thunderstorm
29.09.2011, 14:12
Bei uns im Haus hatten wir vor Kurzem einen Wechsel der Hausverwaltung, nachdem die "alte" mit den Anwesen überfordert war und die notwendigen Tätigkeiten nicht auf die Reihe gebracht hat.
Geblieben ist der alten HV allerdings die Mietverwaltung. Hier wird im Haus nicht kalendermäßig abgerechnet, sondern zur Mitte des Jahres. Die Nebenkostenabrechnung 09/10 konnte so noch "fristgerecht" im Mai 11 den Mietern zugestellt werden (ich hoffe daß unsere alte HV zumindest in diesem Punkt Recht hatte). Nun haben aber fast alle Mieter gegen die Abrechnung Widerspruch eingelegt. Der Mietverwalter hat zu den Widersprüchen keine Stellung bezogen, noch den Nachweis der Richtigkeit der Abrechnung erbracht, oder den Vermieter davon informiert. Der Mietverwalter möchte aus nachvollziehbaren Gründen aus den bestehenden Verträgen raus, wenn der Vermieter den ausstehenden Mietverwaltungsbetrag (acht Monate Dauer) an ihn bezahlt. Der Stand über Einnahmen/Ausgaben ist den Vermietern für 09/10 nicht bekannt.
Der WEG ist es eigentlich egal, wie der Eigentümer die Nebenkosten erbringt, soweit die Abrechnung denn stimmt. Aber wie sieht die Sache für den Vermieter aus? Kann er die Mietverwaltung für mögliche Ausfälle haftbar machen? Schließlich hat sie ja nicht auf die Widersprüche reagiert, oder auf Begleichung der ausstehenden Nebenkosten geklagt.
Geblieben ist der alten HV allerdings die Mietverwaltung. Hier wird im Haus nicht kalendermäßig abgerechnet, sondern zur Mitte des Jahres. Die Nebenkostenabrechnung 09/10 konnte so noch "fristgerecht" im Mai 11 den Mietern zugestellt werden (ich hoffe daß unsere alte HV zumindest in diesem Punkt Recht hatte). Nun haben aber fast alle Mieter gegen die Abrechnung Widerspruch eingelegt. Der Mietverwalter hat zu den Widersprüchen keine Stellung bezogen, noch den Nachweis der Richtigkeit der Abrechnung erbracht, oder den Vermieter davon informiert. Der Mietverwalter möchte aus nachvollziehbaren Gründen aus den bestehenden Verträgen raus, wenn der Vermieter den ausstehenden Mietverwaltungsbetrag (acht Monate Dauer) an ihn bezahlt. Der Stand über Einnahmen/Ausgaben ist den Vermietern für 09/10 nicht bekannt.
Der WEG ist es eigentlich egal, wie der Eigentümer die Nebenkosten erbringt, soweit die Abrechnung denn stimmt. Aber wie sieht die Sache für den Vermieter aus? Kann er die Mietverwaltung für mögliche Ausfälle haftbar machen? Schließlich hat sie ja nicht auf die Widersprüche reagiert, oder auf Begleichung der ausstehenden Nebenkosten geklagt.