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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hat meine Nachbarin Mietnomaden????



ichhabeeinproblem
31.08.2011, 10:13
Hallo liebe jurathekler,
meine befreundete Nachbarin hätte gerne einen Rat.

Sie hat ein Haus vermietet an eine 4 köpfige Familie ab 1.6 , vereinbarte Mietzahlung zum 3. Werktag. Sie hat sich keine Vermieterauskunft ausfüllen lassen-sondern war gutgläubig. Mittlerweile hat sie erfahren, dass die letzte Wohnung mit 7 offenen Mieten in verwahrlostem Zustand verlassen wurde.

Sie hat der Miete für Juni hinterhergebettelt, diese erhielt sie dann auch verspätet ca. Monatsmitte in bar.
Die Miete Juli erhielt sie dann nach erneutem Gebettel am Monatsende. Dabei wurde sie von den Mietern gefragt, ob sie in der Monatsmitte einen Dauerauftrag einrichten dürften, am 15. hätten sie immer Geld. Sie erklärte sich mündlich einverstanden.

Dann riefen die Mieter sie an und fragten, ob sie von der Miete August die Hälfte diesen Monat und den Rest nächsten Monat bezahlen dürften. Sie antwortete nur, was soll ich tun, wenn sie das Geld nicht haben. Nun kam aber gar kein Geld mehr. Auf Anfrage, erklärte die Mieterin, vielleicht ein Fehler der Überweisung.

Die Mieter haben die teure neuwertige Haustür schon kaputt, er habe den Zylinder aufgebohrt-nun ginge sie nicht mehr auf. Eine weitere Haustür haben sie Beschlag und Schloss entfernt und mit einem Holzbrett von innen verkeilt.

Bei einer Nachbarin hätten sie bei einem Besuch Geld aus dem Portemonnaie gestohlen, erzählte diese. Sie sagte, den Mietern sei das Konto gesperrt worden-hätten diese ihr anvertraut.

Ich habe meiner lieben Nachbarin geraten, sie solle per Einschreiben auffordern, die Türen reparieren zu lassen und am 16. dann fristlos zu kündigen. (normal ja schon nach dem 3. Werktag, aber sie hat ja mündlich die Zahlungsfrist verlängert). Ist das so richtig??????

jetbundle
31.08.2011, 12:28
Ich wuerde zur Sicherheit die Ausgustmiete noch mal schriftlich abmahnen und zur puenktlichen Mietzahlung (3. Werktag, die Kulanzfrist vom 15. wird wegen der Probleme bei den Mietzahlungen und der Zahlung in Bar entgegen der Vereinbarung zurueck genommen) per Ueberweisung sowie sofortigen Beseitigung der Schaeden an der Haustuer (mit Hinweis auf Sicherheit) auffordern (noch ohne Hinweis auf fristlose Kuendigung, sonst alarmeirt das vieleicht die Mieter). Sollte die Wohnungstuer nicht repariert werden Anzeige wegen Sachbeschaedigung erstatten. Dann sofort am 16. kuendigen mit Hinweis auf die ausgebliebenen Mietzahlungen und die mutwillig beschaedigte Haustuer. Ich wuerde mir vorher Gedanken ueber die Zustellung der Kuendigung machen. Hierzu beim Gerichtsvollzieher seine Zustellzeiten anfragen. Zustellung per GV ist am sichersten. Dazu muss die Kuendigung 100% rechtssicher sein, also vorher ausformulieren und ggf durch Anwalt ueberpruefen lassen. Nicht vergessen BGB 545 im Voraus zu widersprechen. Hilfsweise auch noch regulaer kuendigen (Begruendung beschaedigte Tuer sowie verspaetete Mietzahlungen). Die regulaere Kuendigung kann naemlich nicht geheilt werden.

ichhabeeinproblem
31.08.2011, 13:06
Lieber jetbundle,

meine Nachbarin steht gerade neben mir und wir möchten uns ganz herzlich für Ihre schnelle, kompetente Antwort bedanken.

