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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtmässigkeit Forderung



Jochen
20.06.2011, 22:13
Einen schönen guten Abend,

für mein Problem wurde mir dieses Forum wärmstens empfohlen. Deshalb möchte ich hier mein Problem schildern, vielleicht kann mir einer der hier schreibenden Experten einen Tip geben.

Anfang des Jahres habe ich über ein nicht unbekanntes Auktionshaus eine Ware versteigert. Diese wurde über die verbandelte Bank als Käuferschutz abgewickelt. Wie im Internet bereits häufig nachzulesen hatte der Kunde Probleme mit der Technik und hat unter fadenscheinigen Gründen das Gerät zurückgegeben. Ich habe dem Auktionshaus meinen Fall geschildert. Es wurde eine Antwort versprochen, aber keine gegeben. ALs nach mehreren Wochen immer noch kein Bescheid kam, habe ich per Einschreiben den Geschäftsführer angeschrieben, und die Bank (ohne Einschreiben) über den Schwebezustand informiert. Wieder von beiden keine Antwort. Wieder einige Wochen später habe ich das AH (per Einschreiben) angeschrieben, dass der wirtschaftliche Schaden, der mir aus der Verzögerung und die bereits enstandenen Kosten den Saldo auf dem Bankkonto überschreiten und damit das Konto ausgeglichen werden kann. Auch darüber wurde die Bank (diesmal per Einschreiben) informiert mit der Bitte das Konto aufzulösen. Die Mitgliedschaft bei dem Auktionshaus wurde beendet und aller verbandelten Unternehmen. HIer wurde die Löschung der persdönlichen Daten gefordert. Natürlich keine Antwort und die Mitgliedschaft besteht weiterhin.
Zwischenzeitlich habe ich ein Inkassounternehmen am Hals.
Nun meine Fragen:

1. Hat das Inkassounternehmen das Recht Kosten zu erheben, obwohl der Forderung mehrfach widersprochen wurde?
2. Hat das Auktionshaus eine Forderung an mich, da es meiner Darstellung nicht widersprochen hat?
Dies sind natürlich die wichtigen Fragen. Aber spasseshalber um meinen Frust etwas zu mindern:
3. Ich habe Kosten für den Schriftverkehr mit dem Inkassounternehmen geltend gemacht. Natürlich keine Antwort darauf bekommen. Bin ich da im Recht?
4. Kann ich irgendeine Strafanzeige gegen das Auktionshaus stellen, da meine Mitgliedschaft nicht gelöscht wird?

Es wäre nett wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte.

Vielen Dank und einen schönen Abend.

Likedeeler
20.06.2011, 22:50
1. Hat das Inkassounternehmen das Recht Kosten zu erheben, obwohl der Forderung mehrfach widersprochen wurde?
Ob Inkassokosten zu ersetzen ist, bleibt eine Frage der Begründetheit der Forderung, nicht deren Widersprechen.
Soll heißen: Sollte die Forderung bestehen und Sie sich in Verzug mit der Ausgleichung bestehen, so sind Verzugskosten in Form von Inkassokosten dem Grunde nach begründet.



2. Hat das Auktionshaus eine Forderung an mich, da es meiner Darstellung nicht widersprochen hat?
Das hat nichts damit zu tun, dass das Auktionshaus nicht widersprochen hat. Die Frage ist, wie das Auktionshaus welche Forderung begründet.


3. Ich habe Kosten für den Schriftverkehr mit dem Inkassounternehmen geltend gemacht. Natürlich keine Antwort darauf bekommen. Bin ich da im Recht?
Nein.


4. Kann ich irgendeine Strafanzeige gegen das Auktionshaus stellen, da meine Mitgliedschaft nicht gelöscht wird?

Eine Strafbarkeit ist nicht zu erkennen.