte Schriftstücke etc.) und schriftliche Protokolle des Mobbinggeschehens zur besseren Rekonstruktion anzufertigen.
Wer juristisch gegen Mobbing vorgehen möchte, sollte Risiken und Folgen unbedingt bedenken. Jeder Fall ist anders und unterliegt einer juristischen Einzelfallwürdigung. Dringend empfohlen wird, einen Fachanwalt (Arbeitsrechtler, Zivil- oder Strafrechtler) zu konsultieren.
Mobbinghandlungen können strafrechtliche Delikte sein und nach dem Strafgesetzbuch (StGB) verfolgt werden. Nach dem StGB können folgende Tatbestände bei Mobbing verwirklicht sein und strafrechtlich behandelt werden:
Strafrecht:
vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB)
fahrlässige Körperverletzung (§ 230 StGB)
Nötigung (§ 240 StGB)
Beleidigung (§ 185 StGB)
üble Nachrede (§ 186 StGB)
Verleumdung (§ 187 StGB)
Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises (§ 192 StGB)
Wollen Betroffene gegen Mobber strafrechtlich vorgehen, müssen nachstehende Verfahrensschritte unternommen werden:
1. Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft, Polizei und dem Amtsgericht
2. Strafantrag: Erklärung, dass der Betroffene die Strafverfolgung wünscht.
Betroffene müssen also selbst einen Strafantrag stellen, und zwar innerhalb von 3 Monaten nach Kenntniserlangung der Tat.
Zivilrechtlich kommen folgende Sanktionen gegen Mobber in Betracht:
Zivilrecht:
Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung (§ 823 BGB)
Widerruf und Unterlassung - ehrverletzender Äußerungen (analog §§ 1004, 823 BGB)
Unterlassung von Mobbing (analog §§ 1004, 823 BGB)
Beleidigung (§ 185 StGB)
Nach § 823.2 BGB und StGB-Norm ist u. a. zu Schadensersatz verpflichtet, wer das Leben, den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit eines anderen (= Persönlichkeitsrechte) verletzt. Erforderlich ist für die Schadensersatzpflicht des Mobbers eine vorsätzliche oder fahrlässige Schadenszufügung. Problematisch ist hier - wie beim Unterlassungsanspruch - die Beweisbarkeit.
localhorst
05.12.2005, 19:30
Hallo,
ich sehe die Chancen, gegen die Chefin zu klagen als sehr gering an, wenn nicht Kollegen für Deine Tochter aussagen. Das Problem ist, wie sie das beweisen will.
Die Möglichkeit, Weihnachtsgeld zu bekommen sehe ich nicht, da das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer gekündigt wurde. Ich glaube, man muß mindestens bis März beschäftigt sein, damit man das Weihnachtsgeld behalten darf.
Eigentlich sollte das ganze als schlechte Erfahrung abgehakt werden. Warum unnötig Energie verschwenden, wenn es doch nichts bringt.
Eine andere Frage, die sich mir stellt: Warum gibt man sich so ein Arbeitsverhältnis? Ich hatte ehemals auch einen Choleriker als Chef. Ich mußte ihn mehrmals ermahnen, seine persönlichen, unsachlichen Kritiken für sich zu behalten. Es brachte nichts. Also suchte ich mir eine neue Stelle.
Für die Opferrolle war ich mir zu schade.
Gruß
localhorst
Jepp, genau so ists bei uns hier auf Arbeit auch.
Weihnachtsgeld nur, wenn nicht von Arbeitgeberseite bis 31.3. Folgejahr gekündigt, ansonsten keinen Anspruch generell.
Mobbing - egal ob man dagegen angeht - ist leider immer verbunden mit dem Ergebnis, dass der kleine Mann zu gehen hat, statt dass Chefs jemals einen Denkzettel bekommen, damit aufzuhören.
Unser Betriebsrat hat sich vor Jahren aufgelöst, weil auch diese Kollegen ausschließlich Nachteile davon hatten. Und jeder mutiert zum Einzelkämpfer.
Das Ergebnis - perfekt. Für Chefs, die Mobbing lieben. Das heißt dann glaub ich Bossing. Und ist noch perfider.
Gruss, Brit
Hallo Lilly66 und all die anderen,
ausführlicher hätte ich mir die Antwort nicht vorstellen können. DANKE !
Zeugen ließen sich wohl schon finden, der Laden hat eine ausufernde Fluktuation.
Wir werden die Beweisführung und sonstige Hürden vermutlich ebenso wie diese Firma in kurzer Zeit verdrängen.
(Eigentlich habe ich schon gestern geantwortet, bin aber scheinbar nicht über "Vorschau" rausgegangen---bin halt' kein Forenroutinier)
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