Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ehrenmitgliedschaft
Was muß ein Verein beachten, wenn er Ehrenmitgliedschaften gewähren will (zeitlich begrenzt, kostenlos)? Muß das in der Satzung verankert sein?
Rechtspfleger
23.09.2003, 08:46
Hi,
grundsätzlich muss die Ehrenmitgliedschaft als eine von der normalen Form abweichende Form der Mitgliedschaft in der Vereinsasatzung geregelt werden.
Hierbei ist zu beachten, dass, wenn Ehrenmitglieder eine von der Vollmitgliedschaft abweichende Position haben sollen (z.B. kein Stimmrecht in der Migliederversammlung) dies in der Stzungh festgelegt werden soll.
Bestimmte Mitgliedsrechte, allen voran die Teilnahme an der Mitgliederversammlung können nicht ausgeschlossen werden.
Beitragsfreiheit ist zulässig, muss aber in der Satzung geregelt werden.
Gleiches gilt m. E. für eine zeitliche Befristung, die allerdings wohl nicht willkürlich vom Willen des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung abhängig sein darf (bis auf Widerruf, ohne Bennenung von Widerrufsgründen wäre m.E. wohl unzulässig).
Für genauere UInformationen braucht man mehr Details darüber für wen, wie und zu welchem Zweck die Ehrenmitgliedschft gedacht ist.
Gruß
Rpfl.
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