abdibile
20.06.2011, 22:38
Folgende Situation:
Bisher befristeter Arbeitsvertrag bis 31.7. über 64% einer Vollzeitstelle, Vertrag wird nicht verlängert.
Ursprünglich war gelpant, wegen der Prüfungsphase einer schon länger laufenden beruflichen Weiterbildung ab 1.8. weniger zu arbeiten, nur noch ca. 50% einer Vollzeitstelle.
Jetzt wird der befristete Arbeitsvertrag aber gar nicht verlängert, weil es dem Arbeitgeber wirtschaftlich nicht so gut geht.
Ein anderer Arbeitgeber bietet jetzt einen befristeten Vertrag an, aber nur für 32% einer Vollzeitstelle, da er mehr nicht braucht und sich auch nicht leisten kann. Mangels Aussicht auf Alternativen muss der wohl angenommenw erden.
Dem Arbeitsamt wurde im ersten Beratungsgespräch wegen drohender Arbeitslosigkeit schon gesagt, dass nur eine 50% Beschäftigung angestrebt wird, Arbeitslosengeld berechnet sich also wohl nur auf 50%, nicht auf 64%, richtig?
Ein Bekannter aht jetzt gesagt, dass man auch neben eienr Arbeitslosigkeit maximal 15 Stunden (=37,5% einer 40-Stunden Vollbeschäftigung) Nebentätigkeit ausführen kann und das Einkommen nur teilweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.
Könnte man das in dem oben egschilderten Fall in Anspruch nehmen? Also Arbeitslosengeld erhalten und den 32% Job als Nebenbeschäftigung angeben und nur teilweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet bekommen?
Dann wäre das Gesamt "Einkommen" deutlich höher als das Einkommen aus dem 32% Job alleine.
Oder ist auch der 32%-Job schon ein vollwertiger Job und vom Amt gibt es nichts mehr auch wenn man bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit doppelt so viel gearbeitet hat?
Irgendwie kommt mir das komisch vor, da es ja dem Arbeitsamt wohl kaum möglich sein wird, eine weitere Beschäftigung von 18% aufzutun (Differenz zwischen 32% und den gewünschten 50%), oder?
Was meint Ihr zu der Konstellation und wie wäre hierzu praktisch vorzugehen?
Am 1.8. aufs Amt gehen und arbeitslos melden? Und wann den neuen 32% Job mitteilen?
Danke!
Bisher befristeter Arbeitsvertrag bis 31.7. über 64% einer Vollzeitstelle, Vertrag wird nicht verlängert.
Ursprünglich war gelpant, wegen der Prüfungsphase einer schon länger laufenden beruflichen Weiterbildung ab 1.8. weniger zu arbeiten, nur noch ca. 50% einer Vollzeitstelle.
Jetzt wird der befristete Arbeitsvertrag aber gar nicht verlängert, weil es dem Arbeitgeber wirtschaftlich nicht so gut geht.
Ein anderer Arbeitgeber bietet jetzt einen befristeten Vertrag an, aber nur für 32% einer Vollzeitstelle, da er mehr nicht braucht und sich auch nicht leisten kann. Mangels Aussicht auf Alternativen muss der wohl angenommenw erden.
Dem Arbeitsamt wurde im ersten Beratungsgespräch wegen drohender Arbeitslosigkeit schon gesagt, dass nur eine 50% Beschäftigung angestrebt wird, Arbeitslosengeld berechnet sich also wohl nur auf 50%, nicht auf 64%, richtig?
Ein Bekannter aht jetzt gesagt, dass man auch neben eienr Arbeitslosigkeit maximal 15 Stunden (=37,5% einer 40-Stunden Vollbeschäftigung) Nebentätigkeit ausführen kann und das Einkommen nur teilweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.
Könnte man das in dem oben egschilderten Fall in Anspruch nehmen? Also Arbeitslosengeld erhalten und den 32% Job als Nebenbeschäftigung angeben und nur teilweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet bekommen?
Dann wäre das Gesamt "Einkommen" deutlich höher als das Einkommen aus dem 32% Job alleine.
Oder ist auch der 32%-Job schon ein vollwertiger Job und vom Amt gibt es nichts mehr auch wenn man bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit doppelt so viel gearbeitet hat?
Irgendwie kommt mir das komisch vor, da es ja dem Arbeitsamt wohl kaum möglich sein wird, eine weitere Beschäftigung von 18% aufzutun (Differenz zwischen 32% und den gewünschten 50%), oder?
Was meint Ihr zu der Konstellation und wie wäre hierzu praktisch vorzugehen?
Am 1.8. aufs Amt gehen und arbeitslos melden? Und wann den neuen 32% Job mitteilen?
Danke!