PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflichtteilberechnung bei vier Kindern?



Kieler
19.06.2011, 01:28
Mein leiblicher Vater und seine zweite Frau lebten im Stand der Zugewinngemeinschaft.
Mein Vater ist vor einem Jahr gestorben, und da seine zweite Frau uns die leiblichen Kinder mit großer Wahrscheinlichkeit überleben wird, wollen wir uns das Pflichtteil auszahlen lassen.
Frage A Kann mir bitte jemand sagen wie man das Pflichtteil bei 4 Kindern berechnet. Frage B: Das Vermögen der Immobilien beläuft sich auf 2 Millionen Euro. werden bei der Berechnung des Pflichtteils auch noch andere Werte wie Kunstgegenstände, PKWs , Boote u.s.w. berücksichtigt werden?

Tüffel
19.06.2011, 06:51
Hallo,

Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, bei der Berechnung des gesetzlichen Erbteils gelten Besonderheiten wegen Zugewinngemeinschaft.
Wenn ich mich recht erinnere, wird der gesetzliche Erbteil des Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht. Der Rest geteilt durch zwei (Pflichtteil) geht dann an die Kinder.
Berücksichtigt wird das gesamte Erbe, nicht nur die Immobilien.

Grüße
Uwe

Kieler
19.06.2011, 13:57
Hallo,

Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, bei der Berechnung des gesetzlichen Erbteils gelten Besonderheiten wegen Zugewinngemeinschaft.
Wenn ich mich recht erinnere, wird der gesetzliche Erbteil des Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht. Der Rest geteilt durch zwei (Pflichtteil) geht dann an die Kinder.
Berücksichtigt wird das gesamte Erbe, nicht nur die Immobilien.

Grüße
Uwe

Vielen Dankfür die Info.

Das heißt wenn ich es konkreter(genaue Prozentzahl) wissen möchte, dann müßte ich mich bei einem Anwalt informieren, der dann auch den Wert / die Höhe des Nachlasses feststellt? Wir haben unsere Stiefmutter nach der Höhe des Nachlasses gefragt, sie ist leider nicht bereit konkrete Angaben oder Einsichten zu gewähren.

PS: Ich habe es über einen Pflichtteilrechner im Internet versucht, da komme ich auf einen Pflichtteilanspruch von "nur" 6% vom Gesamtvermögen pro Kind.

Anagrom Ataf
19.06.2011, 14:31
einen Pflichtteilanspruch von "nur" 6% vom Gesamtvermögen pro Kind.6,25. Im Übrigen auch http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=8

Cruncc
19.06.2011, 15:27
Mein leiblicher Vater und seine zweite Frau lebten im Stand der Zugewinngemeinschaft.
Mein Vater ist vor einem Jahr gestorben, und da seine zweite Frau uns die leiblichen Kinder mit großer Wahrscheinlichkeit überleben wird, wollen wir uns das Pflichtteil auszahlen lassen.
Gibt es ein Testament in dem die Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt wurde?

Wir haben unsere Stiefmutter nach der Höhe des Nachlasses gefragt, sie ist leider nicht bereit konkrete Angaben oder Einsichten zu gewähren.
Die Kinder haben einen Anspruch auf Erstellung eines Nachlassverzeichnisses.

Kieler
19.06.2011, 16:50
Gibt es ein Testament in dem die Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt wurde?

Die Kinder haben einen Anspruch auf Erstellung eines Nachlassverzeichnisses.


Ja die Ehefrau meines Vaters ist Alleinerbin, wir erben erst wenn sie stirbt.Da sie nur unwesentlich älter als ich (50. Jahre) bin, kam die Überlegung auf das Pflichtteil innerhalb der nächsten 2 Jahre zu beantragen.

Von alleine bekommen wir aber keinen Einblick in das Nachlassverzeichnis.Ich werde einen AW beauftragen, das er einen Brief zu schreibt.

Kieler
19.06.2011, 16:53
6,25. Im Übrigen auch http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=8


O.K. danke da finde ich ja fast alle Infos.

Eine letzte Frage noch: Die 6,25 % werden von dem gesamtem Nachlasss, also Häusern, PKW, Boot, Kuntsgegenständen berechnet?

Cruncc
19.06.2011, 17:04
Ja die Ehefrau meines Vaters ist Alleinerbin, wir erben erst wenn sie stirbt.Da sie nur unwesentlich älter als ich (50. Jahre) bin, kam die Überlegung auf das Pflichtteil innerhalb der nächsten 2 Jahre zu beantragen.
Hier sollte man zunächst abklären, ob es keine "Strafklausel" im Testament gibt (wenn ein Kind den Pflichtteil geltend macht, wird er auf den Tod des Überlebenden "enterbt" und kann nur den Pflichtteil geltend machen).

panta rhei
20.06.2011, 17:19
Hier sollte man zunächst abklären, ob es keine "Strafklausel" im Testament gibt (wenn ein Kind den Pflichtteil geltend macht, wird er auf den Tod des Überlebenden "enterbt" und kann nur den Pflichtteil geltend machen).

hallo,

das gilt doch aber nur für den fall eines berliner testamentes? davon habe ich hier nichts gelesen. und selbst wenn: bei dem "nicht-altersunterschied" ist einem der spatz in der hand vielleicht lieber als die taube auf dem dach......

gruß, panta

Tüffel
20.06.2011, 17:53
Hallo,

wäre es kein Berliner Testament, müssten die Kinder sich doch jetzt nicht um ein Pflichtteil bemühen, oder?

Grüße
Uwe

kohles
20.06.2011, 18:57
So wie ich ds lese, sind die Kinder nur die Kinder des Vaters und nicht der Ehefrau. Somit erben sie von der Frau gesetzlich nichts. Wenn der Vater seine Frau als Alleinerbin eingesetzt hat, haben die Kinder einen Pflichtteilanspruch. Warten sie 3 Jahre oder bis die Frau stirbt, haben sie gar nichts mehr.

LG, kohles