Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Post vom Familiengericht! Plötzlich will er das Sorgerecht
Ich weiß gar nicht so recht wie ich anfangen soll. Gestern traf mich der Schlag, Post vom Amtsgericht/ Familiengericht. Mein Ex Freund und Vater meines Kindes möchte plötzlich das anteilige Sorgerecht.
Ich war dagegen, ich möchte ihm es nicht geben und dafür nannte ich ihm genug Gründe. Es ist nicht so das ich die böse Ex bin, die ihm sein Kind vorenthält. Er bekommt sie aller zwei Wochenenden zu sich und auch zu Geburtstagen oder Ausflügen darf er sie abholen.
Es gibt ein paar Gründe wieso ich nicht möchte, warum er anteilig das Sorgerecht bekommt.
*Bis vor 3 Jahren noch stark Drogenabhänig ( weiß nicht wie es sich in Zukunft verhalten wird)
*Extreme Stimmungsschwankungen, von heiter fröhlich zu ungehalten Aggressiv
*Ich möchte nicht das er entscheiden darf das unsere Tochter bei seinen Eltern allein übernachtet. Laut seiner Angabe, wurde er von seinem Vater als Kind missbraucht. Verständlich das ich mein Kind da nicht haben möchte!
*Er hat sich die ersten anderthalb Jahre gar nicht um sein Kind gekümmert, war lieber auf Party und hat den ganzen Tag geschlafen.
*Das Interesse an seinem Kind fing erst an, als ich einen neuen Partner hatte.
*Er sagte, er möchte das Sorgerecht nur haben weil ich erneut schwanger bin
*Er ist nicht reif genug wirklich wichtige entscheidungen für ein Kind zu treffen
(Tochter hatte neulich eine Notwendige OP, nun sagt kindsvater ich wäre eine Rabenmutter das ich unserem Kind sowas zugemutet hätte, er würde da nie sein einverständnis geben)
Ob er tatsächlich die Chance hat, das anteilige Sorgerecht zu bekommen? Das würde unser Leben ruinieren, er würde uns ständig kontrollieren.
LG
Solange er in der Vergangenheit nicht das Wohl des Kindes tatsächlich gefährdet hat (ich sehe nicht, dass dazu etwas der o.g. Dinge gehört), sehe ich keinen Grund ihm das SR zu verweigern.
Einer Mutter, die alle diese Voraussetzungen erfüllt, würde das SR auch nicht entzogen werden, wenn es keine konkreten Vorfälle gegeben hätte.
Wird aber von den Gerichten sehr unterschiedlich gesehen, kann also genau so gut anders ausgehen, gerade weil diese Verfahren noch nicht sehr häufig vorkommen.
Das wohl des Kindes gefährdet. Meiner Meinung gab es ein paar Situationen. Mit Kind im Auto, anderen Vorfahrt geschnitten,(Ich war dabei). Wenn es nach ihm gegangen wäre, gäbe es dieses Kind gar nicht. Er wollte mich damals nach Holland schicken. Ich finde ihn auch so unberechenbar. Als er neulich unsere Tochter hatte, kam es zwischen uns zum streit und schwupp wollte er mir unsere Tochter nicht wieder geben ( habe sie erst am nächsten Tag wieder bekommen). Ehrlich gesagt bekomm ich bei sowas schon angst das er mit ihr abhauen könnte. Zutrauen würde ich es ihm.
Fridolinchen
17.06.2011, 10:51
Hallo,
man könnte lange diskutieren ob ihm moralisch das anteilige SR zusteht, ist aber müßig, da er es vom FamG gegen deinen Willen nicht bekommen wird.
Die Bedeutung des gemeinsamen SR wird aber oft überschätzt! Der nichtbetreuende Elternteil hat praktisch kaum Möglichkeiten Einfluß zu nehmen. Das gemSR erleichtert es ihm aber Auskünfte von Ärzten und Lehrern zu bekommen.
Gruß
Frido
...wird er doch, nach der neuesten Rechtsprechung sind die Gerichte m.W. gehalten, das gemeinsame Sorgerecht auszusprechen, wenn der KV eine Sorgeerklärung abgibt und die gemeinsame Sorge das Kindeswohl nicht gefährdet.
ratlose mama
17.06.2011, 13:00
Hi Dudo,
ich fürchte das geht an der Realität vorbei. Bisher kenne ich überwiegend nur Urteile für das GSR, in denen es durch Vergleich (also Zustimmung) der KM zum GSR kam. Das ein Richter trotz Wiederstand der KM das GSR ausgesprochen hat, ist mir glaub ich noch nicht untergekommen.
LG Tina
Naja, untergekommen ist mir das auch noch nicht, aber bei uns sind nach der rechsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, die so ausssieht:
Danach hat bei einem nichtehelichen Kind zunächst die Mutter die Alleinsorge. Auf Antrag eines Elternteils kann das Familiengericht den Eltern die gemeinsame Sorge übertragen, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
doch einige gerichtsverfahren angelaufen. Wie die ausgehen, weiß natürlich niemand, aber die Tendenz geht klar zu mehr politisch gewollter Rechteverteilung hin zum Vater, als das bisher überhaupt möglich war.
Der gesamte Stand des Verfahrens ist hier nachzulesen:
Elterliche Sorge: Mehr Rechte für ledige Väter (http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Sorgerecht/sorgerechtNichtVerhEltern_node.html)
Fridolinchen
17.06.2011, 14:18
Hallo,
das ist m.E. ein Problem zwischen Theorie und Praxis!
Die FamGerichte haben kein Problem einem nichtbetreuenden Elternteil das SR zu entziehen wenn die Kommunikation zwischen den Eltern gestört ist. Angeblich ist es dann im Sinne des Kindeswohles geboten das SR alleine auf den betreuenden ET zu übertragen, unabhängig vom Verursacher des Streites! :mad: Wenn man also mit so fadenscheinigen Begründungen einem ET das SR entzieht, wird man es wohl kaum einem Vater einräumen, wenn die Mutter strikt dagegen ist und jegliche Zusammenarbeit mit dem Vater verweigert. Es würde ja nicht dem Kindeswohl dienen - jedenfalls nach Ansicht vieler FamRichter!
Gruß
Frido
VollMachtloser
01.07.2011, 22:22
Ich kenne mittlerweile einige Verfahren, wo der uneheliche Vater das gemeinsame Sorgerecht erstritten hat. Anstoß war ja, dass durch den EuGH für Menschenrechte festgestellt wurde, dass die Rechtspraxis in Deutschland geändert werden muss. Das BVerfG hat anschließend nur in dasselbe Horn getutet...
Noch ist zwar nicht klar, wie die Regelung zukünftig aussehen wird, so wie bisher - gemeinsames SR nur bei Zustimmung der Mutter oder Heirat - wird es aber definitv nicht bleiben.
Bis zu einer gesetzlichen Regelung bleibt es aber ein Glücksspiel, an welche/n Richter/in man(n) gerät. Die in jedem Verfahren zu treffende EInzelfallentscheidung belässt dem Gericht schließlich einen gewissen Ermessensspielraum.
Grüße,
VM
Fridolinchen
02.07.2011, 12:44
Hallo,
da ja bei allen Entscheidungen angeblich das Kindeswohl im Vordergrund steht, bleibt die Frage, ob das gSR dem Kindeswohl dient, wenn die Eltern total zerstritten sind?
Aber wie du schon sagst - Einzelfallentscheidung!
Gruß
Frido
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