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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenbeschäftigung neben Arbeitslosengeldbezug oder "vollwertiger" Job?



abdibile
20.06.2011, 22:38
Folgende Situation:

Bisher befristeter Arbeitsvertrag bis 31.7. über 64% einer Vollzeitstelle, Vertrag wird nicht verlängert.

Ursprünglich war gelpant, wegen der Prüfungsphase einer schon länger laufenden beruflichen Weiterbildung ab 1.8. weniger zu arbeiten, nur noch ca. 50% einer Vollzeitstelle.

Jetzt wird der befristete Arbeitsvertrag aber gar nicht verlängert, weil es dem Arbeitgeber wirtschaftlich nicht so gut geht.

Ein anderer Arbeitgeber bietet jetzt einen befristeten Vertrag an, aber nur für 32% einer Vollzeitstelle, da er mehr nicht braucht und sich auch nicht leisten kann. Mangels Aussicht auf Alternativen muss der wohl angenommenw erden.

Dem Arbeitsamt wurde im ersten Beratungsgespräch wegen drohender Arbeitslosigkeit schon gesagt, dass nur eine 50% Beschäftigung angestrebt wird, Arbeitslosengeld berechnet sich also wohl nur auf 50%, nicht auf 64%, richtig?

Ein Bekannter aht jetzt gesagt, dass man auch neben eienr Arbeitslosigkeit maximal 15 Stunden (=37,5% einer 40-Stunden Vollbeschäftigung) Nebentätigkeit ausführen kann und das Einkommen nur teilweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.

Könnte man das in dem oben egschilderten Fall in Anspruch nehmen? Also Arbeitslosengeld erhalten und den 32% Job als Nebenbeschäftigung angeben und nur teilweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet bekommen?

Dann wäre das Gesamt "Einkommen" deutlich höher als das Einkommen aus dem 32% Job alleine.

Oder ist auch der 32%-Job schon ein vollwertiger Job und vom Amt gibt es nichts mehr auch wenn man bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit doppelt so viel gearbeitet hat?

Irgendwie kommt mir das komisch vor, da es ja dem Arbeitsamt wohl kaum möglich sein wird, eine weitere Beschäftigung von 18% aufzutun (Differenz zwischen 32% und den gewünschten 50%), oder?

Was meint Ihr zu der Konstellation und wie wäre hierzu praktisch vorzugehen?

Am 1.8. aufs Amt gehen und arbeitslos melden? Und wann den neuen 32% Job mitteilen?

Danke!

Sheherazade
21.06.2011, 06:44
Die Voraussetzungen, dass man seinen Anspruch auf ALGI mit einer Nebentätigkeit nicht verliert sind u. a., dass die Nebentätigkeit nicht mehr als 14,9 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt und nicht sozialversicherungspflichtig ist. Angerechnet wird dann das Einkommen, dass über €165 liegt.

abdibile
21.06.2011, 07:32
Danke für die Antwort!

Dass die Nebenbeschäftigung nicht sozialversicherungspflichtig ist bedeutet dass es sich um einen 400 Euro Job handeln muss oder wie verhält sich das?

Es geht um eine ganz normal sozialversicherungspflichtige qualifizierte Tätigkeit mit einem Bruttoeinkommen von knapp €1.000 für die 32% Tätigkeit.

Geht das dann nicht als nebenbeschäftigung durch?

Sheherazade
21.06.2011, 07:42
Nein, unter den Voraussetzungen ist der gleichzeitige Bezug von ALGI ausgeschlossen. Es sollten ggf. die Optionen Wohngeld oder ALGII geprüft werden.

Lila
21.06.2011, 09:24
Als Nebenjob neben dem ALG Bezug kann auch einem sozialversicherungspflichtigen Job nachgegegangen werden. Nichtsdestotrotz gilt die Stundengrenze von 14,9 Stunden wöchentlich. Wer diese überschreitet, der hat keinen Anspruch auf ALG. Hier wäre nun also die Frage, wieviele Stunden Du bei einer 32% Stelle arbeitest. Zudem wird bei einem sozialversicherungspflichtigen Nebeneinkommen auch der Freibetrag etwas anders berechnet, da es erst um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bereinigt wird.
Zudem solltest Du wissen, dass Dich ein Nebenjob bei ALG nicht von Deinen Pflichten zur Arbeitsuche entbindet. Du musst daneben Bewerbungen schreiben, den Einladungen der AfA folgen und ggf. auch an Maßnahmen teilnehmen.

abdibile
21.06.2011, 12:09
Danke für die info!

Die Arbeitszeit liegt deutlich unter 15 Stunden die Woche, aber es gibt einen festen Vertrag mit 6 Wochen Kündigungsfrist.

Selbst wenn ich einen anderen (umfangreicheren) Job finden würde, könnte ich den also nicht so einfach von heute auf Morgen antreten.

Klar würde ich einen (umfangreicheren) Job suchen, aber eben nur 50% udn da sieht es schlecht aus was zu bekommen.


Wird das Amt bei der Konstellation nicht ankommen und sagen, ich wäre gar nicht arbeitslos, da ich ja einen Job habe, der fast meinem gewünschten zeitlichen Umfang entspricht (13 Stunden statt 20)?

Oder melde ich mich einfach arbeitslos und erzähle dann von dem 13 Stunden Job?

brainbug
21.06.2011, 12:43
aber es gibt einen festen Vertrag mit 6 Wochen Kündigungsfrist.


Da würde ich mal schauen, ob der § 622 BGB dieser Regelung nicht entgene spricht (und diese Regelung dadurch ungültig ist)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html