Vielen lieben Dank

jetbundle
31.08.2011, 16:08
Da kommen sicherlich noch weitere Hinweise von den Experten hier. Was ich vergessen hatte ist bei der hilfsweisen regulaeren Kuendigung auch den Hinweis auf die Frist nach BGB 574b der Sozialklausel BGB 574 nicht vergessen. Aber am besten die Formalitaeten der Kuendigung gruendlich vorher recherchieren.

ichhabeeinproblem
05.09.2011, 09:39
Hallo jetbundle, hallo liebe jurathekler,

nochmal herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Die Abmahnung hat meine Nachbarin durch 2 Boten zustellen lassen, die das Schreiben voher gelesen haben.

Nun wartet sie auf den 16. und dann folgt die Kündigung. Mittlerweile kommen immer mehr Gläubiger vorbei. Der neue Mieter gibt sich als Firma aus und kauft Baumaterial für Schwarzarbeit ohne es zu bezahlen.

LG

ichhabeeinproblem
05.10.2011, 14:10
Hallo, meine Nachbarin war heute morgen hier und hat mich gebeten, hier wieder Rat einzuholen.....

Ihre Mieter haben August und September nicht bezahlt, daraufhin eine fristlose Kündigung (ohne ersatzweise fristgerechte) zugestellt bekommen.

Meine Nachbarin hat im Mietvertrag eine Abtretung von Bezügen für Miete und NK vereinbart. Sie hat später die Arge per Brief noch dran erinnert, als die Mietschulden kamen.
Die Arge sagte, es würden 23 Euro von 350 € fehlen und somit würden sie die Abtretung nicht berücksichtigen. Nach einem Telefonat meiner Nachbarin mit der Arge, hat der Sachbearbeiter die Mieter bestellt und sich einen Nachweis über die Oktobermiete zeigen lassen. Die Oktobermiete beglichen sie in bar.

Meine Nachbarin fragte, wieso die Mieter 2 Monate nicht bezahlt haben-sie meinten, ihr Expartner habe keinen Unterhalt geleistet. Die Mieter bekommen kein Arge-Darlehen, weil sie das Geld für die Miete anderweitig ausgegeben haben.

Wie soll meine Nachbarin weiter vorgehen? Ist eine Gnadenfrist sinnvoll? Die Familie hat eine Familienhelferin des Jugendamtes-könnte diese vielleicht helfen? Da die Mieter nicht verläßlich sind, wäre eine Ratenzahlung auch nicht gut-der Gerichtsvollzieher kommt sowieso sehr oft.

Die Mieter haben sich 2 Monate lang nicht gemeldet--erst als meine Nachbarin sagte, ihr Anwalt schriebe wegen der drohenden Obdachlosigkeit der Kinder einen Brief ans Jugendamt.....telefonierten sie mit ihr.

Ich weiß leider keinen Rat für sie.....so eine Räumungsklage verursacht ja auch Kosten.......weiß jemand Rat? Danke

SidLaie
05.10.2011, 14:22
rein rechtlich gesehen kann man die Kündigung beibehalten.
Es sind die Mieten nicht nachgezahlt worden.,

Auch im eigenen Interesse würde ich bei der Kündigung bleiben.
Es sind Mieter die immer wieder Probleme und Arbeit machen.

Friday
05.10.2011, 15:29
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat die Nachbarin zu irgendeinem Datum die Herausgabe der Wohnung verlangt. Sofort nach dem Datum würde ich ohne zusätzliche Schreiben die Räumungsklage einreichen. Wenn sie das nicht selber machen möchte (kostet so Größenordnung 400 bis 600€, als Berechnungsgrundlage für den Kostenrechner gilt eine Jahreskaltmiete), dann kommen noch die Anwaltskosten hinzu, die man theoretisch von den Mietern zurückbekommen könnte. Wenn aber sowieso schon Gläubiger da sind, dann wird das wohl nichts werden.

Vom Einreichen der Klage bis zum Räumungstitel mit dem ich dann zum GV gehen kann dauert es nur etwa einen Monat wenn ich alles richtig gemacht habe. Danach muss ich den GV noch dazu bewegen, die Wohnung möglichst schnell zu räumen - der GV muss auch Fristen einhalten.
Alles zusammen dauert gut und gerne 3 Monate und das sind nochmal 3 Monatsmieten die ich nicht bekomme. Der Vorschuß für den GV kostet auch noch wenigstens 2500€, bei einem Haus auch mal 6000€.

Fazit: Je länger ich warte umso teurer wird es.

ichhabeeinproblem
06.10.2011, 14:15
Hallo, vielen Dank für die Antworten. Meine Nachbarin ist immer noch am Überlegen. Mittlerweile hat ihr die Arge telefonisch zugesichert bis auf 30 Euro die Miete monatlich direkt an sie zu überweisen.

Nur wenn die Mieter der Arge einen Nachweis über die erfolgten Mietzahlungen erbringen könnten, dann würde die Arge die Abtretung zurücknehmen...ansonsten läuft das nun für die Zukunft.

Die Arge will den Mietern kein Darlehen gewähren, weil sie selbst schuld an ihren Mietschulden sind-hat der Sachbearbeiter meiner Nachbarin gesagt. Er sehe auch noch keine drohende Wohnungslosigkeit......sollte meine Nachbarin die Räumungsklage einreichen.....erst dann würde ein höher gestellter Sachbearbeiter der Arge nochmal über das Arge-Darlehen entscheiden.....da könnte der nun zuständige Sachbearbeiter keine Prognosen stellen....

Meine Nachbarin denkt über eine Ratenzahlungsvereinbarung nach für die beiden fehlenden Monatsmieten. Meine Nachbarin verfügt über eine Rechtschutzversicherung, ich habe ihr geraten, diese einzuschalten.....ein Anwaltbrief bewirkt in meinen Augen mehr, ....

ichhabeeinproblem
09.10.2011, 23:12
Hallo liebe jurathekler,
heute nachmittag war meine Nachbarin hier und hat mir berichtet, dass ihre Mieter ihr eine Ratenzahlung angeboten haben. Wenn Sie diese einhalten würden, dann hätten sie nach 10 Monaten ihre Schulden beglichen. Meine gutherzige Nachbarin hat sich einverstanden erklärt.

Könnte sie sicherheitshalber folgende Vereinbarung fixieren? Oder ist so etwas rechtlich nicht möglich?????





Vereinbarung 10.10.11 Stadt xy

Für das Mietverhältnis zwischen Frau xy (Vermieterin) und Familie Z (Mieter) wird folgendes Vereinbart. Es besteht ein Mietrückstand in Höhe von ..... (2 Monatsmieten). Der Mietvertrag wurde mit Schreiben vom ...zum ....fristlos gekündigt. Zur Außerkraftsetzung der Kündigung wird Ratenzahlung der Mietschulden in Höhe von monatlich zum 3. Werktag ab 1.11.11 von mindestens 70 Euro vereinbart. Sollten die Raten nicht fristgemäß bezahlt werden, gilt das Mietverhältnis als fristlos gekündigt. Nach Begleichung der Schulden hat sich die fristlose Kündigung vom .... erledigt und das Mietverhältnis soll fortgeführt werden.

Unterschriften Mieter: Vermieter:

jetbundle
10.10.2011, 00:43
Ich wuerde sagen keine Vereinbarung ist besser. Einfach, wichtig, mit Widerspruch gegen Verlaengerung nach BGB 545 fristlos kuendigen. Die fristlose Kuendigung wird nach BGB 569 (3) 2 automatisch mit Begleichung der Mietrueckstaende geheilt. Dies ist aber nur einmal alle 2 Jahre moeglich.

Falls hilfsweise regulaer gekuendigt wurde kann man diese Kuendigung unter entsprechenden Bedingungen gesondert zurueck nehmen.

ichhabeeinproblem
10.10.2011, 09:43
Guten Morgen,

vielen herzlichen Dank und ein großes Lob an jetbundle für die tolle, kompetente Antwort. :danke01::danke01: